Version 1.0., Datum des Inkrafttretens: 3. Februar 2026

Laufzeit der Flexkeeping-Produkte

Laufzeit der Flexkeeping-Produkte

1. Erste Bestimmungen

1.1. Diese Flexkeeping-Produktbedingungen ("Flexkeeping Terms") legen die produktspezifischen Bedingungen für die Nutzung der Flexkeeping Services durch den Partner fest.

1.2. Die Flexkeeping-Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mews , die unter https://www.mews.com/de/terms-conditions/master (die"Allgemeinen Geschäftsbedingungen") abrufbar sind, und müssen zusammen mit diesen gelesen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diese Flexkeeping-Bedingungen bilden zusammen mit dem geltenden Vertrag und anderen durch Verweis einbezogenen Dokumenten die Vereinbarung zwischen Mews und dem Partner.

1.3. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen diesen Laufzeiten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben diese Laufzeiten Vorrang, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben.

1.4. Diese Laufzeiten werden auf dem Mews Legal Hub veröffentlicht und sind integraler Bestandteil der Vereinbarung.

2. Definitionen

2.1. Großgeschriebene Begriffe, die in diesen Flexkeeping-Bedingungen nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen anwendbaren Dokumenten, die durch Verweis in den Vertrag aufgenommen wurden, gegeben wird.

2.2. Zusätzliche Definitionen für die Flexkeeping Services sind in Anhang 1 - Definitionen aufgeführt.

2.3. Die Überschriften und der Aufbau dieser Laufzeiten haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.

3. Flexkeeping Services

3.1. Beschreibung

(a) Flexkeeping Services

(I) Betreffend den Vertrag stellt Mews dem Partner die Flexkeeping-Plattform zur Verfügung und erbringt die Flexkeeping Services für die im Vertrag angegebene Laufzeit des Abonnements.

(b) Eigenständige und gebündelte Nutzung

(I) Die Flexkeeping Services können erworben und genutzt werden:

(B) eigenständig (ohne Mews PMS), auch durch Partner, die ein Property Management System (PMS) eines Drittanbieters nutzen; und/oder

(B) im Paket mit einem oder mehreren anderen Mews Services (z. B. PMS, RMS oder Kassensystem), wie in der Vereinbarung angegeben.

4. Gebühren, Laufzeit und Zahlungen

4.1. Gebühren

(a) Flexkeeping-bezogene Gebühren (einschließlich wiederkehrender Gebühren für die Plattform, einmaliger Gebühren und modulspezifischer Gebühren) werden in der jeweiligen Bestellung angegeben und sind gemäß dieser Bestellung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen.

4.2. Laufzeit und Abrechnungslogik

(a) Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde:

(I) Für eigenständige Flexkeeping-Abonnements gelten das Startdatum, die Laufzeit des Abonnements und die Abrechnungslogik wie in der jeweiligen Vereinbarung angegeben.

(II) Die Parteien vereinbaren, dass, wenn ein Partner bereits die Mews PMS von Mews erworben hat und später die Flexkeeping Services von Mewserwirbt, die Vertragsdauer für die Flexkeeping Services der Vertragsdauer für die Mews PMS entspricht.

(B) Wenn der Partner die Website Mews PMS mit automatischer Verlängerung abonniert hat, werden die Flexkeeping Services für die verbleibende Laufzeit des Mews PMS Abonnements bereitgestellt. Danach verlängern sich die Flexkeeping Services automatisch zum gleichen Zeitpunkt wie die Mews PMS, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

(B) Wenn der Partner den Mews PMS für einen unbestimmten Zeitraum erworben hat und den Vertrag mit einer Frist kündigen kann, gelten für die Flexkeeping Services die gleichen Regelungen. Die Flexkeeping Services haben keine feste Laufzeit und können von jeder Partei mit der gleichen Frist wie die Mews PMSgekündigt werden, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.

