Version 4.0, Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Aktive Versionen

Version: 5.0., Datum des Inkrafttretens: Februar 26, 2025

Archivierte Versionen

Version 3.0, Datum des Inkrafttretens: 15. März 2021 Version 2.0, Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 2020 Version 1.0, Datum des Inkrafttretens: 20. September 2016

1. Erste Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Mews und dem Partner oder der Person, die die Services von Mews nutzt und/oder Zugang zur Plattform Mews hat, geschlossen werden.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Website Mews veröffentlicht und sind integraler Bestandteil des Vertrags.

1.3 Diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ab dem oben genannten Datum gültig und wirksam und ersetzt alle früheren Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig.

2. Definitionen

2.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die in Großbuchstaben geschriebenen Wörter und Ausdrücke die in Anhang 1 - Definitionen- festgelegte Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert.

2.2 Die Überschriften und der Aufbau dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige Beispiele unter bestimmten Klauseln haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.

3. Mews Services

3.1 Mews Services Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt Mews dem Partner die Plattform Mews zur Verfügung und erbringt für ihn andere Mews Services, wie in der Vereinbarung festgelegt und mit Bezug auf Klausel 3 innerhalb des Gebietes. Der Partner zahlt Mews die in der Vereinbarung festgelegten Gebühren gemäß Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.2 Bevollmächtigung Sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, ernennt der Partner hiermit Mews als eingeschränkten Bevollmächtigten in Bezug auf die Buchung von Beherbergung und anderen Services, die der Partner für seine Kunden erbringt, Betreffs der hier festgelegten Einschränkungen. Mews ermöglicht die Veröffentlichung des Partnerverzeichnisses auf der Plattform Mews , des Angebots des Partners an Beherbergung und anderer Services des Partners.

3.3 Verfügbarkeit Mews Die Services werden von Mews zur Verfügung gestellt, vorbehaltlich einer Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Mewsliegen, einschließlich höherer Gewalt, Ausfällen von Computern, Kommunikationssystemen, Internetdiensten oder Hosting-Einrichtungen, Verzögerungen im Zusammenhang mit Hardware, Software, Strom oder anderen Systemen, die nicht im Besitz von Mewssind oder nicht unter dessen Kontrolle stehen. Mews Die Services können aufgrund von Wartungsarbeiten, Reparaturen, Änderungen, Upgrades oder Umzügen vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen werden.

3.4 Service Level Agreement Für den Vertrag gilt das Service Level Agreement, das unter https://www.mews.com/de/service-level-agreement abrufbar ist.

3.5 Mews Konto Als Teil des Registrierungsprozesses muss der Partner einen oder mehrere Benutzernamen und E-Mail-Kontakte für das Mews Konto angeben und anschließend ein oder mehrere Passwörter einrichten.

3.6 Unbefugter Zugang Der Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich und sicher zu behandeln. Mews haftet nicht für Schäden, die durch den Missbrauch oder die unbefugte Weitergabe von Zugangsdaten oder den unbefugten Zugriff auf das Mews Konto durch Drittanbieter entstehen.

3.7 Ausrüstung Der Partner ist für die Beschaffung und Wartung aller Geräte und Zusatzdienste verantwortlich, die für die Verbindung mit Mews , den Zugriff darauf oder die Nutzung der Services benötigt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modems, Hardware, Server, Software, Managementsysteme, Netzwerk- und Webserver ("Ausrüstung"). Der Partner ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Ausrüstung und für die Nutzung der Ausrüstung verantwortlich.

3.8 Unterauftragnehmer/innen Mews kann auch Unterauftragnehmer/innen einsetzen, um bestimmte Teile der Mews Services zu erbringen. Mews haftet für die Handlungen und Unterlassungen seiner Subunternehmer in demselben Umfang, in dem Mews haften würde, wenn er die Services des jeweiligen Subunternehmers direkt im Rahmen der Laufzeit der Vereinbarung erbringen würde, sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.

