Zahlungsrichtlinie für das Terminal

1. Einführung

1.1 Diese Zahlungsterminal-Richtlinie ("Richtlinie") regelt die Nutzung von Zahlungsterminals, die Adyen dem Partner über Mews für die Transaktion am Kassensystem (Kassensystem) zur Verfügung stellt.

1.2 Diese Richtlinie ist integraler Bestandteil des Händlervertrags oder einer anderen Vereinbarung, die die Erbringung von Services zur Zahlungsabwicklung durch Mews regelt. Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Richtlinie verwendet, aber nicht definiert werden, haben die in der Händlervereinbarung, der Laufzeit des Händlers oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner festgelegte Bedeutung.

1.3 Für die Zwecke dieser Richtlinie sind Zahlungsterminals Geräte, die dafür ausgelegt sind, Transaktionen am Kassensystem (Kassensystem) an Adyen N.V., eine in den Niederlanden unter der Nummer 34259528 eingetragene Firma mit Sitz in der Simon Carmiggeltstraat 6-50, NL-1011 DJ, Amsterdam, Niederlande ("Adyen"), zu übermitteln, indem sie die relevanten Daten auf der Karte lesen, die Zustimmung des Karteninhabers zur Transaktion registrieren, die Zahlungsdaten verschlüsseln und sie über das öffentliche Internet zur Verarbeitung an Adyen senden ("Zahlungsterminal").

2. Zahlungsterminal

2.1 Zahlungsterminals

Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass die Zahlungsterminals dem Partner von Adyen zur Verfügung gestellt werden. Der Partner nimmt hiermit unwiderruflich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adyen unter https://www.adyen.com/legal/terms-and-conditions und die Beschreibung der Adyen Payment Terminal Services unter https://www.adyen.com/legal/schedule-payment-terminal-services an .

2.2 Rechtstitel

Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass das rechtliche Eigentum an den Zahlungsterminals direkt von Adyen auf den Partner übergeht.

2.3 Zahlungsterminal Services

Sofern nicht anders vereinbart, erbringt Mews für den Partner die folgenden Services, die den Zahlungsterminals zugehörig sind: (i) Unterstützung bei der Installation und Konfiguration von Zahlungsterminals; (ii) Bereitstellung von Benutzer-Support und Dienstleistungen zum Austausch von Zahlungsterminals gemäß Ziffer 3 ("Payment Terminal Services").

2.4 Bestellung und Lieferung

Der Partner bestellt das Zahlungsterminal, indem er Mews über einen eigens dafür vorgesehenen Kommunikationskanal von Mews kontaktiert. Auf Anfrage von Mewsstellt der Partner zusätzliche Informationen zur Verfügung, die zu dieser Bestellung gehören. Eine Bestellung ist für Mews erst dann verbindlich, wenn sie von Mews bestätigt wird. Keine Bestimmung des Händlervertrags oder dieser Richtlinie ist so auszulegen, dass Mews' verpflichtet ist, eine vom Partner aufgegebene Bestellung zu bestätigen.

2.5 KYC

Der Partner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er als Voraussetzung für die Nutzung der Zahlungsterminals die KYC (Know your Customer)-Überprüfung im Rahmen des Händlervertrags bestehen muss.

2.6 Laufzeit

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Services für Zahlungsterminals für die Dauer von 12 Kalendermonaten ab dem Tag der Bestellung des jeweiligen Zahlungsterminals durch den Partner erbracht ("erste Laufzeit"). Die anfängliche Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Kalendermonate ("Verlängerungslaufzeit"), es sei denn, eine der Parteien teilt mindestens 30 Tage vor Ablauf der anfänglichen Laufzeit oder der aktuellen Verlängerungslaufzeit schriftlich mit, dass sie keine Verlängerung wünscht (sowohl die anfängliche Laufzeit als auch die Verlängerungslaufzeit werden im Folgenden als "Laufzeit" bezeichnet). Der Partner ist nicht berechtigt, die Payment Terminal Services ohne Grund zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, bedarf die Verlängerung der dem Partner in der ersten Laufzeit gewährten (d.h. ermäßigten) Gebühren der Zustimmung von Mews.

3 . SIM-Abonnement

3.1 Anwendung

Dieser Bereich 3 gilt nur für die Nutzung von Zahlungsterminals, die mit einer SIM-Karte ausgestattet sind ("Mobile SIM-Zahlungsterminals").

3.2 Dauer des Abonnements

Bei mobilen SIM-Zahlungsterminals liefert Adyen die SIM-Karte zusammen mit dem Zahlungsterminal und aktiviert die SIM-Karte auf Anfrage des Partners per Fernzugriff. Der Antrag jedes Partners auf (erneute) Aktivierung der SIM-Karte muss über einen speziell für diesen Zweck von Mews eingerichteten Kommunikationskanal eingereicht werden. Ungeachtet der Klausel 2.6 beginnt mit der (erneuten) Aktivierung ein SIM-Abonnement mit einer Laufzeit von 12 Monaten, das sich stillschweigend um weitere 12 Monate verlängert, bis der Partner Mews mindestens zwei Monate vor Ablauf des entsprechenden Abonnements benachrichtigt. Bei einer solchen Beendigung wird die SIM-Karte deaktiviert (und kann gemäß den vorstehenden Bestimmungen wieder aktiviert werden). Der Partner ist nicht berechtigt, das Abonnement ohne Grund vor Ablauf der jeweiligen Abonnementdauer zu kündigen.