4.3. Module und Promotionen

(a) Mews kann dem Partner von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen eine kostenlose Testversion der Flexkeeping Services, ihrer Module oder anderer Angebote von Mews als Teil einer Werbeaktion, eines Upgrades oder einer ähnlichen Initiative anbieten. Testversuche können (i) auf Anfrage des Partners (Opt-in) oder (ii) automatisch von Mewsaktiviert werden, auch durch systembasierte Aktivierung, E-Mail-Benachrichtigung oder weitere Nutzung (Opt-out).

Sofern der Partner die betreffende Testphase nicht vor Ablauf der Laufzeit mit der von Mewsangegebenen Methode abbricht, gilt die weitere Nutzung der betreffenden Flexkeeping Services oder des Mews Angebots nach Ablauf der Testphase als Annahme (i) der geltenden Gebühren und (ii) aller damit verbundenen Bedingungen und Richtlinien, die dem Partner mitgeteilt oder auf dem Mews Legal Hub unter https://www.mews.com/de/legal oder an einer anderen dafür vorgesehenen Stelle veröffentlicht wurden, durch den Partner.

Der Partner ist allein dafür verantwortlich, solche Testaktivierungen zu überwachen und jeden Test abzubrechen, den er nicht weiterführen möchte. Mews kann, ist aber nicht dazu verpflichtet, vor Ablauf des Testzeitraums zusätzliche Erinnerungen zu versenden, und kann den kostenlosen Testzeitraum jederzeit aus beliebigen Gründen nach eigenem Ermessen beenden.

5. Produktspezifische Begriffe

5.1. Nutzung von Flexkeeping Services

(a) Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen und der Zahlung der Gebühren gewährt Mews dem Partner ein begrenztes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, den autorisierten Benutzern des Partners während der Laufzeit des Abonnements den Zugriff auf die Flexkeeping Services und deren Nutzung ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Partners zu ermöglichen.

(b) Der Partner nutzt die Flexkeeping Services in Übereinstimmung mit:

(I) den Vertrag (einschließlich dieser Flexkeeping-Bedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aller damit verbundenen Bedingungen);

(II) die Dokumentation; und

(III) die Mews Acceptable Use Policy (wie auf Mews Legal Hub veröffentlicht), die durch Verweis in diese Flexkeeping-Bedingungen aufgenommen wird.

5.2. Integrationen

(a) Wenn die Flexkeeping Services in ein PMS ( Mews PMS oder ein PMS eines Drittanbieters) integriert sind, kann die Verfügbarkeit und der Umfang dieser Integrationen von dem jeweiligen PMS abhängen. Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, sind PMS-Systeme von Drittanbietern nicht Teil der Flexkeeping Services und werden durch separate Laufzeiten zwischen dem Partner und dem PMS-Anbieter geregelt.

5.3. Dokumentation

(a) Der Partner darf die Programmdokumentation, die Benutzerhandbücher, die technischen Handbücher der Produkte und andere Informationen (die entweder von Mews zur Verfügung gestellt oder von Mews online verfügbar gemacht werden), die die Betriebsabläufe und die Nutzung der Flexkeeping Services beschreiben, falls und soweit verfügbar (die "Dokumentation"), ausschließlich für seine internen Geschäftszwecke ausdrucken, kopieren und intern verteilen; vorausgesetzt, der Partner vervielfältigt alle Urheberrechts- und sonstigen Schutzrechtshinweise, die in der Originalkopie der Dokumentation enthalten sind.

Die Dokumentation und alle angefertigten Kopien sind Eigentum und vertrauliche Informationen von Mews.

6. Geistiges Eigentum und Daten

6.1. Geistige Unterkünfte

(a) Mews und seine verbundenen Unternehmen, Zulieferer und/oder Lizenzgeber besitzen und behalten alle Rechte, Titel und Anteile (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Patentrechte, Markenrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum) an (i) der Flexkeeping Plattform, den Flexkeeping Services, der Dokumentation und allen Verbesserungen, Erweiterungen oder Änderungen daran; (ii) jegliche Software, Anwendungen, Erfindungen oder andere Technologien, die im Zusammenhang mit der Implementierung der Flexkeeping Services, der Flexkeeping Plattform oder der Unterstützung durch Mewsentwickelt wurden; (iii) Informationen, die aus aggregierten und anonymisierten Daten abgeleitet wurden; und (iv) alle Rechte an geistigem Eigentum, die zu den vorgenannten Punkten gehören.

