1. Einleitende Bestimmungen

1.1. - Diese RMS-Nutzungsbedingungen legen die rechtlich bindenden Bedingungen für die Nutzung der RMS-Dienste fest und gelten für jeden, der die RMS-Dienste in irgendeiner Weise nutzt.  

1.2 - Diese RMS-Nutzungsbedingungen sind auf der Mews-Website veröffentlicht und bilden einen integralen Bestandteil der Vereinbarung. 

2. Definitionen

2.1 - In diesen RMS-Nutzungsbedingungen haben, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, die großgeschriebenen Wörter und Ausdrücke die in Anhang 1 – Definitionen festgelegten Bedeutungen.  

2.2 - Die Überschriften und die Struktur dieser RMS-Nutzungsbedingungen sowie etwaige unter bestimmten Bestimmungen angeführte Beispiele haben keinen Einfluss auf deren Auslegung. 

3. RMS-Dienste

3.1 - RMS-Dienste.

Vorbehaltlich dieser RMS-Nutzungsbedingungen stellt Mews dem Partner die RMS-Plattform für die Abonnementlaufzeit zur Verfügung und erbringt für den Partner andere RMS-Dienste, wie in der Vereinbarung festgelegt und gemäß Bestimmung 3 dieser Bedingungen innerhalb des Vertragsgebiets. Der Partner zahlt Mews die in der Vereinbarung festgelegten Gebühren gemäß Bestimmung 4 dieser RMS-Nutzungsbedingungen. 

3.2 - Verfügbarkeit.

RMS-Dienste werden von Mews für die Abonnementlaufzeit zur Verfügung gestellt, vorbehaltlich jeglicher Nichtverfügbarkeit, die durch Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle von Mews verursacht wird, einschließlich höherer Gewalt, Computer-, Kommunikations-, Internet- oder Hosting-Ausfälle, Verzögerungen im Zusammenhang mit Hardware, Software, Stromversorgung oder anderen Systemen, die sich nicht im Besitz oder unter angemessener Kontrolle von Mews befinden. RMS-Dienste können aufgrund von Wartung, Reparatur, Änderungen, Upgrades oder Umzug vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen werden. 

3.3 - RMS Service Level Agreement.

Das RMS Service Level Agreement, das in Anhang 2 dargelegt ist, bildet einen integralen Bestandteil dieser RMS-Nutzungsbedingungen. 

3.4 - Ausrüstung.

Der Partner ist verantwortlich für die Beschaffung und Wartung jeglicher Ausrüstung und Zusatzdienste, die für die Verbindung mit, den Zugriff auf oder die anderweitige Nutzung der RMS-Dienste erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modems, Hardware, Server, Software, Betriebssysteme sowie Netzwerk- und Webserver („Ausrüstung“). Der Partner ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Ausrüstung und für jegliche Nutzung der Ausrüstung verantwortlich. 

3.5 - Unbefugter Zugriff.

Der Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten für die RMS-Dienste vertraulich und sicher zu halten. Mews haftet nicht für Schäden, die durch Missbrauch, unbefugte Offenlegung von Zugangsdaten oder unbefugten Zugriff auf die RMS-Dienste durch den Partner oder Dritte entstehen. 

3.6 - Unterauftragnehmer.

Mews kann auch Unterauftragnehmer einsetzen, um bestimmte Teile der RMS-Dienste zu erbringen. Mews haftet für die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragnehmer in gleichem Maße, wie Mews haften würde, wenn es die Dienste eines jeden Unterauftragnehmers direkt unter den Bedingungen der Vereinbarung erbringen würde, sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist. 

3.7 - Änderungen an RMS-Diensten.

Ohne Einschränkung anderer hierin enthaltener Bedingungen behält sich Mews als Teil der laufenden Entwicklung der RMS-Dienste das Recht vor, nach eigenem Ermessen Elemente und Funktionen der in der Vereinbarung angegebenen RMS-Dienste hinzuzufügen, zu ändern, einzustellen oder auf andere Weise zu modifizieren, einschließlich Änderungen an der RMS-Plattform. Wenn eine Änderung die bereitgestellten RMS-Dienste wesentlich beeinträchtigt (z. B. wenn eine wesentliche Funktion aus den betreffenden RMS-Diensten entfernt wird), wird Mews den Partner benachrichtigen und Bestimmung 14.7 dieser Bedingungen findet Anwendung. 

4. Gebühren und Zahlungsbedingungen

4.1 - Gebühren.

Der Partner zahlt an Mews alle in der Vereinbarung angegebenen Gebühren. Sofern in der Vereinbarung nicht anders angegeben, müssen Plattform-Abonnementgebühren und einmalige Gebühren vor dem Startdatum im Voraus bezahlt werden. Änderungen am Umfang der RMS-Dienste, die über die RMS-Plattform vorgenommen werden, können die Höhe der hiernach zu zahlenden Plattform-Abonnementgebühren beeinflussen. Zahlungsverpflichtungen sind nicht stornierbar und nicht übertragbar, und bereits gezahlte Gebühren sind nicht erstattungsfähig. 

4.2 - Zahlungsbedingungen.

Alle Gebühren sind gemäß der Vereinbarung zu zahlen. Wenn der Partner ein Sub-Merchantkonto hat, stimmt der Partner zu, dass die Zahlung aller Gebühren vom Sub-Merchantkonto abgebucht wird. Wenn der Partner kein Sub-Merchantkonto hat, stellt Mews eine Rechnung aus, und der Partner zahlt die Gebühren innerhalb der unten angegebenen Zahlungsfrist, gerechnet ab dem Rechnungsdatum. Wenn dies in der Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurde, ist Mews berechtigt, die entsprechenden Beträge von einem in der RMS-Plattform gespeicherten und vorab autorisierten Zahlungsmittel abzubuchen. Alle Beträge im Rahmen der Vereinbarung sind in der in der Vereinbarung festgelegten Währung zahlbar. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Mews Rechnungen elektronisch oder auf andere Weise ausstellen kann. Wenn die Plattform-Abonnementgebühren auf jährlicher Abrechnungsbasis zahlbar sind, werden diese Gebühren zusammen mit den zu zahlenden einmaligen Gebühren in einer oder mehreren Proforma-Rechnungen zur Vorauszahlung zusammengefasst. Plattform-Abonnementgebühren und alle einmaligen Gebühren müssen vom Partner vor dem Startdatum im Voraus bezahlt werden. Mews stellt die Zugangsdaten für die Produktionsumgebung der RMS-Plattform nur nach Erhalt der Zahlung dieser Proforma-Rechnung aus. Der Partner akzeptiert, dass Mews nicht verpflichtet ist, Zugangsdaten auszustellen, wenn die entsprechende Proforma-Rechnung nicht bezahlt wurde. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle auf dieser Grundlage ausgestellten Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Zahlungen gelten als geleistet an dem Tag, an dem solche Zahlungen dem Bankkonto von Mews gutgeschrieben werden. Alle bei Fälligkeit nicht gezahlten Beträge werden mit Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % pro Tag verzinst. Wenn dieser Betrag die nach geltendem Recht höchstmöglichen Verzugszinsen überschreiten würde, ist der Partner nur zur Zahlung solcher maximalen Verzugszinsen verpflichtet. Sowohl Mews als auch der Partner erklären, dass die Gegenleistung gemäß dieser Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien erfolgt. 

4.3 - Steuern.

Die Gebühren beinhalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche behördliche Abgaben jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer, Waren- und Dienstleistungssteuer, harmonisierte Steuer, Verkaufssteuer, Nutzungssteuer oder Quellensteuer, die von einer lokalen, staatlichen, provinziellen, bundesstaatlichen oder ausländischen Rechtsordnung erhoben werden können („Steuern“). Der Partner ist für die Zahlung aller mit der Vereinbarung verbundenen Steuern verantwortlich. Wenn Mews gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder zu erheben, für die der Partner gemäß diesem Absatz verantwortlich ist, wird der entsprechende Betrag dem Partner in Rechnung gestellt und vom Partner bezahlt, es sei denn, der Partner legt Mews eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde autorisierte Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Der Partner ist dafür verantwortlich, Mews eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ein korrektes Bankkonto zur Verfügung zu stellen, um eine korrekte Rechnungsstellung zu ermöglichen. Mews ist nicht verantwortlich für ungenaue Angaben des Partners oder für daraus resultierende Konsequenzen. 

4.4 - Änderungen der Gebühren.