3.9 Änderungen der Mews Services Ohne Einschränkung anderer hierin enthaltener Laufzeiten behält sich Mews im Rahmen der Weiterentwicklung der Mews Services das Recht vor, nach eigenem Ermessen Elemente und Features zu den Mews Services hinzuzufügen, zu ändern, einzustellen oder anderweitig zu modifizieren, die in der Vereinbarung festgelegt sind, einschließlich Änderungen an der Mews Plattform. Wenn eine Änderung zu einer wesentlichen Verschlechterung der Mews Services führt (z.B. wenn ein wesentliches Feature aus dem dem Partner zur Verfügung gestellten Mews Service-Paket entfernt wird), wird Mews den Partner darüber informieren und Klausel 14.8 kommt zur Anwendung.

3.10 Mews Add-on Der Partner kann Mews Add-ons über Mews Marketplace oder auf andere Weise, wie von Mews angeboten, erwerben, mit dem Betreff der Gebühren für Mews Add-on, wie von Mews festgelegt. Die Gebühren für das Mews Add-on sind monatlich zu entrichten, es sei denn, unter Mewswird ein anderer Abrechnungszyklus festgelegt. Die Gebühren werden immer in EUR angegeben. Jede Währungsumrechnung gemäß dieser Klausel wird auf der Grundlage des von Open Exchange Rates (verfügbar unter https://openexchangerates.org/) veröffentlichten Wechselkurses zwischen 12:00 Uhr und 1:00 Uhr (MEZ/MESZ) am Tag der Rechnung berechnet. Mews kann jederzeit und nach eigenem Ermessen ein Mews Add-on entfernen und/oder ein Mews Add-on aktualisieren.

3.11 Testzeitraum für Mews Add-on Einige Mews Add-ons können für einen Testzeitraum kostenlos angeboten werden, wie für das jeweilige Mews Add-on angegeben. Innerhalb des Testzeitraums kann der Partner den Kauf des jeweiligen Mews Add-ons jederzeit über das entsprechende Feature der Plattform Mews abbrechen. Nach Ablauf der Testphase ist der Partner verpflichtet, die Gebühren für das jeweilige Mews Add-on zu zahlen.

4. Listing, Bestätigung & Partner Services

4.1 Der Partner hat die volle Kontrolle über die Verfügbarkeit der Beherbergung oder anderer Services des Partners und ist daher voll verantwortlich für das Hochladen der aktuellen Versionen der Geschäftsbedingungen für die Services des Partners auf die Mews Plattform. Dementsprechend sichert der Partner zu und gewährleistet, dass die hochgeladenen verfügbaren Services des Partners und die über die Plattform Mews zur Verfügung gestellten Inhalte des Partners (i) nicht gegen Vereinbarungen verstoßen, die der Partner mit Drittanbietern getroffen hat, (ii) in Regelkonformität mit allen geltenden Gesetzen stehen und (iii) nicht mit den Rechten von Drittanbietern kollidieren. Mews ist berechtigt, jederzeit, ohne Vorankündigung und nach eigenem Ermessen den Zugriff auf verfügbare Angebote und Partnerinhalte, die auf die Plattform Mews hochgeladen wurden, zu entfernen oder zu sperren, wenn sie diese aus irgendeinem Grund für bedenklich hält, insbesondere wenn sie gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.

4.2 Bestätigung Nach der Anfrage des Kunden zur Reservierung der Services des Partners über die Plattform Mews ist Mews berechtigt, diese Reservierung im Namen des Partners zu bestätigen, sofern die angeforderten Services des Partners verfügbar sind und alle Anforderungen des entsprechenden Partnerangebots durch die Reservierung des Kunden erfüllt wurden. Mews teilt dem Partner die Einzelheiten über den Kunden und seine Anfrage mit. Der Partner darf dem Kunden für angeforderte Services des Partners keinen höheren Preis abbuchen als den in der Reservierungsanfrage angegebenen Preis.