Der Partner stimmt zu, dass nur Mews (oder seine verbundenen Unternehmen) das Recht hat, die Flexkeeping Services und die Flexkeeping Plattform zu erweitern, zu verändern, zu bearbeiten, anzupassen oder anderweitig zu modifizieren.

Im Falle einer Änderung durch den Partner oder im Falle einer Zusammenschaltung mit einem anderen System haftet Mews nicht für Fehler und übernimmt keine Gewähr für die ordnungsgemäße Funktion der Flexkeeping Services und der Flexkeeping Plattform.

Jegliche Änderungen, Implementierungen und/oder Modifikationen der Flexkeeping Services oder der Flexkeeping Plattform dürfen nur von Mews und/oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Mews unter den Bedingungen der erteilten Zustimmung durchgeführt werden.

6.2. Partner Daten und Datenschutz

(a) Zwischen dem Partner und Mewsbesitzt der Partner alle Rechte, Ansprüche und Interessen an den spezifischen Daten und Informationen über den Partner, sein(e) Hotel(s) und seine Mitarbeiter, die vom Partner und den autorisierten Benutzern, die die Flexkeeping Services nutzen, übermittelt, verarbeitet oder gespeichert werden (die "Partnerdaten").

Der Partner ist allein für die Richtigkeit und Qualität der Partnerdaten verantwortlich. Die Parteien vereinbaren, dass Mews unter keinen Umständen für die Nutzung der Daten des Partners oder eines autorisierten Benutzers durch den Partner verantwortlich oder haftbar gemacht werden kann.

Der Partner und jeder autorisierte Benutzer sind für die Aktualisierung seiner eigenen Partnerdaten verantwortlich.

Der Partner gewährt Mews hiermit eine unbefristete, unwiderrufliche, nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Kopie, Vervielfältigung, Anpassung, Kombination mit anderen Daten, Bearbeitung und Neuformatierung, Erzeugung, Speicherung, Offenlegung, Verteilung, Pflege einer Datenbank und Erstellung abgeleiteter Werke auf der Grundlage aller im Rahmen der Vereinbarung ausgetauschten Partnerdaten zur Verbesserung der Flexkeeping Services.

Wenn solche Partnerdaten personenbezogene Daten enthalten, dürfen diese Daten von Mews nur in anonymisierter Form verwendet werden.

(b) Wenn der Partner Mews Berichte über Mängel vorlegt und/oder Änderungen vorschlägt ("Bericht"), hat Mews das Recht, diesen Bericht zu verwenden, einschließlich der Einbindung eines solchen Berichts in Flexkeeping Services oder andere Softwareprodukte, ohne dass dem Partner gegenüber eine Verpflichtung besteht.

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, reserviert Mews alle Rechte und gewährt dem Partner keinerlei Lizenzen, weder stillschweigend noch anderweitig.

(c) Der Datenschutz wird durch den spezifischen Zusatz zur Datenverarbeitung geregelt, der Bestandteil der Vereinbarung ist.

Das Addendum zur Datenverarbeitung findest du unter https://www.mews.com/de/terms-conditions/data-processing-transfer-policy-partners.

6.3. Verbesserungen auf der Plattform

(a) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung hat Mews das Recht, Daten und andere Informationen zu sammeln, zu verfolgen und zu analysieren, die sich auf die Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Aspekte der Flexkeeping Plattform, der Flexkeeping Services und der zugehörigen Systeme und Technologien beziehen (d.h. anonymisierte, von den Partnern abgeleitete Gesamtinformationen).