Mews kann von Zeit zu Zeit Änderungen an den in der Vereinbarung genannten anwendbaren Gebühren einführen und den Partner darüber informieren. Angekündigte Änderungen der Gebühren treten nach Ablauf der Ankündigungsfrist von dreißig (30) Kalendertagen in Kraft, sofern kein späteres Datum angegeben ist. Wenn der Partner einer wesentlichen Änderung der Gebühren nicht zustimmt, kann er gemäß Bestimmung 14.7 eine schriftliche Kündigung einreichen. Die fortgesetzte Nutzung der RMS-Dienste nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung(en) stellt die Annahme der Änderung(en) dar, sodass sie rechtlich bindend ist. 

4.5 - Ausgleichsrechnungen.

Mews behält sich das Recht vor, die Nutzung der RMS-Dienste durch den Partner zu überwachen. Jegliche Nutzung der RMS-Dienste durch den Partner, die die in den Plattform-Abonnementgebühren beschriebenen oder anderweitig in der Vereinbarung festgelegten Mengen überschreitet, unterliegt der nachträglichen Abrechnung, und Mews hat das Recht, eine Nachberechnung (Ausgleichsrechnung) für die Zahlung solcher zusätzlich angefallenen Gebühren auszustellen. 

4.6 - Kostenlose Testphasen.

Mews kann von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen dem Partner eine kostenlose Testphase der RMS-Dienste oder anderer Mews-Angebote als Teil einer Werbeaktion, Upgrade-Möglichkeit oder ähnlichen Initiative anbieten. Testphasen können aktiviert werden (i) auf Anfrage des Partners (Opt-in); oder (ii) automatisch durch Mews, einschließlich über systembasierte Aktivierung, E-Mail-Benachrichtigung oder fortgesetzte Nutzung (Opt-out). Wenn der Partner die entsprechende Testphase nicht vor Ende des Testzeitraums mit der von Mews angegebenen Methode kündigt, gilt die fortgesetzte Nutzung der relevanten RMS-Dienste oder des Mews-Angebots nach der Testphase als Annahme durch den Partner von (i) den entsprechenden Gebühren und (ii) allen zugehörigen Geschäftsbedingungen und Richtlinien, wie sie dem Partner mitgeteilt oder auf dem Mews Legal Hub unter https://www.mews.com/en/legal oder an einem anderen angegebenen Ort veröffentlicht wurden. Der Partner ist allein dafür verantwortlich, solche Testaktivierungen zu überwachen und jeden Test zu kündigen, den er nicht fortsetzen möchte. Mews kann, ist aber nicht dazu verpflichtet, vor Ende der Testphase zusätzliche Erinnerungen zu senden. 

5. RMS Produktspezifische Bedingungen

5.1 - Datenanalyse und Quellen.

Die RMS-Dienste werden durch proprietäre künstliche Intelligenz-Algorithmen bereitgestellt, die relevante Daten aus dem zentralen PMS des Partners, der Online-Buchungsseite und allen anwendbaren Drittquellen analysieren. 

5.2 - Keine Garantie für Umsatzsteigerung.

Mews erbringt die RMS-Dienste mit dem Ziel, den Partner bei der Optimierung seines Umsatzes zu unterstützen. Ungeachtet des Vorstehenden gibt Mews keine Zusicherung, Garantie oder Garantie hinsichtlich der Genauigkeit der Preisempfehlungen oder dass die Nutzung der RMS-Dienste zu erhöhtem Umsatz oder einem anderen spezifischen Ergebnis führen wird, noch übernimmt es Verantwortung für die Genauigkeit der Preisempfehlungen oder die finanziellen Ergebnisse des Partners in irgendeiner Weise. 

5.3 - Revenue Insight Bedingungen.

Wenn der Partner Revenue Insight nutzt, das von Lighthouse (früher OTA Insight) bereitgestellt wird, gelten die folgenden Bedingungen speziell für dieses Modul: https://www.mylighthouse.com/terms-and-conditions 

5.4 - Zusätzliche Gebühren für Module.

Mews ist berechtigt, zusätzliche Gebühren für seine Module (wie das Group Pricing Module, Forecasting Module usw.) zu erheben, da diese als separate Produkte betrachtet werden, und der Partner stimmt zu, solche Gebühren zu zahlen. Der Partner kann diese Module über den Mews Marketplace oder auf andere Weise erwerben. 

5.5 - Testphase für Module.

Einige Module können für einen Testzeitraum kostenlos angeboten werden, wie für das jeweilige Modul angegeben. Innerhalb einer Testphase ist der Partner berechtigt, seinen Kauf (über die entsprechenden Funktionen der Mews Plattform oder andere durch die Vereinbarung gewährte Mittel) des gegebenen Moduls jederzeit über die entsprechende Funktion der Mews Plattform zu stornieren. Nach Ablauf der Testphase gilt der Partner als Akzeptierer aller Bedingungen und Richtlinien (falls vorhanden), die für das Modul gelten, und ist verpflichtet, die Gebühren für das Modul zu zahlen. 

5.6 - PMS-Migrationsgebühr.

Im Falle einer PMS-Migration (Wechsel des PMS) ist Mews berechtigt, dem Partner eine einmalige Migrationsgebühr pro Einrichtung in Rechnung zu stellen, da eine solche Migration einen neuen Onboarding-Prozess erfordert. Der Partner ist für die rechtzeitige Zahlung dieser Gebühr gemäß den geltenden Abrechnungsbedingungen von Mews verantwortlich. 

5.7 - API-Anrufgebühren.

Alle variablen Gebühren für API-Anrufe des vom Partner verwendeten PMS-Anbieters werden an den Partner weitergegeben und zu den in der Vereinbarung vereinbarten Gebühren hinzugefügt, und der Partner stimmt zu, solche Gebühren gemäß den geltenden Abrechnungsbedingungen von Mews zu zahlen. 

6. Preisempfehlungen

6.1 - Häufigkeit der Preisempfehlungen.

Die Häufigkeit der Preisempfehlungslieferung hängt vom zentralen PMS ab, das der Partner verwendet. 

6.2 - Methoden der Preisempfehlungslieferung.

Mews liefert Preisempfehlungen, die durch die RMS-Dienste generiert werden, basierend auf der vom Partner gewählten Liefermethode, die entweder eine der folgenden oder eine Kombination aus beiden sein kann: 

  1. Der Partner erhält nur Preisempfehlungen und behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob er sie umsetzen möchte.
  2. Automatisches Preisüberschreiben, wobei Preisempfehlungen von Mews automatisch die Preise in dem System aktualisieren, in dem der Partner seine Preisgestaltung verwaltet. Durch die Auswahl dieser Methode erteilt der Partner im Voraus die Zustimmung für Mews, Preisempfehlungen ohne weitere Genehmigung umzusetzen. 

6.3 - Verfügbarkeit von Preisempfehlungen. Ungeachtet des Vorstehenden werden möglicherweise keine Preisempfehlungen bereitgestellt, wenn Mews nicht über ausreichende Daten aus dem zentralen PMS des Partners verfügt. 

6.4 - Änderung der Liefermethode.

Der Partner gibt seine gewählte Liefermethode in der Vereinbarung an, kann die gewählte Methode jedoch jederzeit ändern, indem er den Support kontaktiert oder die Einstellungen in seinem zentralen PMS anpasst. Der Partner kann auch eine Kombination von Liefermethoden wählen. 

6.5 - Aktivierung des RMS-Dienstes durch den Partner.

Der Partner aktiviert den RMS-Dienst in seinem zentralen PMS gemäß den gegebenen Informationen auf den Geräten, die für die Nutzung der RMS-Dienste verwendet werden sollen. Falls zutreffend, stellt der Partner statt der Aktivierung des RMS-Dienstes die angeforderten Informationen Mews zur Verfügung, damit Mews eine solche Aktivierung des RMS-Dienstes vornehmen kann. 

6.6 - Keine Haftung für Einschränkungen beim automatischen Preisüberschreiben.

Der Partner erkennt an, dass Mews möglicherweise nicht in der Lage ist, Preise im zentralen PMS automatisch zu überschreiben, abhängig vom spezifischen PMS, das der Partner verwendet. Jegliches Versagen bei der Durchführung des automatischen Preisüberschreibens stellt keine wesentliche Verletzung der Vereinbarung dar. 

6.7 - Erfordernis des PMS-Zugangs für Anmeldedaten.

Der Partner stellt Mews Zugang zu seinem zentralen PMS zur Verfügung, einschließlich aller darin enthaltenen notwendigen Informationen, als Voraussetzung für Mews, die erforderlichen Anmeldedaten auszustellen. 

6.8 - Aktivierung des RMS-Dienstes durch Mews (falls zutreffend).