4.3 Partner Services Der Partner ist allein verantwortlich für die Bereitstellung von Partner Services für seine Kunden und für (i) die Durchführung von Buchungen oder anderen Partner Services, die über die Plattform Mews bestätigt wurden, (ii) alle Stornierungen von bestätigten Partner Services Bestellungen und (iii) die Rückerstattungsbestimmungen des Partners.

4.4 Schadloshaltung Der Partner hält Mews in vollem Umfang schadlos gegen alle Verbindlichkeiten, Verluste, Kosten, Schäden, Forderungen und Ausgaben jeglicher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) der Bereitstellung von Beherbergung und anderen Partner Services, (ii) dem Abbruch einer bestätigten Bestellung von Partner Services durch den Partner, (iii) der Rückerstattung durch den Partner ergeben.

5. Laufzeiten der Gebühren und Zahlungen

5.1 Gebühren Der Partner zahlt an Mews alle in der Vereinbarung festgelegten Gebühren. Sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, sind die Plattform-Gebühren ab dem Startdatum im Voraus zu zahlen. Änderungen am Umfang der Mews Services, die über die Plattform Mews vorgenommen werden, können sich auf die Höhe der hier zu zahlenden Plattformgebühren auswirken. Die Zahlungsverpflichtungen sind nicht abbrechbar und nicht übertragbar, und die gezahlten Gebühren werden nicht zurückerstattet.

5.2 Ressourcenkategorien Die Ressourcenkategorien werden unter Bezugnahme auf die Art des Raums/der Räume, der Mitgliedschaft oder anderer Ressourcen ("Ressourcen") definiert, die der Partner seinen Kunden wie folgt anbietet:

  1. Extra Small Resource Tier ("XS"), die Art der Ressource(n) wird in Zukunft auf der Plattform Mews festgelegt;
  2. Die kleine Ressourcenstufe ("S") umfasst die folgenden Ressourcenarten: Bett, Schreibtisch, Parkplatz, unausgestatteter Campingplatz, Fahrrad;
  3. Die mittlere Ressourcenkategorie ("M") umfasst die folgenden Ressourcentypen: Zimmer, Schlafsaal, Apartment, Tagungsraum, Suite, Büro, Teambereich, Villa, ausgestatteter Campingplatz;
  4. Die große Ressourcenkategorie ("L") umfasst den folgenden Ressourcentyp: Standort;
  5. Extra Large Resource ("XL"), Ressourcentyp(en) werden in Zukunft auf der Plattform Mews festgelegt.

Mews kann jederzeit und ohne Vorankündigung einen neuen Ressourcentyp in jede Ressourcenkategorie aufnehmen, es sei denn, die Änderung der Ressourcenkategorie führt zu einer Erhöhung der anwendbaren Plattformgebühren, die gemäß Klausel 5.6 mitgeteilt wird. hiervon. Dem Partner ist es nicht gestattet, die Ressource in einer Ressourcenstufe einzurichten, die von dem offiziellen Angebot des Partners an seine Kunden abweicht. Wenn der Partner die Plattformgebühren auf monatlicher Basis zahlt, werden die Plattformgebühren für Ressourcen, die in mehr als einer Ressourcenstufe und/oder mehr als einem Ressourcentyp (jeweils eine "flexible Ressource") angeboten werden, berechnet als der höhere Wert von (a) der größten anwendbaren Ressourcenstufe innerhalb der flexiblen Ressource oder (b) der anwendbaren Ressourcenstufe multipliziert mit der Anzahl dieser Ressourcen innerhalb der flexiblen Ressource.

