MCCY Nutzungsbedingungen Version: 2, gültig ab: 22.04.2026

BESONDERE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN MULTICURRENCY SERVICE

Die Originalversion dieser Richtlinie wurde in englischer Sprache verfasst. Diese Übersetzung wird Ihnen lediglich der Einfachheit halber zur Verfügung gestellt. Im Falle eines Konflikts ist die englische Originalversion maßgebend.

Archivierte Versionen

Version 1.0, Gültigkeitsdatum: 9. Februar 2026

Informationen

1.1. Diese besonderen Nutzungsbedingungen für den Multicurrency-Service („Multicurrency-Bedingungen") legen die rechtsverbindlichen Bedingungen für die Nutzung des Multicurrency-Service durch den Partner fest.
1.2. Diese Multicurrency-Bedingungen sind auf der Website von Mews veröffentlicht und sind integraler Bestandteil der Vereinbarung.
1.3. Diese Fassung der Multicurrency-Bedingungen gilt ab dem oben genannten Datum des Inkrafttretens der Multicurrency-Bedingungen.

2. Definitionen

2.1. Alle großgeschriebenen Begriffe, die in diesen Multicurrency-Bedingungen nicht definiert sind, haben die in den Händlerbedingungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Bedeutung.  

2.2. Die Überschriften und der Aufbau dieser Multicurrency-Bedingungen sowie etwaige Beispiele, die unter bestimmten Klauseln aufgeführt sind, haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.  

2.3. Sollte es zu Abweichungen zwischen diesen Bedingungen für den Multicurrency-Service und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen, haben diese Bedingungen für den Multicurrency-Service in Bezug auf die Nutzung des Multicurrency-Services Vorrang.  

3. Gegenstand

3.1. Vereinfachung des internationalen Zahlungsverkehrs

Der Multicurrency-Service ermöglicht es Partnern, ihren Kunden über den Zahlungsdienstleister die Möglichkeit zu bieten, bei Online-Buchungen oder Transaktionen vor Ort gemäß den hierin festgelegten Nutzungsbedingungen in ihrer Heimatwährung zu bezahlen („Multicurrency-Service"). Alle Zahlungsverarbeitungsservices werden direkt vom Zahlungsdienstleister bereitgestellt.

3.2. Zugelassener Zahlungsdienstleister

Der Multicurrency-Service ist für Partner verfügbar, deren Zahlungsverarbeitungsservices vom Zahlungsdienstleister bereitgestellt werden und mit denen der Partner eine gültige und wirksame zugehörige Subhändler-Vereinbarung abgeschlossen hat.

3.3. Mews Services

Der Multicurrency-Service ist Teil der „Mews Services" im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.4. Verfügbarkeit

3.4.1. Der Multicurrency-Service ist nur verfügbar:

(a) wenn der Kunde sich dafür entscheidet, in seiner Heimatwährung zu bezahlen, und zwar ausschließlich für die hier aufgeführten Währungen und

(b) für jede Transaktion oder POS-Transaktion im Sinne der Händlerbedingungen.

3.4.2. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass sich die Liste der Währungen je nach der Verfügbarkeit der Währungen beim jeweiligen Zahlungsdienstleister ändern kann.

3.5. Gültigkeitsbereich

Der Multicurrency-Service ist für Partner verfügbar, deren Standort sich im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich, in den Vereinigten Staaten, in Kanada, in Japan, in Malaysia, in Singapur, in Australien und in Neuseeland befindet, vorbehaltlich der jeweils vom Zahlungsdienstleister, der den Multicurrency-Service bereitstellt, unterstützten Abdeckung. Mews kann die Verfügbarkeit des Multicurrency-Services nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung auf weitere Standorte ausweiten oder dort aufheben.

3.6. Anwendbarkeit

Der Multicurrency-Service steht allen Partnern zur Verfügung, die die in diesen Multicurrency-Bedingungen festgelegten Anforderungen erfüllen und die Bestimmungen ihrer jeweiligen Händlervereinbarung und Subhändler-Vereinbarung einhalten.

3.7. Unterstützte Zahlungsterminals

Der Multicurrency-Service für POS-Transaktionen ist auf den Terminals S1 und S2 von Mews verfügbar und beschränkt sich auf Länder, in denen die Terminals S1 und S2 von Mews offiziell verfügbar sind („unterstützte Mews Terminals"). Die aktuelle Liste der Mews Terminals sowie der Länder, in denen die unterstützten Mews Terminals verfügbar sind, ist hier zu finden. Mews behält sich das Recht vor, die Liste der unterstützten Mews Terminals und der Länder nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

3.8. Kompatibilität mit anderen Services

Der Multicurrency-Service über die unterstützten Mews Terminals ist kompatibel mit Mews Operations und Mews Kiosk. Der Multicurrency-Service ist außerdem mit Mews POS Services über die unterstützten Mews Terminals und Transaktionen kompatibel. Mews kann die Kompatibilität jederzeit und ohne vorherige Ankündigung auf Zusatzservices ausweiten.