Der Partner aktiviert den RMS-Dienst in seinem zentralen PMS gemäß den bereitgestellten Anweisungen und auf den für die Nutzung mit den RMS-Diensten vorgesehenen Geräten. Falls zutreffend, stellt der Partner statt der Aktivierung des RMS-Dienstes selbst Mews die notwendigen Informationen zur Verfügung, um Mews zu ermöglichen, die Aktivierung in seinem Namen abzuschließen. 

6.9 - Anfrage zur Dienständerung.

Mews behält sich das Recht vor, 100 € für jede der folgenden Anfragen zur Dienständerung zu berechnen – Änderungen am Wettbewerbsset, Änderungen an der Optimizer-Gewichtung, Analyse der Preisempfehlung, Änderungen am Rate-Writing-Code und Änderungen am Zimmercode.  

7. Nutzung der RMS-Dienste

7.1 - Zweck.

Der Partner oder seine verbundenen Unternehmen (wenn und soweit von den Parteien in der Vereinbarung ausdrücklich vereinbart) ist berechtigt, die RMS-Dienste nur für seine internen Geschäftsprozesse zu nutzen. Der Partner ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung oder den Zugriff auf die RMS-Dienste zu gestatten, unter anderem durch technische Mittel oder durch die Bearbeitung von Anfragen für Dritte oder andere Einrichtungen. Wenn der Partner diese Bestimmung verletzt, indem er die RMS-Dienste für Dritte nutzt, die Nutzung oder den Zugriff auf die RMS-Dienste durch Dritte gestattet oder die RMS-Dienste für einen anderen Zweck oder eine andere Einrichtung nutzt als unter der Vereinbarung ausdrücklich genehmigt, gilt dies als wesentlicher Verstoß, und Mews ist berechtigt, die Vereinbarung sofort zu kündigen und alle seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Partner ohne Vorankündigung auszusetzen oder zurückzuziehen. Die Kündigung gemäß dieser Bestimmung erfolgt unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Mews zur Verfügung stehen, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz. 

7.2 - Umfang.

Der Partner darf die RMS-Dienste nur wie in der Vereinbarung, der Dokumentation und der Richtlinie für akzeptable Nutzung angegeben nutzen.  

7.3 - Partnernutzung.

Der Partner ist verpflichtet, die RMS-Dienste in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den die RMS-Dienste bereitgestellt werden, und in Übereinstimmung mit diesen RMS-Nutzungsbedingungen und allen anwendbaren Gesetzen zu nutzen. Der Partner darf die RMS-Dienste nicht nutzen (i) in einer Weise, die dazu führt oder führen könnte, dass ein RMS-Dienst oder der Zugriff darauf in irgendeiner Weise unterbrochen, beschädigt oder beeinträchtigt wird, oder (ii) für betrügerische Zwecke oder in Verbindung mit einer Straftat oder einer anderen rechtswidrigen Aktivität. 

7.4 - Verhalten.

Der Partner hält die Arbeitsumgebung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Funktionsfähigkeit des Netzwerks) in Übereinstimmung mit der Dokumentation und in Einklang mit standardmäßigen Geschäftsarbeitsumgebungspraktiken für ähnliche Systeme. Mews haftet nicht für eingeschränkte oder nicht funktionierende RMS-Dienste, die aus der Nichteinhaltung dieser Anforderungen resultieren. Mews haftet auch nicht für Schäden, die daraus entstehen. 

7.5 - Zusammenarbeit.

Der Partner stellt Mews alle angemessene Unterstützung und Zusammenarbeit zur Verfügung, um Mews zu ermöglichen, alle in der Vereinbarung angegebenen RMS-Dienste effizient und zeitnah zu erbringen. Alle angemessene Zusammenarbeit wird in Umfang, Ressourcen und Personal kostenlos bereitgestellt, unter anderem durch die Bereitstellung technischer Ressourcen, qualifiziertem Personal, das zur Bereitstellung einer solchen Zusammenarbeit verpflichtet ist, oder durch die Bereitstellung von Spezifikationen und die Durchführung von Tests, durch die Übernahme der von Mews ordnungsgemäß erbrachten Arbeit usw. Der Partner erkennt an, dass jede Verzögerung seiner Seite bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen Auswirkungen auf die Leistung von Mews im Rahmen der Vereinbarung haben kann, und Mews haftet nicht für daraus resultierende Verzögerungen. 

7.6 - Änderungen.

Der Partner ist nicht berechtigt, Änderungen an den RMS-Diensten oder der RMS-Plattform vorzunehmen, mit Ausnahme von Standard-Administrationseinstellungen in Übereinstimmung mit der Dokumentation. 

8. Garantie

8.1 - Keine Garantie.

Sofern in einer relevanten Vereinbarung nicht anders festgelegt, WERDEN DIE RMS-PLATTFORM, RMS-DIENSTE, DOKUMENTATION UND JEGLICHER MEWS-INHALT IM MAXIMAL NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN LEHNT MEWS AUSDRÜCKLICH ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER ANDERWEITIGEN BEDINGUNGEN, DARSTELLUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. MEWS GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE RMS-PLATTFORM, RMS-DIENSTE, DOKUMENTATION ODER JEGLICHEN MEWS-INHALT AB. Mews gibt keine Garantie, dass die RMS-Plattform, RMS-Dienste, Dokumentation oder jeglicher Mews-Inhalt die Anforderungen des Partners erfüllt oder ununterbrochen, sicher, virenfrei oder fehlerfrei verfügbar sein wird. Mews gibt keine Garantie hinsichtlich der Qualität, Genauigkeit, Aktualität, Wahrhaftigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der RMS-Plattform, jeglicher Service-Levels in Bezug auf die RMS-Plattform, RMS-Dienste, Dokumentation oder jeglichen Mews-Inhalt. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass, wenn der Partner sich auf die RMS-Plattform, jegliche Service-Levels in Bezug auf die RMS-Plattform, RMS-Dienste, Dokumentation oder jeglichen Mews-Inhalt verlässt, der Partner dies ausschließlich auf eigenes Risiko tut. 

9. Haftung

9.1 - Informationspflicht.

Der Partner informiert Mews unverzüglich über das Eintreten von Ereignissen, die die ordnungsgemäße Erfüllung der hierin festgelegten Verpflichtungen beeinträchtigen könnten, und unternimmt seine besten Bemühungen, mit Mews zusammenzuarbeiten, um solche Ereignisse zu überwinden. 

9.2 - Höhere Gewalt.

Keine der Parteien verletzt die Vereinbarung oder haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese durch höhere Gewalt verursacht werden. 

9.3 - Entlastungsereignisse.

Wenn die Erbringung eines RMS-Dienstes durch Mews oder die Erfüllung einer hierin festgelegten Verpflichtung als direkte oder indirekte Folge einer Handlung oder Unterlassung des Partners verhindert wird („Entlastungsereignis“), dann erhält Mews eine Verlängerung aller betroffenen Fristen, die in angemessenem Verhältnis zur Dauer der durch das betreffende Entlastungsereignis verursachten Verzögerung steht. 

9.4 - Haftungsbeschränkung.

WEDER MEWS, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, AUFTRAGNEHMER NOCH ANDERE PARTEIEN, DIE AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION ODER LIEFERUNG DER RMS-PLATTFORM ODER RMS-DIENSTE BETEILIGT SIND, HAFTEN FÜR ZUFÄLLIGE, BESONDERE, STRAFENDE, EXEMPLARISCHE ODER INDIREKTE KOSTEN ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE, PROZESSKOSTEN, DATENVERLUST, GOODWILL, PRODUKTION, GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN ODER REPUTATION, DIENSTUNTERBRECHUNG, COMPUTERSCHÄDEN ODER SYSTEMAUSFALL ODER DIE KOSTEN FÜR ERSATZDIENSTE, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER VEREINBARUNG ODER AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER RMS-PLATTFORM ODER RMS-DIENSTE ERGEBEN, OB AUF GRUNDLAGE VON GARANTIE, VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER EINER ANDEREN RECHTSTHEORIE UND UNABHÄNGIG DAVON, OB MEWS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE, SELBST WENN SICH HERAUSSTELLT, DASS EIN IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTES BEGRENZTES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT. In keinem Fall haftet Mews gegenüber dem Partner für mehr als den Betrag eines tatsächlichen direkten Schadens bis zu dem Betrag, der den Plattform-Abonnementgebühren entspricht, die vom Partner im Rahmen dieser Vereinbarung für den letzten Kalendermonat vor dem ersten Vorfall, aus dem die Haftung entstanden ist, zu zahlen sind. Die Parteien vereinbaren, dass diese Bestimmung eine angemessene Risikoverteilung darstellt. EINIGE RECHTSORDNUNGEN LASSEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN NICHT ZU, SODASS DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN PARTNER GILT. IN DIESEN RECHTSORDNUNGEN WERDEN DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN JEDOCH IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG DURCHGESETZT.  