5.3 Zahlungsfristen Alle Gebühren sind wie in der Vereinbarung festgelegt zu zahlen. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass die Gebühren vom Konto des Unterhändlers abgebucht werden. Wenn dies in der Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurde, ist Mews (bzw. sein Zahlungsdienstleister und/oder das Mitglied, falls zutreffend) befugt, den entsprechenden Geldbetrag von einem Zahlungsinstrument abzuheben, das auf dem Konto Mews gespeichert und vorautorisiert ist. Alle Beträge aus dem Vertrag sind in der im Vertrag festgelegten Währung zu zahlen. Der Partner stimmt zu, dass Mews Rechnungen elektronisch oder auf andere Weise ausstellen kann. Wenn die Plattform-Gebühren im jährlichen Abrechnungszyklus zu zahlen sind, stellt Mews eine Pro-forma-Rechnung für die Vorauszahlung der Plattform-Gebühren auf der Grundlage der in der Vereinbarung festgelegten anfänglichen Ressourcenmengen aus. Mews gibt die Zugangsdaten für die Produktionsumgebung der Plattform Mews erst nach Eingang der Zahlung dieser Proforma-Rechnung heraus. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Mews nicht verpflichtet ist, die Log-in-Daten herauszugeben, wenn die entsprechende Pro-forma-Rechnung nicht bezahlt wird. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen, die auf dieser Grundlage ausgestellt werden, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem sie auf dem Konto von Mews gutgeschrieben werden. Auf alle Beträge, die bei Fälligkeit nicht bezahlt werden, werden Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % pro Tag erhoben. Wenn dieser Betrag die nach geltendem Recht maximal möglichen Verzugszinsen übersteigen würde, ist der Partner nur zur Zahlung dieser maximalen Verzugszinsen verpflichtet. Sowohl Mews als auch der Partner erklären, dass die Gegenleistung gemäß diesem Vertrag im gegenseitigen Einverständnis beider Parteien erfolgt.

5.4 Steuern In den Gebühren sind keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Veranlagungen jeglicher Art enthalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwert-, Waren- und Service-, harmonisierte, Verkaufs-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer lokalen, staatlichen, provinziellen, föderalen oder ausländischen Gerichtsbarkeit erhoben werden ("Steuern"). Der Partner ist für die Zahlung aller mit der Vereinbarung verbundenen Steuern verantwortlich. Wenn Mews gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder zu erheben, für die der Partner nach diesem Absatz verantwortlich ist, wird der entsprechende Betrag dem Partner in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt, es sei denn, der Partner legt Mews eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde genehmigte Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Der Partner ist dafür verantwortlich, Mews eine gültige MwSt-Nummer und ein korrektes Konto zur Verfügung zu stellen, um eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen.

5.5 Mindestgebühren für die Plattform Mews legt in der Vereinbarung die Mindestbeträge der Gebühren fest, die von den Partnern für die Nutzung der Plattform Mews zu zahlen sind ("Mindestgebühren für die Plattform"). Wenn die Plattform-Gebühren (pro Monat) gemäß Klausel 5.1. (z. B. wenn der Partner die Ressourcenmengen auf der Plattform Mews ändert), verpflichtet sich der Partner, stattdessen die Mindestplattformgebühren zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.6 Änderungen der Gebühren Mews kann von Zeit zu Zeit Änderungen an den in der Vereinbarung festgelegten Gebühren vornehmen und den Partner darüber informieren. Solche mitgeteilten Änderungen werden gegenüber dem Partner wirksam, wenn der spätere Zeitpunkt (i) dreißig (30) Kalendertage nach der Mitteilung der Änderungen an den Partner durch Mewsund (ii) der Beginn des nächsten Abrechnungszyklus des Partners liegt. Wenn der Partner mit solchen Änderungen nicht einverstanden ist, kann er ihnen gemäß Ziffer 14.8 widersprechen.

5.7 True-ups Übersteigt der Betrag der gemäß der Vereinbarung berechneten Plattform-Gebühren in einem Abrechnungszyklus den Betrag der vom Partner gemäß Ziffer 5.3 im Voraus gezahlten Plattform-Gebühren. Mews hat das Recht, für die Zahlung dieser zusätzlich anfallenden Plattform-Gebühren eine Rechnung auszustellen.

