v. 1.0., Datum des Inkrafttretens: 9. Februar 2026

Multicurrency Service Spezifische Laufzeiten

1.1. Diese besonderen Bedingungen für den Multicurrency Service ("Multicurrency Terms") legen die rechtsverbindlichen Bedingungen für die Nutzung des Multicurrency Service durch den Partner fest.

1.2. Diese Multicurrency-Laufzeiten werden auf der Website Mewsveröffentlicht und sind integraler Bestandteil der Vereinbarung.

1.3. Diese Version der Multicurrency-Laufzeiten ist ab dem oben angegebenen Datum des Inkrafttretens der Multicurrency-Laufzeiten gültig und wirksam.

2. Definitionen

2.1. Alle großgeschriebenen Begriffe, die in diesen Multicurrency-Laufzeiten nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die in den Händler-Laufzeiten oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) definiert ist.

2.2. Die Überschriften und der Aufbau dieser Multicurrency-Laufzeiten sowie etwaige Beispiele unter bestimmten Klauseln haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.

2.3. Im Falle von Abweichungen zwischen diesen Multicurrency Terms und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben diese Multicurrency Terms in Bezug auf die Nutzung des Multicurrency Services Vorrang.

3. Betreff des Themas

3.1. Vereinfachung des internationalen Zahlungsverkehrs

Der Multicurrency Service ermöglicht es den Partnern, ihren Kunden über den Zahlungsdienstleister die Möglichkeit zu bieten, bei Online-Buchungen oder persönlichen Transaktionen in ihrer Landeswährung zu den hier festgelegten Bedingungen zu bezahlen ("Multicurrency Service"). Alle Services zur Zahlungsabwicklung werden direkt vom Zahlungsdienstleister erbracht.

3.2. Berechtigter Anbieter von Payment Services

Der Multicurrency Service ist nur für Partner verfügbar, deren Payment Processing Services von Stripe als Payment Services Provider bereitgestellt werden und die einen gültigen und wirksamen zugehörigen Unterhändlervertrag haben.

3.3. MewsServices

Der Multicurrency Service gilt als "Mews Services" im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.4. Verfügbarkeit

3.4.1. Der Multicurrency Service wird nur verfügbar sein:

(a) wenn der Kunde die Zahlung in der Heimatwährung des Kunden auswählt und nur für die hier aufgeführten Währungen; und

(b) für eine Transaktion oder ein Kassensystem (Kassensystem) gemäß der Definition in den Händler-Laufzeiten.

3.4.2. Der Partner erkennt an, dass sich die Liste der Währungen je nach Verfügbarkeit der Währung des jeweiligen Payment Services Providers ändern kann.

3.5. Territorium

Der Multicurrency Service ist für Partner verfügbar, deren Betrieb sich im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich, in den USA, in Kanada, Japan, Malaysia, Singapur, Australien und Neuseeland befindet. Mews kann die Verfügbarkeit des Multicurrency Service nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung auf weitere Standorte ausweiten oder abheben.

3.6. Anwendbarkeit

Der Multicurrency Service steht allen Partnern zur Verfügung, die die in diesen Multicurrency-Bedingungen festgelegten Anforderungen erfüllen und die Bedingungen ihrer jeweiligen Händlervereinbarung und Unterhändlervereinbarung einhalten.

3.7. Unterstützte Zahlungsterminals

Der Multicurrency Service für Transaktionen am Kassensystem (Kassensystem) ist aufMewsTerminals S1 und S2 verfügbar und auf Länder beschränkt, in denenMewsTerminals S1 und S2 offiziell verfügbar sind ("Unterstützte Mews Terminals"). Die aktuelle Liste derMews Terminals und der verfügbaren Länder für die unterstützten Mews Terminals findest du hier. Mews behält sich das Recht vor, die Liste der unterstützten Mews Terminals und der verfügbaren Länder nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

3,8. Kompatibilität mit anderen Services

Multicurrency Services über die unterstützten Mews Terminals sind mit Mews Operations undMewsKiosk kompatibel. Multicurrency Services sind auch mit Mews POSServices über die unterstützten Mews Terminals und Transaktionen kompatibel. Mews kann die Kompatibilität jederzeit ohne vorherige Ankündigung auf weitere Services ausweiten.

4. Partnerverpflichtungen

4.1. Der Partner verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze in Bezug auf die Nutzung der Multicurrency Services einzuhalten, einschließlich der Aktualisierung seiner Geschäftsbedingungen für Kunden und der Information, dass ihre Bank oder ihr Kartenaussteller eine Gebühr für ausländische Transaktionen abbuchen kann. Der Partner muss seinen Kunden über die Wahrscheinlichkeit informieren, dass die Bank des Kunden eine Gebühr für ausländische Transaktionen abbucht. Der Partner kann z.B. den folgenden Satz auf seinerMews Zahlungsplattform anzeigen: "Dein Kartenaussteller kann dem Gast eine Gebühr für ausländische Transaktionen abbuchen, die nicht im Preis enthalten ist."