10. Vertraulichkeit

10.1 - Keine der Parteien wird vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei verwenden, außer so weit dies zur Ausübung ihrer Rechte oder zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung erforderlich ist oder von der anderen Partei schriftlich ausdrücklich genehmigt wurde. Jede Partei wendet den gleichen Grad an Sorgfalt an, um die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu schützen, wie sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art anwendet, jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt. Keine der Parteien gibt die vertraulichen Informationen der anderen Partei an andere Personen oder Einrichtungen weiter als an ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer, Rechtsberater und verbundenen Unternehmen, die Zugang zu solchen vertraulichen Informationen benötigen, um die Absicht der Vereinbarung zu verwirklichen und die Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen haben, die mindestens so restriktiv sind wie die Anforderungen in dieser Bestimmung. 

 

11. Geistiges Eigentum und Datenschutz

11.1 - Rechte an geistigem Eigentum.

Mews und seine relevanten verbundenen Unternehmen besitzen und behalten alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum (wie Patente, Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und andere Eigentumsrechte) an und zu (i) der RMS-Plattform, RMS-Diensten, Dokumentation und allen Verbesserungen, Erweiterungen oder Modifikationen daran; (ii) jeglicher Software, Anwendungen, Erfindungen oder anderen Technologien, die von oder im Auftrag von Mews im Zusammenhang mit der Implementierung, Unterstützung oder Nutzung der RMS-Dienste oder RMS-Plattform entwickelt wurden; (iii) Informationen oder Erkenntnisse, die aus aggregierten und anonymisierten Daten abgeleitet werden; und (iv) allen mit dem Vorstehenden verbundenen Rechten an geistigem Eigentum. Der Partner stimmt zu, dass nur Mews (oder seine verbundenen Unternehmen) das Recht hat, die RMS-Dienste und die RMS-Plattform zu verbessern, zu ändern, zu bearbeiten, anzupassen oder anderweitig zu modifizieren. Im Falle einer Modifikation durch den Partner oder im Falle einer Verbindung mit einem anderen System haftet Mews nicht für Fehler und garantiert nicht das ordnungsgemäße Funktionieren der RMS-Dienste und der RMS-Plattform. Jegliche Änderungen, Implementierungen und/oder Modifikationen der RMS-Dienste oder der RMS-Plattform dürfen nur von Mews und/oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Mews unter den in der erteilten Zustimmung genannten Bedingungen durchgeführt werden. Der Partner erkennt an, dass bestimmte Komponenten der RMS-Dienste möglicherweise an Mews oder den Partner durch Dritte lizenziert sind und Eigentum dieser Drittlizenzgeber oder -lieferanten bleiben. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass dem Partner Rechte durch Lizenz oder anderweitig an oder zu einem der vorstehenden Punkte gewährt werden, mit Ausnahme der hierin ausdrücklich festgelegten eingeschränkten Rechte.  

11.2 - Berichte und Modifikationen.

Wenn der Partner Mews Berichte über Mängel zur Verfügung stellt und/oder Modifikationen vorschlägt („Bericht“), hat Mews das Recht, einen solchen Bericht zu verwenden, einschließlich der Einbindung eines solchen Berichts in RMS-Dienste oder andere Softwareprodukte, ohne jegliche Verpflichtung gegenüber dem Partner. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, behält sich Mews alle Rechte vor und gewährt dem Partner keine Lizenzen jeglicher Art, sei es durch Implikation oder auf andere Weise. 

11.3 - Datenschutz.

Zum Zweck der Bereitstellung der RMS-Dienste kann Mews personenbezogene Daten verarbeiten. Dies tritt typischerweise auf, wenn der Partner das zentrale PMS verwendet, das personenbezogene Daten nicht automatisch von anderen Daten ausschließt, die Mews zur Verfügung gestellt werden müssen, damit Mews die RMS-Dienste effektiv erbringen kann. In solchen Fällen wird Mews als Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten entfernen und verarbeiten. Mews verarbeitet auch die personenbezogenen Daten von Einzelpersonen (typischerweise Personal des Partners), die ein Konto innerhalb der RMS-Plattform haben. Der Datenschutz wird durch den spezifischen Datenverarbeitungszusatz geregelt, der einen integralen Bestandteil der Vereinbarung bildet. Der Datenverarbeitungszusatz ist verfügbar unter https://www.mews.com/en/terms-conditions/data-processing-transfer-policy-partners. 

11.4 - Künstliche Intelligenz-Dienste.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in der Vereinbarung hat Mews das Recht, Daten und andere Informationen im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Aspekte der RMS-Plattform, RMS-Dienste und zugehöriger Systeme und Technologien zu sammeln, zu verfolgen und zu analysieren (d. h. anonymisierte aggregierte Informationen, die vom Partner abgeleitet wurden), und Mews ist frei (während und nach der Vertragslaufzeit), (i) solche Informationen und Daten zu verwenden, um die RMS-Plattform, RMS-Dienste, andere Mews-Angebote (oder Angebote seiner verbundenen Unternehmen) und alle Fähigkeiten der künstlichen Intelligenz zu verbessern und zu erweitern, die die Leistung und Wirksamkeit der Dienste für Partner oder für andere Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecke im Zusammenhang mit der RMS-Plattform, RMS-Diensten und anderen Mews-Angeboten (oder Angeboten seiner verbundenen Unternehmen) erhöhen werden, (ii) solche Informationen und Daten zu verwenden, um RMS-Dienste und andere Mews-Angebote (oder Angebote seiner verbundenen Unternehmen) zu bewerben, und (iii) solche Daten in aggregierter und anonymisierter Form (d. h. über sogenannte anonymisierte Branchenstandard-Trends) verfügbar zu machen.

12. Zusicherungen, Gewährleistungen und Beschränkungen

12.1 - Allgemeines.

Jede Partei sichert der anderen Partei zu und gewährleistet, dass: (i) sie eine rechtlich gegründete juristische Person ist, die rechtswirksam besteht und sich (wo ein solches Konzept anwendbar ist) in gutem Zustand nach den Gesetzen der Gerichtsbarkeit ihrer Gründung befindet; (ii) sie über die volle Gesellschaftsbefugnis, das gesetzliche Recht, die Autorität und die finanzielle Kapazität verfügt, diese Vereinbarung einzugehen, auszuführen, zu liefern und ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen; und (iii) die Person, die diese Vereinbarung in ihrem Namen ausführt, ordnungsgemäß dazu berechtigt ist, und ungeachtet mangelnder tatsächlicher Autorität, dass diese Vereinbarung eine rechtlich gültige und bindende Verpflichtung dieser Partei darstellt, die gemäß ihren Bedingungen gegen sie durchsetzbar ist. Jede Partei verzichtet ausdrücklich auf jede Verteidigung, die auf mangelnder Autorität basiert, wenn die andere Partei sich vernünftigerweise auf die offensichtliche Autorität der Person verlassen hat, die Partei zu binden. 

12.2 - Beschränkungen.

Der Partner darf nicht (und darf keinen Dritten dazu ermächtigen oder unterstützen): (i) die RMS-Plattform oder RMS-Dienste modifizieren, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder abgeleitete Werke daraus erstellen, außer in dem Umfang, in dem die Durchsetzung der vorstehenden Beschränkungen durch geltendes Recht verboten ist; (ii) Benutzerlimits oder andere zeitliche, nutzungs- oder funktionsbezogene Beschränkungen, die in die RMS-Plattform oder RMS-Dienste eingebaut sind, umgehen; (iii) proprietäre Hinweise, Etiketten oder Markierungen von der RMS-Plattform oder RMS-Diensten entfernen; (iv) Inhalte, die Teil der RMS-Plattform oder RMS-Dienste sind, einrahmen, einbetten oder spiegeln; (v) auf die RMS-Plattform oder RMS-Dienste zugreifen, um (a) ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu erstellen, oder (b) Ideen, Module, Funktionen oder Grafiken der RMS-Plattform oder RMS-Dienste zu kopieren; (vi) direkt oder indirekt Marken, Geschäftsnamen oder andere Bezeichnungen von Mews (oder ähnliche oder verwandte Geschäftsnamen oder andere Bezeichnungen) registrieren; (vii) die Rechte an geistigem Eigentum von Mews (oder verwandte oder ähnliche Logos und/oder Marken von Mews) zu seinem Vorteil nutzen, z. B. durch Kombination von Mews-Logos und/oder -Marken mit seinem eigenen Geschäftsnamen und/oder Firmennamen oder seinen eigenen Produkten oder Dienste; (viii) die RMS-Plattform oder RMS-Dienste in einer Weise nutzen, die durch die Richtlinie für akzeptable Nutzung verboten ist. 