6. Nutzung von Mews Services

6.1 Zweck Der Partner oder eines seiner verbundenen Unternehmen (wenn und soweit von den Parteien in der Vereinbarung ausdrücklich vereinbart) ist berechtigt, Mews Services nur für seine internen Geschäftsprozesse zu nutzen. Der Partner ist nicht berechtigt, Drittanbietern die Nutzung von oder den Zugang zu Mews Services zu gestatten, u.a. durch technische Mittel oder durch die Bearbeitung von Anfragen für die Drittanbieter oder andere Einrichtungen. Verstößt der Partner gegen diese Klausel, indem er entweder die Mews Services für einen Drittanbieter nutzt, die Nutzung der oder den Zugang zu den Mews Services durch einen Drittanbieter gestattet oder die Mews Services für einen anderen Zweck oder eine andere Einrichtung nutzt, hat Mews das Recht, von allen seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Partner abzusehen und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen; Mews' Anspruch auf Schadensersatz bleibt davon unberührt.

6.2 Geltungsbereich Der Partner darf die Services von Mews nur so nutzen, wie es in der Vereinbarung, der Dokumentation und den Richtlinien zur akzeptablen Nutzung angegeben ist. Der Partner ist berechtigt, Mews Services nur für die Erbringung von Partner Services in der in der Vereinbarung angegebenen Einrichtung zu nutzen.

6.3 Nutzung durch den Partner Der Partner ist verpflichtet, die Mews Services in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den die Mews Services bereitgestellt werden, und unter Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aller geltenden Gesetze zu nutzen. Der Partner darf die Services von Mews nicht (i) in einer Weise nutzen, die dazu führt oder führen kann, dass ein Service von Mews oder der Zugang dazu unterbrochen, beschädigt oder in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird, oder (ii) für betrügerische Zwecke oder in Verbindung mit einer Straftat oder einer anderen rechtswidrigen Handlung.

6.4 Verhalten Der Partner hält die Arbeitsumgebung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Funktionieren des Netzwerks) in Übereinstimmung mit der Dokumentation, den Regelkonformität der Partner Services und in Übereinstimmung mit den üblichen Geschäftspraktiken für die Arbeitsumgebung ähnlicher Systeme. Mews haftet nicht für eingeschränkte oder nicht funktionierende Mews Services, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Regelkonformität ergeben. Mews haftet auch nicht für Schäden, die daraus entstehen.

6.5 Zusammenarbeit Der Partner unterstützt Mews in angemessener Weise und arbeitet mit ihm zusammen, um Mews in die Lage zu versetzen, alle Mews Services, wie in der Vereinbarung festgelegt, effizient und rechtzeitig zu erbringen. Alle zumutbaren Mitwirkungsleistungen werden in Bezug auf Umfang, Mittel und Personal kostenlos erbracht, u.a. durch die Bereitstellung von technischen Mitteln, qualifiziertem Personal, das zu einer solchen Mitwirkung verpflichtet ist, oder durch die Bereitstellung von Spezifikationen und die Durchführung von Tests, durch die Übernahme der von Mewsordnungsgemäß erbrachten Leistungen usw. Der Partner erkennt an, dass jede Verzögerung seinerseits bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen Auswirkungen auf die Erfüllung der Aktivitäten von Mewsim Rahmen der Vereinbarung haben kann, und Mews haftet nicht für eine daraus resultierende Verzögerung.

6.6 Änderungen Der Partner ist nicht berechtigt, Änderungen an den Mews Services oder der Mews Plattform vorzunehmen, mit Ausnahme der Standardeinstellungen für die Verwaltung gemäß der Dokumentation.

6.7 Hosting Der Partner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass bestimmte Mews Services auf einer Hosting Plattform gehostet werden und dass dem Partner alle technischen oder sonstigen Beschränkungen für die Nutzung der Mews Services bekannt sind, die sich aus den Laufzeiten des Hosting ergeben.