Mews ist (während und nach der Laufzeit des Abonnements) frei für:

(I) solche Informationen und Daten zu nutzen, um die Flexkeeping Plattform, die Flexkeeping Services und alle Fähigkeiten der künstlichen Intelligenz zu verbessern und zu erweitern, die die Leistung und Effektivität der Services für die Partner erhöhen, oder für andere Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecke in Verbindung mit der Flexkeeping Plattform, den Flexkeeping Services und anderen Angeboten von Mews (oder Angeboten der verbundenen Unternehmen);

(II) diese Informationen und Daten zu nutzen, um die Flexkeeping Services und andere Angebote von Mews (oder Angebote der verbundenen Unternehmen) zu bewerben;

(III) für Mews, die Flexkeeping Services und die Services der verbundenen Unternehmen zu werben; und

(IV) aggregierte und anonymisierte Brancheneinblicke zu veröffentlichen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen.

7. Aussetzung der Flexkeeping Services

7.1. Mews behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Zugang zu den Flexkeeping Services durch den Partner auszusetzen oder zu beenden, wenn Mews vernünftigerweise davon ausgeht, dass die Nutzung der Flexkeeping Services durch den Partner gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstößt oder diese verletzt oder Mews anderweitig einer zivil- oder strafrechtlichen Haftung aussetzt oder die Flexkeeping Services oder die darin enthaltenen Daten bedroht, vorausgesetzt, dass dieses Recht Mews nicht dazu verpflichtet, die Nutzung der Flexkeeping Services durch den Partner zu überwachen oder redaktionell zu kontrollieren. Mews und der Partner arbeiten zusammen, um schnellstmöglich eine Lösung für das Problem zu finden, das zur Aussetzung der Flexkeeping Services durch Mewsgeführt hat. Sobald der Verstoß behoben ist, wird Mews den Zugang zu den Flexkeeping Services wiederherstellen. Alle anderen Rechte von Mews , die sich aus dem Verstoß des Partners ergeben, bleiben davon unberührt.

8. Änderungen der Flexkeeping Services

(a) Mews kann von Zeit zu Zeit Features oder Funktionen der Flexkeeping Services im Rahmen der laufenden Entwicklung und Verbesserung hinzufügen, ändern oder entfernen, einschließlich visueller oder funktionaler Änderungen zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Sicherheit, zur Gewährleistung einer optimalen Leistung, zur Erfüllung branchenüblicher Anforderungen und zur Hinzufügung oder Verbesserung von Funktionen.

(b) Führt eine Änderung zu einer wesentlichen Verschlechterung der Flexkeeping Services oder zu einer wesentlichen Änderung der Gebühren für bestehende Flexkeeping Services ("Änderungen") und ist der Partner damit nicht einverstanden, kann er die Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem er die Mitteilung über die Änderungen erhalten hat, schriftlich gegenüber Mews kündigen.

Wenn Mewsdie schriftliche Kündigung des Partners aus diesen Gründen erhält, endet die Vereinbarung zu dem Datum, an dem die jeweiligen Änderungen in Kraft treten.

Wenn der Partner nicht rechtzeitig kündigt, ist er nicht mehr berechtigt, die Vereinbarung aus den in dieser Klausel genannten Gründen zu kündigen, und es wird davon ausgegangen, dass er die Änderungen angenommen hat.

Zur Klarstellung: Änderungen, die keine Änderungen im Sinne dieses Bereichs darstellen, lösen nicht das Recht des Partners aus, gemäß diesem Bereich zu kündigen.

(c) Mews behält sich das Recht vor, die Flexkeeping Services ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft einzustellen. Sollte eine solche Einstellung zu einer wesentlichen Verschlechterung der Flexkeeping Services führen, hat der Partner das Recht, den Vertrag gemäß Klausel 8(b) zu kündigen.