13. Kommunikation und Referenzen

13.1 - Adressen des Partners.

Jegliche Kommunikation, die an den Partner gerichtet ist (einschließlich Mitteilungen mit rechtlicher Wirkung und aller Rechnungen), kann elektronisch (i) an die in der Vereinbarung angegebene E-Mail-Adresse des Partners oder eine andere vom Partner angegebene E-Mail-Adresse oder (ii) über die vom Partner genutzten RMS-Dienste gesendet werden. 

13.2 - Partner-Referenzen.

Mews ist berechtigt, öffentlich auf den Partner als Nutzer der RMS-Dienste zu verweisen und die Marke und das Logo des Partners für diesen Zweck zu verwenden.  

14. Laufzeit, Kündigung und Änderungen

14.1 - Abonnementlaufzeit.

Mews stellt die RMS-Dienste für die in der Vereinbarung festgelegte Abonnementlaufzeit zur Verfügung. Sofern die Vereinbarung nicht gemäß der Vereinbarung gekündigt wird, verlängert sich die erste Abonnementlaufzeit automatisch um jeweils eine Verlängerungsabonnementlaufzeit. 

14.2 - Ungeachtet des Vorstehenden wird Mews dem Partner mindestens 45 Tage vor dem Enddatum eine Verlängerungsmitteilung zukommen lassen, und falls der Partner die RMS-Dienste für eine Verlängerungsabonnementlaufzeit nicht erneuern möchte, muss der Partner Mews über seine Absicht, nicht zu verlängern, informieren, indem er mindestens 30 Tage vor dem Enddatum der aktuellen Abonnementlaufzeit eine schriftliche Mitteilung an support@mews.com sendet. Zur Klarstellung: 
Eine schriftliche Mitteilung über die Absicht, nicht zu verlängern, beendet nicht das aktuelle Abonnement. 

14.3 - RMS-Laufzeitanpassung für Partner, die bereits die Mews Plattform (Mews PMS) nutzen.

Ungeachtet anderer Bedingungen in diesen RMS-Nutzungsbedingungen vereinbaren die Parteien, dass, wenn ein Partner bereits die Mews Plattform (Mews PMS) von Mews erworben hat und später die RMS-Dienste von Mews erwirbt, die Vertragslaufzeit für die RMS-Dienste der Vertragslaufzeit für die Mews Plattform (Mews PMS) entspricht.  

  1. Wenn der Partner die Mews Plattform (Mews PMS) mit automatischer Verlängerung abonniert hat, werden die RMS-Dienste für den Rest der dann aktuellen Abonnementlaufzeit der Mews Plattform (Mews PMS) bereitgestellt. Danach verlängern sich die RMS-Dienste automatisch zum gleichen Zeitpunkt wie die Mews Plattform (Mews PMS), sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.
  2. Wenn der Partner die Mews Plattform (Mews PMS) für eine unbestimmte Zeit erworben hat und den Vertrag mit Kündigung beenden kann, folgen die RMS-Dienste der gleichen Regelung. Die RMS-Dienste haben keine feste Abonnementlaufzeit und können von jeder Partei mit der gleichen Kündigungsfrist wie die Mews Plattform (Mews PMS) gekündigt werden, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. 

 

14.4 - Aussetzung.

Mews kann die Bereitstellung von RMS-Diensten für den Partner im Falle von (i) Verzug des Partners mit der Zahlung von Gebühren für mehr als zehn (10) Tage oder (ii) wesentlicher Verletzung der Vereinbarung durch den Partner aussetzen. Andere Rechte von Mews, die sich aus der Vertragsverletzung des Partners ergeben, bleiben unberührt.  

14.5 - Kündigung.

Die Vereinbarung kann, zusätzlich zu den in diesem Abschnitt 14 genannten Gründen, wie folgt gekündigt werden: (i) wenn eine der Parteien eine wesentliche Bestimmung oder Bedingung der Vereinbarung verletzt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß behebt; (ii) eine Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, unbeschadet etwaiger Rechte oder Rechtsmittel, die den Parteien zum Zeitpunkt der Kündigung zur Verfügung stehen, oder Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien zum Zeitpunkt der Kündigung, wenn: (a) die andere Partei einen Beschluss zur Abwicklung fasst oder ein Gericht eine entsprechende Anordnung erlässt; (b) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit oder im Wesentlichen ihre gesamte Geschäftstätigkeit einstellt; oder (c) die andere Partei für bankrott erklärt wird, ihr Zahlungsaufschub gewährt wurde oder sie in freiwillige Liquidation, Insolvenz gegangen ist oder einen Vergleich anbietet oder anbieten möchte. Der Partner muss eine vorherige Mitteilung über die Einstellung jeglicher Integrationsverbindung und die Reduzierung der damit verbundenen Gebühren bereitstellen. Wenn der Partner gegen die Richtlinie für akzeptable Nutzung verstößt, kann Mews die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen; Mews benachrichtigt den Partner über den Verstoß gegen die Richtlinie für akzeptable Nutzung vor der Kündigung, vorausgesetzt, dass eine solche Benachrichtigung angemessen ist, wenn man die Art des Verstoßes des Partners und potenzielle Schäden, die durch einen solchen Verstoß verursacht werden könnten, berücksichtigt. Nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung stellt der Partner jegliche Nutzung der RMS-Dienste ein.  

14.6 - Änderungen der RMS-Nutzungsbedingungen.

Diese RMS-Nutzungsbedingungen können von Zeit zu Zeit von Mews geändert werden. Wenn Mews eine Änderung dieser RMS-Nutzungsbedingungen vornimmt, wird Mews den Partner mindestens dreißig (30) Kalendertage vor Inkrafttreten der Änderungen informieren, es sei denn, eine Änderung der RMS-Nutzungsbedingungen ist nach geltendem Recht erforderlich, in welchem Fall eine kürzere Frist gelten kann. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Partner nach dem Datum des Inkrafttretens einer Aktualisierung oder Modifikation stellt die Annahme der aktualisierten RMS-Nutzungsbedingungen dar. Der Partner stimmt ferner zu, dass Aktualisierungen oder Modifikationen keine zusätzlichen Unterschriften oder ausdrückliche Zustimmung über die fortgesetzte Nutzung der RMS-Dienste nach einem solchen Datum des Inkrafttretens hinaus erfordern.  

14.7 - Einspruch gegen Änderungen und Kündigung im Falle von Änderungen.

Wenn die gemäß Bestimmung 14.6 dieser Bedingungen vorgenommenen Änderungen zu einer wesentlichen Verschlechterung der RMS-Dienste gemäß Bestimmung 3.7 dieser Bedingungen oder zu einer wesentlichen Änderung der Gebühren für bestehende RMS-Dienste („Änderungen“) führen und der Partner nicht zustimmt, kann der Partner die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an Mews innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem der Partner die Mitteilung über die Änderungen erhalten hat, kündigen. Nach Erhalt der schriftlichen Kündigungsmitteilung des Partners durch Mews aus diesen Gründen wird die Vereinbarung zum Datum des Inkrafttretens der jeweiligen Änderungen gekündigt. Wenn der Partner keine fristgerechte Kündigung einreicht, ist der Partner nicht mehr berechtigt, die Vereinbarung aus den in dieser Bestimmung 14.7 genannten Gründen zu kündigen, und es wird davon ausgegangen, dass er die Änderungen akzeptiert hat. Zur Klarstellung: 
Änderungen, die keine Änderungen im Sinne dieses Abschnitts darstellen, lösen nicht das Recht des Partners aus, gemäß diesem Abschnitt zu kündigen. 

15. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

15.1 - Anwendbares Recht.

Die Vereinbarung unterliegt dem in der Vereinbarung festgelegten Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und Kollisionsnormen. 

15.2 - Gerichtsstand.

Jeder Streit, der sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergibt, einschließlich eines Streits über die Existenz, Gültigkeit oder Beendigung der Vereinbarung oder die Folgen ihrer Nichtigkeit, wird endgültig von den zuständigen Gerichten eines in der Vereinbarung festgelegten Landes entschieden. Die Parteien verzichten auf jedes Recht auf ein Geschworenengericht. 

16.Schlussbestimmungen

16.1 - Salvatorische Klausel.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung als (oder später werden) illegal, nicht durchsetzbar, ungültig, ineffizient oder nicht anwendbar befunden werden, berührt dies nicht die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung, die gültig und wirksam bleiben. 

16.2 - Aufrechnung.