7. API - Services von Drittanbietern und Mews Marketplace

7.1 Mews API Der Partner kann Mews einen begrenzten Zugang zu bestimmten Teilen der Mews Plattform über Mews API ("Mews API") auf der Grundlage der Mews API-Bedingungen, die unter https://mews-systems.gitbook.io/connector-api/ ("Mews API-Bedingungen") verfügbar sind, zur Verfügung stellen oder autorisieren. Der Partner erkennt außerdem an, dass diese Klausel 7 auch für alle Produkte von Drittanbietern auf dem Mews Marketplace gilt. Sofern in der jeweiligen Vereinbarung nicht anders vereinbart, bietet Mews nur die Integration und nicht den Service selbst an. Mews ist berechtigt, jedes Produkt eines Drittanbieters auf dem Mews Marketplace jederzeit und nach eigenem Ermessen zu entfernen.

7.2 Bedingungen von Drittanbietern Bevor der Partner eine der Integrationen von Drittanbietern nutzt, wird er aufgefordert, (i) die Laufzeiten und Datenverarbeitungsbedingungen (falls zutreffend) zu prüfen, auf deren Grundlage der jeweilige Drittanbieter sein Produkt oder seinen Service, der Gegenstand der Integration ist, anbietet, und (ii) den Datenschutz und die technische Sicherheit des Produkts oder Services, der Gegenstand der Integration ist, zu überprüfen. Mews vertraut darauf, dass der Partner die Überprüfung gemäß Ziffer 7.2 durchgeführt hat.

7.3 Anerkennung Durch die Nutzung einer der von Mewsunterstützten externen Integrationen erkennt der Partner an, dass (i) Mews keine Kontrolle über den Service oder das Produkt hat, das Gegenstand der Integration ist, (ii) der Partner die Bedingungen gelesen und verstanden hat, auf deren Grundlage der betreffende Drittanbieter sein Produkt oder seinen Service, der Gegenstand der Integration ist, bereitstellt, (iii) der Partner zustimmt, dass Mews die Daten, die infolge der Bereitstellung der entsprechenden Services für den Partner erhoben wurden, an den Drittanbieter weitergibt, (iv) der Partner die Integration des Drittanbieters auf eigenes Risiko nutzt.

7.4 Mews Haftung Mews kann nicht haftbar gemacht werden und übernimmt keinerlei Haftung, Verpflichtung oder Verantwortung für Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit der Integration von Drittanbietern. Mews hat keine Kontrolle über diese Drittanbieter und ist nicht für den Inhalt ihrer Services verantwortlich. Mews stellt dem Partner die Integration von Drittanbietern nur zur Verfügung, damit er sie nutzen kann. Dies bedeutet nicht, dass wir diese Drittanbieter unterstützen oder mit ihnen in Verbindung stehen. Alle Bedenken bezüglich der Services von Drittanbietern sollten an den zuständigen Drittanbieter gerichtet werden.

7.5 Schadloshaltung Der Partner wird Mews gegen alle Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Kosten, Gebühren (einschließlich Anwaltskosten) und Auslagen verteidigen und schadlos halten, die im Zusammenhang mit Anschuldigungen oder Gerichtsverfahren Dritter stehen, die sich aus (i) der missbräuchlichen Nutzung von Integrationen Dritter durch den Partner und (ii) Verstößen gegen die Bedingungen ergeben, auf deren Grundlage der betreffende Drittanbieter sein Produkt oder seinen Service, der Gegenstand der Integration ist, bereitstellt.

8. Lieferung und Garantie

8.1 Erbringung der Mews Services Mews erbringt die Mews Services wie in der Vereinbarung festgelegt, indem er ein bereits bestehendes Mews Konto für den Partner erstellt und/oder autorisiert.