9. Entschädigung

9.1. Der Partner wird Mews, seine Reservierungsinhaber, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Nachfolger und Zessionare von allen Ansprüchen Dritter, Klagen, Verfahren, Urteilen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben (einschließlich Anwaltsgebühren) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die aus Ansprüchen eines Benutzers oder eines Drittanbieters entstehen, die einer Nutzung der Flexkeeping Services zugehören.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Überleben

(a) Es gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Überlebensbestimmungen. Darüber hinaus gelten die Klauseln 4, 6 und 9 dieser Produktbedingungen auch nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung.

10.2. Gesamte Vereinbarung

(a) Diese Flexkeeping Terms bilden zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einem etwaigen anwendbaren Datenverarbeitungszusatz, etwaigen verlinkten Bedingungen und dem jeweiligen Vertrag die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Flexkeeping Services.

Anhang 1 - Flexkeeping-spezifische Definitionen

Für die Zwecke dieser Flexkeeping-Laufzeiten und sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

1. "Flexkeeping-Plattform" bezeichnet die Cloud-basierte Software-Plattform und die zugehörigen Anwendungen, die von Mews bereitgestellt werden und die es dem Partner ermöglichen, Housekeeping, Wartung, Qualitätssicherung, Aufgabenmanagement, Personalkoordination und zugehörige Betriebsabläufe zu verwalten.

Sofern in der Vereinbarung nicht anders angegeben:

a. Das Flexkeeping Base Abonnement bietet Zugang zu den wichtigsten Funktionen der Flexkeeping Plattform;

b. ein oder mehrere Flexkeeping Module können als optionale Add-ons erworben werden; und

c. die spezifischen Module, Einrichtungen und Einheiten, die von den Flexkeeping Services abgedeckt werden, sind in der jeweiligen Vereinbarung und/oder Dokumentation aufgeführt.

2. "Flexkeeping Services" bezeichnet eine Cloud-basierte Software-as-a-Service-Lösung, die von Mewsbereitgestellt wird, zusammen mit allen zugehörigen Anwendungen, Modulen, Features, Updates und Dokumentationen, die es Anbietern im Gastgewerbe ermöglicht, Betriebsabläufe zu verwalten und zu optimieren:

a. Housekeeping-Aufgaben und die Verwaltung des Zimmerstatus;

b. Wartung und Inspektionen;

c. Qualitätssicherungs- und Checklisten;

d. Automatisierung von Betriebsabläufen und Zeitplänen;

e. Koordination des Personals und interne Aufgabenverteilung;

f. Feedback-Workflows für Gäste;

g. zugehörigen Betriebsabläufe;

h. Standardarbeitsanweisung für Hotels;

i. Verloren & gefunden.

3. "Flexkeeping Basisabonnement" bezeichnet die grundlegende, allgemein verfügbare Konfiguration der Flexkeeping Plattform, die im Abonnement des Partners enthalten ist.

4. "Flexkeeping-Modul" oder"Modul" bezeichnet eine optionale Komponente oder Suite der Flexkeeping Services (z. B. Housekeeping & Collaboration, Wartung, Qualitätssicherung, Automatisierung oder Gäste-Feedback-Management), die separat vom Flexkeeping Basis Abonnement erworben werden kann, wie im Vertrag angegeben.

5. "Beherbergung" bezeichnet ein Hotel, Hostel, eine Serviced Apartment Unterkunft oder eine andere Beherbergungseinrichtung, die vom Partner betrieben wird und im Vertrag angegeben ist.

6. "PMS" bedeutet Property Management System (PMS).

7. "Einheit" bezeichnet insgesamt Zimmer und Spezialeinheiten in einem Betrieb, für die der Partner die Flexkeeping Services abonniert.

8. "Zimmer" ist eine Standardeinheit zur Beherbergung von Gästen in einer Einrichtung.

9. "Spezialeinheit" ist eine Beherbergungseinheit, die für nicht standardmäßige Aufenthalte oder Konfigurationen verwendet wird (z. B. Einheiten für Langzeitaufenthalte oder Reisebetten), wie in den geltenden Preisunterlagen beschrieben.