Der Partner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen Ansprüche von Mews aufzurechnen, noch ist er berechtigt, Zahlungen, in welcher Weise auch immer, zurückzuhalten, die für Mews bestimmt sind, unabhängig von der Art und/oder dem Zweck solcher Zahlungen. Mews ist berechtigt, seine Ansprüche gegen die Ansprüche des Partners aufzurechnen. 

16.3 - Abtretung.

Der Partner erteilt hiermit seine Zustimmung zur Abtretung der Rechte und zur Übernahme der Verpflichtungen von Mews, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, an ein mit Mews verbundenes Unternehmen oder an Dritte. Zur Vermeidung von Zweifeln kann der Partner die Vereinbarung oder eines seiner Rechte, Interessen oder Verpflichtungen aus der Vereinbarung an Dritte ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Mews abtreten. 

16.4 - Verzicht.

Keine der Parteien wird so behandelt, als hätte sie auf Rechte verzichtet, indem sie Rechte aus der Vereinbarung nicht ausübt (oder die Ausübung verzögert). 

16.5 - Keine Drittbegünstigten.

Die Bestimmungen der Vereinbarung sind bindend und kommen ausschließlich den Parteien, ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern zugute, und sie werden nicht so ausgelegt, dass sie Rechte an Dritte übertragen. 

16.6 - Fortbestand.

Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen in den Bestimmungen 4.2 (Zahlungsbedingungen), 4.3 (Steuern), 4.5 (Ausgleichsrechnungen), 8.1 (Keine Garantie), 9.4 (Haftungsbeschränkung), 10 (Vertraulichkeit), 11.1 (Rechte an geistigem Eigentum), 11.4 (Künstliche Intelligenz-Dienste), 15.1 (Anwendbares Recht), 15.2 (Gerichtsstand), 16.2 (Aufrechnung) nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen bleiben. 

16.7 - Gesamte Vereinbarung.

Die Vereinbarung, einschließlich dieser RMS-Nutzungsbedingungen und anderer anwendbarer Bedingungen für die Beziehung der Parteien, wie hierin erwähnt, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen Vorschläge, sowohl mündlich als auch schriftlich, Verhandlungen, Zusicherungen, Verpflichtungen, Schriftverkehr und alle anderen Kommunikationen zwischen den Parteien. 

Anhang 1 - Definitionen

„Richtlinie für akzeptable Nutzung“ bezeichnet eine Reihe von Richtlinien bezüglich der Nutzung der RMS-Dienste. Verfügbar unter https://www.mews.com/en/terms-conditions/acceptable-use-policy; Die Richtlinie für akzeptable Nutzung wird durch Bezugnahme in die RMS-Nutzungsbedingungen einbezogen und bildet einen integralen Bestandteil der RMS-Nutzungsbedingungen. Für die Zwecke der Richtlinie für akzeptable Nutzung in Bezug auf die RMS wird jede Bezugnahme auf „Mews Dienste“ als Bezugnahme auf „RMS-Dienste“ verstanden, und jede Bezugnahme auf „Mews' Allgemeine Geschäftsbedingungen“ wird als Bezugnahme auf die „RMS-Nutzungsbedingungen“ verstanden. 

„Verbundene(s) Unternehmen“ bedeutet in Bezug auf eine Einheit, dass das „Verbundene Unternehmen“ jede andere Einheit ist, die direkt oder indirekt die erste Einheit kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter direkter oder indirekter gemeinsamer Kontrolle der ersten Einheit steht. Eine Einheit kontrolliert eine andere Einheit, wenn diese Einheit direkt oder indirekt entweder (i) 20 % oder mehr der Anteile mit ordentlichem Stimmrecht für die Wahl der Direktoren dieser Einheit besitzt; oder (ii) die Befugnis hat, die Leitung oder Politik der anderen Einheit zu bestimmen oder deren Bestimmung zu veranlassen, sei es durch das Eigentum an stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder auf andere Weise. 

„Vereinbarung“ bezeichnet jede Vereinbarung, unabhängig von ihrem Titel, zwischen Mews und dem Partner bezüglich der Bereitstellung von RMS-Diensten, einschließlich aller ihrer Anhänge, Anlagen und durch Bezugnahme einbezogenen Dokumente; dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, das Bestellformular; durch Abschluss der Vereinbarung stimmen Mews und Partner zu, an alle auf die RMS-Dienste anwendbaren Bedingungen und Richtlinien und diese RMS-Nutzungsbedingungen gebunden zu sein. Der Partner kann durch verschiedene von Mews angebotene akzeptable Mittel an anwendbare Bedingungen und Richtlinien gebunden sein, die die Unterzeichnung einer Vereinbarung, die elektronische Annahme oder per Clickwrap, die fortgesetzte Nutzung der RMS-Dienste nach Benachrichtigung über oder Zugang zu den anwendbaren Bedingungen und Richtlinien oder anderweitige Annahme durch Verhalten wie Nutzung umfassen können. 

„Änderungen“ bezeichnet wesentliche Änderungen, wie in den RMS-Nutzungsbedingungen angegeben, gegen die der Partner gemäß Bestimmung 14.7 Einspruch erheben kann.  

„Zentrales PMS“ bezeichnet das zentrale System, in dem der Partner alle seine historischen und zukünftigen Buchungsinformationen, Preise, Stornierungen und Tarifcodes speichert. 

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet technische und nicht-technische Informationen, einschließlich Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, proprietäre Informationen, Techniken, Skizzen, Zeichnungen, Modelle, Erfindungen, Know-how, Prozesse, Apparate, Ausrüstung, Algorithmen, Softwareprogramme, Software, Quelldokumente und Informationen über aktuelle, zukünftige und vorgeschlagene Produkte und Dienste, Forschung, experimentelle Arbeit, Entwicklung, Designdetails und Spezifikationen, Engineering und alle anderen Informationen, die als „vertraulich“ oder „proprietär“ gekennzeichnet sind oder von denen der Empfänger weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass die Informationen als vertraulich angesehen werden sollen; zur Vermeidung von Zweifeln umfasst dieser Begriff keine Informationen, die die empfangende Partei durch ihre schriftlichen Aufzeichnungen nachweisen kann: (i) vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren; (ii) ohne Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen öffentlich bekannt sind oder werden; (ii) rechtmäßig von einem Dritten empfangen wurden, der zur Offenlegung berechtigt war; (iv) unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt wurden; (v) mit schriftlicher Genehmigung der offenlegenden Partei zur Veröffentlichung freigegeben wurden; oder (vi) durch gerichtliche Anordnung oder wie anderweitig gesetzlich vorgeschrieben offengelegt wurden, vorausgesetzt, dass die zur Offenlegung der Informationen verpflichtete Partei umgehend benachrichtigt, um der anderen Partei die Möglichkeit zu geben, eine Schutzanordnung zu erwirken oder die Offenlegung anderweitig zu verhindern. 

„Dokumentation“ bezeichnet Benutzerhandbücher, Anleitungen, technische Dokumentation, technische Anforderungen und FAQs, die für einige oder alle RMS-Dienste konzipiert sind und dem Partner von Mews zur Verfügung gestellt werden können. 

„Enddatum“ bezeichnet (a) für die erste Abonnementlaufzeit das im Bestellformular angegebene Enddatum; und (b) für eine Verlängerungsabonnementlaufzeit das Datum, das zwölf (12) Monate (365 Tage) nach dem Startdatum der Verlängerungsabonnementlaufzeit liegt, sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist. 

„Einrichtung(en)“ bezeichnet Hotel, Hostel oder jede andere vom Partner betriebene Einrichtung, wie in der Vereinbarung angegeben. 

„Gebühren“ bezeichnet Plattform-Abonnementgebühren, einmalige Gebühren und alle anderen vom Partner für RMS-Dienste oder andere in der Vereinbarung angegebene Dienste zu zahlenden Gebühren. 

„Höhere Gewalt“ bezeichnet ein Ereignis außerhalb der Kontrolle einer der Parteien, einschließlich, ohne Einschränkung, Ausfall des Stromnetzes, Ausfall des Internets, Naturkatastrophe, Wetterereignis, Krieg, Aufruhr, Aufstand, Epidemie, Streiks, Überschwemmungen, Terrorakte, Verstoß einer dritten Partei, Ausfälle, Ausfallzeiten oder Verzögerungen durch einen Internetdienstanbieter oder Hosting-Anbieter oder Arbeitskampfmaßnahmen, Terrorismus, Denial-of-Service-Angriffe oder andere Ereignisse außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei. 

„Erste Abonnementlaufzeit“ bezeichnet die erste Abonnementlaufzeit, für die der Partner die RMS-Dienste abonniert, wie im Bestellformular angegeben, beginnend am Startdatum und andauernd bis zum im Bestellformular angegebenen Enddatum.  