4.2. Der Partner verpflichtet sich, den Multicurrency Service in Regelkonformität mit den entsprechenden Vereinbarungen des Partners mitMews und dem Payment Services Provider zu nutzen. Der Partner darf den Multicurrency Service nur in Verbindung mit der Annahme von Zahlungen seiner Kunden nutzen, die im Austausch für Waren oder Services im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit erfolgen.

5. Gebühren und Raten

5.1. Der Partner stimmt zu, dass alle Zahlungen im Rahmen dieser Multicurrency-Bedingungen über das Konto des Unterhändlers abgewickelt werden.

5.2. Basisrate Wechselkurs

Der Umtausch wird von dem Payment Services Provider abgewickelt. Die Basisrate wird vom Zahlungsdienstleister zum Zeitpunkt der Transaktion oder des Kassensystems, der Rückerstattung oder der Rückbuchung festgelegt und kann von Mews oder dem Partner nicht geändert werden. Die Basisrate schwankt mit der Zeit und kann daher für Transaktionen und für Kassensystem-Transaktionen unterschiedlich sein. Die Basisrate des Wechselkurses wird dem Kunden nicht angezeigt.

5.3. Markup-Gebühr

5.3.1 Die Aufschlagsgebühr wird von Mewsin der Vereinbarung festgelegt, um die Kosten für die Erbringung des Multicurrency Services zu berücksichtigen. Die Aufschlagsgebühr wird vom Kontoinhaber gezahlt und setzt sich aus der Provision für den Partner, der Gebühr für den Anbieter von Services und dem Aufschlag für Mews zusammen.

5.3.2. Die Markup Fee wird als feste Rate (%) berechnet, wie in der Vereinbarung angegeben.

5.3.3. Die Markup Fee für Transaktionen unterscheidet sich von der Markup Fee für Kassensystem-Transaktionen.

5.3.4. Die Aufschlagsgebühr wird dem Kunden nicht als separate Gebühr angezeigt. Stattdessen wird sie in den Kundenwechselkurs eingebettet, der dem Kunden zum Zeitpunkt der Transaktion oder des Kassensystems angezeigt wird.

6. Rückerstattungen und Rückbuchungen

6.1. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass er im Falle einer Rückerstattung oder Rückbuchung dafür sorgt, dass der Kunde immer genau den Betrag erhält, den er ursprünglich für die Transaktion oder das Kassensystem bezahlt hat, und zwar in der gleichen Währung, in der der Kunde ursprünglich bezahlt hat. Der Partner erkennt an, dass der Basiswechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion oder des Kassensystems und der Rückerstattung oder Rückbuchung unterschiedlich sein kann. Solche Rückerstattungen oder Rückbuchungen müssen über das Konto des Partners als Unterhändler abgewickelt werden.

6.2. Der Partner erkennt an, dass im Falle einer Rückerstattung oder Rückbuchung (i) der Mews Aufschlag und die Gebühr des Anbieters von Zahlungsdiensten, die der ursprünglichen Transaktion oder dem Kassensystem zugehörig sind, nicht zurückerstattet werden und von Mews bzw. dem Anbieter von Zahlungsdiensten einbehalten werden; und (ii) der Partner das Risiko der Schwankung des Basiswechselkurses trägt.

7. Sonstiges

7.1. Änderungen der Multicurrency-Laufzeiten

Diese Multicurrency-Laufzeiten können von Zeit zu Zeit von Mews geändert werden. Wenn Mews eine Änderung dieser Multicurrency-Bedingungen vornimmt, informiert Mews den Partner mindestens dreißig (30) Kalendertage vor Inkrafttreten der Änderungen, es sei denn, die Änderung der Multicurrency-Bedingungen ist durch geltendes Recht vorgeschrieben. Die weitere Nutzung der Multicurrency Services durch den Partner nach dem Datum des Inkrafttretens einer Aktualisierung oder Änderung gilt als Annahme der aktualisierten Multicurrency Terms. Der Partner erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass Aktualisierungen oder Änderungen keine zusätzlichen Unterschriften oder eine ausdrückliche Annahme über die weitere Nutzung der Multicurrency Services nach dem Datum des Inkrafttretens hinaus erfordern.  Ungeachtet dessen kann Mews die Multicurrency-Laufzeiten ohne Vorankündigung aktualisieren, um (a) die Hinzufügung neuer Standorte gemäß Bereich 3.5, (b) die Hinzufügung neuer unterstützter Mews Terminals oder verfügbarer Länder gemäß Bereich 3.7 und (c) die Erweiterung der Kompatibilität auf zusätzliche Services gemäß Bereich 3.8 zu berücksichtigen.