3.3 Abonnement-Gebühr

Mews wird die Abonnement-Gebühr für aktivierte SIM-Karten monatlich in Rechnung stellen. Mobile SIM Zahlungsterminals können nur mit SIM-Karten verwendet werden, die von Adyen geliefert werden. Bei Beendigung des Abonnements oder der Vereinbarung werden die SIM-Karten automatisch deaktiviert und müssen vom Partner zusammen mit den Zahlungsterminals zurückgegeben werden.

4. Terminal replacement Services

4.1 Defekte

Um einen Ersatz für das Zahlungsterminal gemäß dieser Klausel zu beantragen, muss der Partner eine Bestellung bei Mews einreichen und alle von Mews geforderten Informationen und Unterlagen über das betreffende Zahlungsterminal bereitstellen. Mews ersetzt die defekten Zahlungsterminals nur in den folgenden Fällen: (i) aufgrund eines Hardwaredefekts kann das Zahlungsterminal nicht zur Einreichung von Transaktionen bei Adyen verwendet werden; oder (ii) das Zahlungsterminal funktioniert anderweitig wesentlich nicht in Übereinstimmung mit seiner Dokumentation. In diesen Fällen werden dem Partner keine zusätzlichen Gebühren abgebucht. Andernfalls kann Mews allein über den Austausch der Zahlungsterminals entscheiden und die dem Austausch zugehörigen Kosten abbuchen.

4.2 Out of Scope Services

Mews alle Kosten für die Untersuchung, den Austausch oder die Reparatur abbuchen, wenn: (i) kein Mangel festgestellt wird oder der Mangel verursacht wird durch (ii) Öffnen, Ändern, Reparieren, Modifizieren oder Hinzufügen des Zahlungsterminals durch andere als von Mews autorisierte Personen (oder den Versuch, dies zu tun); (iii) Verwendung mit ungeeigneten Verbrauchsmaterialien, Zubehör oder Geräten; (iv) unzulässige äußere Einflüsse (z. B. Kontakt mit Wasser, Temperatur außerhalb der Betriebsabläufe, Oxidation, Fallenlassen des Geräts usw.); (v) unsachgemäße Verwendung, d.h. Verwendung entgegen der Mews oder der Betriebsanleitung von Adyen für das betreffende Zahlungsterminal; (vi) Defekt der Stromversorgung (Überspannung); (vii) fehlende Teile oder beschädigte Kunststoffe; (viii) Probleme, die der Partner durch Aktualisierung oder Freigabe von Updates der Zahlungsterminal-Software gemäß nachstehendem Bereich selbst hätte beheben können; (ix) Ausfall der wiederaufladbaren Batterien. Diese Liste der verbotenen Handlungen dient jedoch nur als Beispiel und sollte nicht als erschöpfend angesehen werden.

5. Gebühren

5.1 Gebühren

Der Partner ist verpflichtet, die in der Händlervereinbarung festgelegten Gebühren für Payment Terminal Services und Payment Terminals zu zahlen. Mews behält sich das Recht vor, die Gebühren mit Bezug auf Preisänderungen durch Adyen zu erhöhen und/oder zu senken. Alle Preise und Gebühren werden gemäß den Laufzeiten und Bedingungen des Händlervertrags in Rechnung gestellt. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind Zahlungsverpflichtungen, die den Zahlungsterminals zugehören, nicht abbrechbar und die Gebühren werden nicht zurückerstattet. Der Partner stimmt zu, dass alle Zahlungen vom Konto des Unterhändlers des Partners abgebucht werden können.

6. Haftung

6.1 Haftung

Der Partner ist gegenüber Mews für die Nutzung des Zahlungsterminals durch den Partner verantwortlich und voll haftbar. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die der Partner Mews gemäß dieser Klausel 6.1. zufügt.

6.2 Entschädigung

Der Partner stellt Mews und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung des Zahlungsterminals durch den Partner ergeben, einschließlich aller Transaktionen, Rückbuchungen, Rückerstattungen, Forderungen, Bußgelder im Zusammenhang mit einer solchen Nutzung oder der Nutzung der Zahlungsterminal Services und anderer zugehöriger Services in einer Art und Weise, die nach dem Händlervertrag und dem Unterhändlervertrag verboten ist.

7. Verantwortlichkeiten der Partner

7.1 Verwendung des Zahlungsterminals

Der Partner stellt sicher, dass das Zahlungsterminal in einer geeigneten Umgebung aufbewahrt und betrieben wird, dass es nur für die Zwecke verwendet wird, für die es bestimmt ist, und dass es ordnungsgemäß betrieben wird. Der Anbieter darf die Zahlungsterminals nicht unbeaufsichtigt betreiben, es sei denn, das jeweilige Terminal ist als unbeaufsichtigtes Zahlungsterminal mit Selbstbedienung zertifiziert.

7.2 Regelkonformität

Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für die Nutzung von Zahlungsterminals und die Regelkonformität mit den geltenden Gesetzen, dem Händlervertrag, den Regeln des Systems, den PCI DSS-Sicherheitsanforderungen und allen Dokumentationen oder Nutzungshandbüchern, die die Nutzung von Zahlungsterminals regeln.

7.3 Verantwortlichkeiten der Partner

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Partner allein für die Aktivitäten in Bereich 6 (Allgemeine Pflichten des Händlers) der Adyen Payment Terminal Service Beschreibung verantwortlich.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Diese Richtlinie gilt ab dem oben angegebenen Datum des Inkrafttretens.

8.2 Diese Richtlinie kann sich ändern. Der Partner wird über die Plattform Mews oder auf der Website Mewsbenachrichtigt, bevor die Änderung in Kraft tritt.