„Gesetzgebung“ bezeichnet alle allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften des Landes der Registrierung von Mews und der Europäischen Union, sofern eine solche Verordnung direkt und/oder indirekt auf die Rechtsbeziehungen der Parteien oder RMS-Dienste anwendbar ist. 

„Mews“ bezeichnet ein verbundenes Unternehmen von Mews, das in der Vereinbarung als Vertragspartei angegeben ist. 

„Modul“ bezeichnet ein separates Produkt, für das Mews berechtigt ist, eine zusätzliche Gebühr zu erheben. 

„Einmalige Gebühren“ bezeichnet Gebühren, die einmalig und nicht wiederkehrender Natur sind.  

„Bestellformular“ bezeichnet ein Angebot oder ein anderes schriftliches oder Online-Bestelldokument, das von Mews ausgestellt wird und dem der Partner durch Unterschrift (einschließlich elektronischer Unterschrift) oder, falls zutreffend, durch Online-Annahme zugestimmt hat.  

„Partei“ oder Parteien“ bezieht sich sowohl auf Mews und den Partner einzeln als auch auf Mews und den Partner gemeinsam. 

„Partner“ bezeichnet Unterkunfts- oder andere Dienstleistungsanbieter oder jede andere Einheit, die die RMS-Plattform auf der Grundlage der Vereinbarung mit Mews oder der Nutzung von RMS-Diensten, die von Mews bereitgestellt werden, nutzt. 

„Plattform-Abonnementgebühren“ bezeichnet alle in der Vereinbarung vereinbarten Gebühren für die Nutzung der RMS-Plattform. 

„Preisempfehlungen“ bezeichnet die dynamischen Preisvorschläge, die von der RMS-Plattform generiert werden. 

„Verlängerungsabonnementlaufzeit“ bezeichnet jede nachfolgende Abonnementlaufzeit, die auf das Enddatum einer vorhergehenden Abonnementlaufzeit folgt, wobei das Startdatum der Verlängerung an dem Tag beginnt, der unmittelbar auf das Enddatum der vorherigen Abonnementlaufzeit folgt, und die Dauer für einen nachfolgenden Zeitraum von zwölf (12) Monaten läuft.  

„RMS-Plattform“ bezeichnet Softwarelösung und zugehörige Tools, die die Zimmereinnahmen des Partners analysieren und optimieren, indem sie durch maschinelle Lernalgorithmen automatisch Preisanpassungen zu jedem Zeitpunkt und für jeden Zimmertyp empfehlen. 

„RMS-Dienste“ bezeichnet die von Mews für den Partner erbrachten Dienste im Zusammenhang mit dem RMS (Revenue Management System), einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Zugang zur und die Nutzung der RMS-Plattform sowie alle anderen in der Vereinbarung spezifizierten Dienste.  

„Startdatum“ bezeichnet (a) für die erste Abonnementlaufzeit das Datum, an dem die erste Abonnementlaufzeit beginnt, wie im Bestellformular angegeben, oder das Datum, an dem die Zugangsdaten für die RMS-Plattform ausgestellt werden, je nachdem, welches früher eintritt; und (b) für eine Verlängerungsabonnementlaufzeit das Datum, das unmittelbar auf das Enddatum der vorherigen Abonnementlaufzeit folgt. 

„Sub-Merchantkonto“ bezeichnet ein Sub-Merchantkonto, wie in den Merchant Terms definiert. 

„Abonnementlaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, währenddessen der Partner berechtigt ist, auf die RMS-Plattform zuzugreifen und sie zu nutzen, wobei die Dauer durch das Startdatum und das Enddatum bestimmt wird. Die Abonnementlaufzeit verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, sofern sie nicht gemäß der Vereinbarung gekündigt wird.  

„Vertragslaufzeit“ oder „Laufzeit“ bezeichnet die Laufzeit der Vereinbarung, wie in Bestimmung 14.1. der RMS-Nutzungsbedingungen angegeben. 

„Bedingungen und Richtlinien“ bezeichnet die Vereinbarungen, Bedingungen, Richtlinien, Leitlinien und anderen rechtlichen Dokumente, die die Nutzung der RMS-Dienste regeln, wie sie von Zeit zu Zeit im Mews Legal Hub [https://www.mews.com/en/legal] veröffentlicht und aktualisiert werden. Die spezifischen Bedingungen und Richtlinien, die in die Vereinbarung einbezogen werden und für den Partner gelten, werden auf der Grundlage der RMS-Dienste bestimmt, die der Partner abonniert hat oder nutzt, und der anwendbaren Region des Partners, wenn eine Unterscheidung relevant ist. Zur Vermeidung von Zweifeln sind nur die Bedingungen und Richtlinien, die für den Partner auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten genutzten RMS-Dienste gelten, und diejenigen, die für die Region des Partners relevant sind, wo eine Unterscheidung besteht, rechtlich bindend.  

„Vertragsgebiet“ bezeichnet das in der Vereinbarung definierte Gebiet. 

„Gesamtumsatz“ bezeichnet den Gesamtumsatz aller Hotelzimmer des Partners, die den RMS-Diensten unterliegen, abzüglich aller Mehrwertsteuer und Stadtsteuern. 

Anhang 2 – RMS Service Level Agreement

RMS-Plattform 

SLAs können komplizierte technische Dokumente mit einer Terminologie sein, die schwer zu entschlüsseln ist. Wir möchten einen Moment nehmen, um in einfacher Sprache zu erklären, was die Details sind. 

  1. Das RMS Service Level Agreement (RMA SLA) für alle Partner, die die RMS-Plattform nutzen, garantiert eine monatliche Betriebszeit von 99,99 %. 
  1. Wir haben unser SLA transparent gestaltet, basierend direkt auf den Informationen, die öffentlich unter https://status.mews.com/ verfügbar sind. 
  1. Geplante Ausfallzeiten sind selten, und wir werden sie, wann immer möglich, vermeiden. 
  1. Wenn trotz unserer Bemühungen die monatliche Betriebszeit von 99,99 % nicht erreicht wird, bieten wir finanzielle Gutschriften an, wie unten beschrieben. 

 

Umfang 

Dieses SLA deckt nur die RMS-Plattform ab. Es deckt keine externen Integrationen mit der Mews Plattform (Mews PMS), Wettbewerbsratenanbietern oder anderen Drittanbietern ab. 

Betriebszeit 
Die monatliche Betriebszeit ist der Prozentsatz der gesamten möglichen Minuten, in denen die RMS-Plattform für Sie verfügbar war. So berechnen wir sie: 

Monatliche Betriebszeit = 1 - (monatliche Ausfallzeitminuten / gesamte mögliche monatliche Minuten) 

Ausfallzeit 

Ausfallzeit basiert auf zwei Faktoren: der Anzahl der Minuten, in denen die RMS-Plattform nicht verfügbar war, und dem Prozentsatz der betroffenen Partner. Wenn die RMS-Plattform ausgefallen ist, verwenden wir Server-Überwachungssoftware, um serverseitige Fehlerraten, Ping-Testergebnisse und andere Leistungs- und Verfügbarkeitsmetriken zu messen. Am Ende jedes Monats summieren wir Ausfallzeiten, um die gesamte monatliche Ausfallzeit zu berechnen. 

Bitte beachten Sie, dass Ausfallzeiten nicht jeden zur gleichen Zeit oder auf die gleiche Weise betreffen – Mews könnte einen Ausfall erleben, aber Ihre Einrichtung bleibt möglicherweise unbeeinträchtigt und umgekehrt. 

Einige Szenarien zählen nicht als Ausfallzeit. Hier sind einige Beispiele: 

  1. Langsamkeit bei bestimmten Funktionen (z. B. Berichte, Suche, Verzögerungen bei Hintergrundoperationen und Jobs). 
  1. Probleme, die nur Ihr Unternehmen betreffen und mit externen Apps oder Dritten zusammenhängen. 
  1. Kommunikationsprobleme, die durch Drittsysteme verursacht werden (z. B. PMS-Ausfallzeiten). 
  1. Externe Netzwerkprobleme außerhalb unserer Kontrolle (z. B. Fehlkonfiguration auf der ISP-Seite). 
  1. Geplante Ausfallzeiten. 
  1. Probleme, die aus Ihrem Verstoß gegen die Vereinbarung resultieren, unter der wir Ihnen unsere RMS-Dienste bereitstellen, oder aus Ihrer Nichtbefolgung unserer Anweisungen oder Dokumentation. 
  1. Probleme, die durch Handlungen oder Unterlassungen von Ihnen oder einem Dritten verursacht werden. 
  1. Probleme, die aus unserer Aussetzung oder Beendigung Ihres Rechts zur Nutzung der RMS-Dienste in Übereinstimmung mit der Vereinbarung entstehen. 
  1. Andere Probleme, die durch Faktoren außerhalb unserer angemessenen Kontrolle verursacht werden. 