4. Partnerverpflichtungen

4.1. Der Partner verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze im Zusammenhang mit der Nutzung des Multicurrency-Services einzuhalten, einschließlich der Aktualisierung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden und der Information dieser darüber, dass ihre Bank oder ihr Kartenaussteller möglicherweise eine Gebühr für ausländische Transaktionen erhebt. Der Partner muss seinen Kunden darüber informieren, dass die Bank des Kunden möglicherweise eine Gebühr für ausländische Transaktionen erhebt.

4.2. Der Partner verpflichtet sich, den Multicurrency-Service in Regelkonformität mit den entsprechenden Vereinbarungen des Partners mit Mews und dem Zahlungsdienstleister zu nutzen. Der Partner darf den Multicurrency-Service ausschließlich im Zusammenhang mit der Annahme von Zahlungen seiner Kunden nutzen, die als Gegenleistung für Waren oder Services im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit geleistet werden.

5. Gebühren und Raten

5.1. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen im Rahmen dieser Multicurrency-Bedingungen über das Subhändler-Konto abgewickelt werden.

5.2. Basiswechselkurs

Der Basiswechselkurs ist der Wechselkurs für Fremdwährungen bei Transaktionen, die vom Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Der Basiswechselkurs wird vom Zahlungsdienstleister zum Zeitpunkt der POS-Transaktion, der Rückerstattung oder der Rückbuchung festgelegt und kann weder von Mews noch vom Partner geändert werden. Der Basiswechselkurs schwankt im Laufe der Zeit und kann daher bei Transaktionen und bei POS-Transaktionen unterschiedlich ausfallen. Der Basiswechselkurs wird dem Kunden nicht angezeigt.

5.3. Aufschlaggebühr

5.3.1. Die Aufschlaggebühr wird von Mews in der Vereinbarung festgelegt, um die mit den Multicurrency-Services verbundenen Kosten widerzuspiegeln. Die Aufschlaggebühr wird vom Kunden bezahlt und setzt sich aus der Partnerprovision, den Gebühren des Zahlungsdienstleisters und dem Aufschlag von Mews zusammen.

5.3.2. Die Aufschlaggebühr wird als feste Rate (%) berechnet, wie in der Vereinbarung festgelegt.

5.3.3. Die Aufschlaggebühr für Transaktionen unterscheidet sich von der Aufschlaggebühr für POS-Transaktionen.

5.4. Kundenwechselkurs

5.4.1. Der Kundenwechselkurs wird dem Kunden zum Zeitpunkt der Transaktion oder der POS-Transaktion angezeigt.

6. Rückerstattungen und Rückbuchungen

6.1. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass er im Falle einer Rückerstattung oder einer Rückbuchung dafür sorgen muss, dass der Kunde stets genau den Betrag erhält, den er ursprünglich für die Transaktion oder die POS-Transaktion gezahlt hat, und zwar in derselben Währung, in der der Kunde ursprünglich bezahlt hat. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass der Basiswechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion, der POS-Transaktion, der Rückerstattung oder der Rückbuchung abweichen kann.

6.2. Der Partner erkennt an, dass im Falle einer Rückerstattung oder einer Rückbuchung (i) der Aufschlag von Mews sowie die Servicegebühr zugehörig zur ursprünglichen Transaktion oder zur POS-Transaktion nicht zurückerstattet werden und jeweils von Mews bzw. dem Zahlungsdienstleister einbehalten werden; und (ii) der Partner die vorgenannten Kosten sowie etwaige Schwankungen des Basiswechselkurses trägt.

6.3. Solche Rückerstattungen oder Rückbuchungen müssen über das Subhändler-Konto des Partners abgewickelt werden.

7. Sonstige Anmerkungen

7.1. Änderungen der Multicurrency-Bedingungen

Diese Multicurrency-Bedingungen können von Zeit zu Zeit durch Mews ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Sollte Mews wesentliche Änderungen an diesen Multicurrency-Bedingungen vornehmen, wird Mews den Partner mindestens dreißig (30) Kalendertage vor Inkrafttreten der Änderungen informieren, es sei denn, eine solche Änderung der Multicurrency-Bedingungen ist nach geltendem Recht vorgeschrieben; in diesem Fall kann eine kürzere Frist oder gar keine Ankündigung gelten. Sollte Mews eine wesentliche Änderung an den Multicurrency-Bedingungen vornehmen, kann der Partner von der Nutzung des Multicurrency-Services zurücktreten, indem er Mews innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über diese Änderung von Mews schriftlich in Kenntnis setzt. Die weitergehende Nutzung des Multicurrency-Services durch den Partner nach dem Datum des Inkrafttretens einer Aktualisierung oder Änderung gilt als Akzeptanz der aktualisierten Multicurrency-Bedingungen.


HAFTUNGSAUSSCHLUSS:

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