 

Geplante Ausfallzeit 

Wenn eine geplante Ausfallzeit notwendig ist, werden wir mindestens 48 Stunden im Voraus eine Benachrichtigung bereitstellen. Wir hatten jedoch während der gesamten Lebensdauer der RMS-Plattform nie eine geplante Ausfallzeit einplanen müssen, und wir beabsichtigen, dies so beizubehalten. Wir bemühen uns kontinuierlich, das System zu warten, ohne seine Betriebszeit zu beeinträchtigen, und haben uns bereits dazu verpflichtet, indem wir Zero-Downtime-Updates implementiert haben. 

Finanzielle Gutschriften für Betriebszeit 

Wenn Mews die monatliche Betriebszeit von 99,99 % nicht erreicht, bieten wir finanzielle Gutschriften an. Diese Gutschriften werden als Prozentsatz Ihrer monatlichen Gebühr für die RMS-Plattform berechnet (ausgenommen Installationsgebühren, Schulungsgebühren, Reise- und andere Kosten sowie alle anwendbaren einmaligen Gebühren). Der gutgeschriebene Betrag wird auf Ihre zukünftige Rechnung angewendet. 

Berechnung der finanziellen Gutschriften: 

Finanzielle Gutschriften = (99,99 – tatsächliche monatliche Betriebszeit) × 5 % der monatlichen Gebühr 

Diese Formel stellt die Differenz zwischen der garantierten Betriebszeit (99,99 %) und der tatsächlichen monatlichen Betriebszeit dar, multipliziert mit 5 % der monatlichen Gebühr. 

Beispiel: 
Wenn die tatsächliche monatliche Betriebszeit 99,5 % beträgt, würde die Berechnung der finanziellen Gutschrift wie folgt aussehen: 

(99,99 - 99,5) × 5 % der monatlichen Gebühr = 2,45 % Ihrer monatlichen Gebühr. 

Der maximale Gutschriftbetrag, den Mews gewähren kann, darf 100 % der an Mews zahlbaren monatlichen Gebühr nicht überschreiten. 

Da Ausfallzeiten nicht alle Benutzer gleichermaßen betreffen, werden finanzielle Gutschriften nur auf Anfrage bereitgestellt. Wir vertrauen darauf, dass Sie nur dann Gutschriften beantragen, wenn Sie glauben, dass Sie darauf Anspruch haben. Um finanzielle Gutschriften zu beantragen, kontaktieren Sie bitte Ihren Account Manager per E-Mail bis zum 15. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Betriebszeit unter 99,99 % lag. 

Die in diesem Abschnitt beschriebenen finanziellen Gutschriften sind Ihr alleiniges und ausschließliches Rechtsmittel und Mews' alleinige und ausschließliche Haftung für jegliches Versagen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesem RMS Service Level Agreement. 

Helpdesk 

Mews betreibt den Helpdesk für RMS-Dienste von Montag bis Freitag, zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr MEZ/MESZ („Geschäftszeiten“).  

Sie können unseren Helpdesk kontaktieren, indem Sie ein Ticket per E-Mail an support.rms@mews.com senden. 

Wenn Sie uns über den Helpdesk kontaktieren, garantieren wir, auf Ihre Anfrage zu antworten und den gemeldeten Vorfall innerhalb der in der unten stehenden Tabelle angegebenen Zeitspanne zu lösen. Je nach Schweregrad des gemeldeten Vorfalls gibt es unterschiedliche Antwort- und Lösungszeiten. Obwohl wir bestrebt sind, Sie in Ihrer bevorzugten Sprache zu unterstützen, wo dies möglich ist, garantieren wir den Support nur in Englisch. 

Für RMS-Dienste ist kein telefonischer Support verfügbar. 

Arten von Anfragen 

Bei Mews unterscheiden wir zwischen drei Arten von Vorfällen/Anfragen (Kritisch, Hohe Priorität und Allgemein), jeweils mit unterschiedlichen garantierten Antwort- und Lösungszeiten. 

  • Kritische Anfragen: Supportanfragen bezüglich Fehlern, die die gesamte RMS-Plattform vollständig unverfügbar machen, was dazu führt, dass automatisierte Ratenaktualisierungen nicht an Vertriebskanäle übermittelt werden. 
  • Anfragen mit hoher Priorität: Supportanfragen bezüglich: 
  • Ein Ausfall einer oder mehrerer Kernfunktionen des Systems, der nicht zu einer vollständigen Systemunverfügbarkeit führt. 
  • Kernfunktionen und -features des Systems sind verfügbar und betriebsbereit, aber die Leistung ist erheblich beeinträchtigt (z. B. langsame Systemleistung oder größere Störungen wesentlicher Komponenten). 
  • Allgemeine Anfragen: Supportanfragen bezüglich: 
  • Fehler, die den Systembetrieb nicht verhindern, aber nicht-produktive Funktionen beeinträchtigen. 
  • Verfahrensprobleme, die bei der Nutzung des Systems auftreten. 
  • Andere kleinere Fehler. 

Antwort- und Lösungszeit  

Wenn Sie unseren Helpdesk kontaktieren, wird Mews den Erhalt Ihrer Anfrage innerhalb der angegebenen Antwortzeit bestätigen und den gemeldeten Vorfall innerhalb der festgelegten Lösungszeit beheben. Dies kann die Lösung der Grundursache des Vorfalls, die Implementierung einer Umgehungslösung oder die Anwendung einer anderen Methode zur Lösung der Anfrage/des Vorfalls beinhalten. 

Die Art der Vorfälle kann variieren, was es schwierig macht, eine feste Lösungszeit allgemein zu bestimmen. Jedoch ist die möglichst schnelle Lösung der schwerwiegendsten Vorfälle unsere Priorität. Daher haben wir entschieden, dass kritische Anfragen innerhalb von 6 Geschäftsstunden gelöst werden.  

Dieses SLA definiert keine spezifische Lösungszeit für Anfragen mit hoher Priorität. Wir garantieren jedoch, dass wir bei Erhalt einer Anfrage mit hoher Priorität während der Geschäftszeiten sofort mit der Erstellung eines Lösungsplans beginnen, der mit Ihnen geteilt wird. Dieser Plan wird die geschätzte Lösungszeit und die Schritte, die wir zur Lösung des Vorfalls unternehmen werden, skizzieren. 

Art der Anfragen  

Antwortzeit* 

Lösungszeit* 

Kritisch 

4 Geschäftsstunden 

 8 Geschäftsstunden 

Hohe Priorität 

8 Geschäftsstunden 

Gemäß Lösungsplan  

Allgemein  

24 Geschäftsstunden 

k. A. 

 

*Antwort- und Lösungszeiten gelten ausschließlich während der Geschäftszeiten (9 bis 17 Uhr MEZ/MESZ), Montag bis Freitag. Das bedeutet, dass für Anfragen, die außerhalb der Geschäftszeiten eingereicht werden, die Antwort- und Lösungszeiten um 9:00 Uhr MEZ/MESZ am nächsten Geschäftstag beginnen. 

Rechtliche Bestimmungen 

Wenn wir den Begriff „Sie“ in diesem RMS SLA verwenden, beziehen wir uns auf den „Partner“, wie in der Vereinbarung definiert. Der Begriff „wir“ bezieht sich auf „Mews“, wie in der Vereinbarung definiert. Andere großgeschriebene Wörter haben die Bedeutung, die solchen Wörtern in den RMS-Nutzungsbedingungen zugeschrieben wird.  

Mews schließt mit den Partnern die Vereinbarung ab. Dieses SLA gilt nur für Partner, die die Vereinbarung abgeschlossen haben.  

Aus rechtlicher Sicht ist es wichtig zu bestimmen, welches Dokument im Falle widersprüchlicher Bedingungen in verschiedenen Dokumenten Vorrang hat, und daher gilt: 

  • Im Falle widersprüchlicher Bestimmungen zwischen diesem RMS SLA und der Vereinbarung hat die Vereinbarung stets Vorrang. 
  • Im Falle widersprüchlicher Bestimmungen zwischen diesem RMS SLA und den RMS-Nutzungsbedingungen hat dieses RMS SLA stets Vorrang. 

Mews behält sich das Recht vor, dieses RMS SLA von Zeit zu Zeit zu ändern. Jede solche Änderung wird über unsere Website oder Ihr Konto mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten einer solchen Änderung mitgeteilt.