8.2 Keine Gewährleistung Sofern in der jeweiligen Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, werden die MEWS PLATTFORM, MEWS SERVICES, DOKUMENTATION UND JEGLICHE MEWS INHALTE OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG "WIE BESEHEN" UND "WIE VERFÜGBAR" ZUR VERFÜGBARKEIT GESTELLT. OHNE DAS VORSTEHENDE EINZUSCHRÄNKEN, LEHNT MEWS AUSDRÜCKLICH ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER ANDERWEITIGEN BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. MEWS GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE PLATTFORM MEWS , DIE SERVICES MEWS , DIE DOKUMENTATION ODER DIE INHALTE VON MEWS. Mews übernimmt keine Garantie dafür, dass die Plattform Mews , die Services von Mews , die Dokumentation oder die Inhalte von Mews den Anforderungen des Partners entsprechen oder ununterbrochen, sicher, viren- oder fehlerfrei zur Verfügung stehen. Mews übernimmt keine Garantie für die Qualität, Genauigkeit, Aktualität, Wahrhaftigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Plattform Mews , der Services in Bezug auf die Plattform Mews , der Services Mews , der Dokumentation oder der Inhalte von Mews. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Partner, wenn er sich auf die Plattform Mews , die Service-Levels in Bezug auf die Plattform Mews , die Services Mews , die Dokumentation oder die Inhalte von Mews verlässt, dies ausschließlich auf eigenes Risiko tut.

9. Haftung

9.1 Informationspflicht Der Partner informiert Mews unverzüglich über den Eintritt von Veranstaltungen, die die ordnungsgemäße Erfüllung der hier festgelegten Verpflichtung beeinträchtigen können, und bemüht sich nach besten Kräften, mit Mews bei der Bewältigung solcher Veranstaltungen zusammenzuarbeiten.

9.2 Höhere Gewalt Keine der Vertragsparteien verstößt gegen die Vereinbarung oder haftet für eine Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, soweit diese durch höhere Gewalt verursacht wird.

9.3 Entlastungsereignisse Wenn Mewsdie Erbringung eines Mews Services oder die Erfüllung einer hierin festgelegten Verpflichtung als direkte oder indirekte Folge einer Handlung oder Unterlassung des Partners verhindert wird ("Entlastungsereignis"), wird Mews eine Verlängerung aller betroffenen Fristen gewährt, die der Dauer der durch das betreffende Entlastungsereignis verursachten Verzögerung entspricht.

9.4 Haftungsbeschränkung WEDER MEWS, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, VERTRAGSUNTERNEHMER NOCH IRGENDEINE ANDERE PARTEI, die an der Erstellung, Produktion oder Bereitstellung der MEWS PLATTFORM ODER der MEWS Services beteiligt ist, HAFTET FÜR ZUFÄLLIGE, BESONDERE, STRAFRECHTLICHE, ODER INDIREKTE KOSTEN ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN, PROZESSKOSTEN, VERLUST VON DATEN, FIRMENWERT, PRODUKTION, GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN ODER RUF, SERVICE-UNTERBRECHUNG, COMPUTERSCHÄDEN ODER SYSTEMAUSFÄLLE ODER DIE KOSTEN FÜR ERSATZLEISTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DEM VERTRAG ODER AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER PLATTFORM MEWS ODER DER SERVICES VON MEWS ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF EINER GARANTIE, EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER EINER ANDEREN RECHTSTHEORIE BERUHEN UND UNABHÄNGIG DAVON, OB MEWS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE ODER NICHT, SELBST WENN SICH HERAUSSTELLT, DASS EINE HIERIN FESTGELEGTE BESCHRÄNKTE ABHILFE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT. In keinem Fall haftet Mews gegenüber dem Partner für mehr als den Betrag der tatsächlichen direkten Schäden bis zu dem Betrag, der den vom Partner zu zahlenden Plattform-Gebühren für den letzten Kalendermonat vor dem ersten Vorfall, aus dem die Haftung entstanden ist, entspricht. Die Parteien sind sich einig, dass diese Klausel eine angemessene Risikoverteilung darstellt. IN EINIGEN RECHTSORDNUNGEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN ODER NEBENKOSTEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG FÜR DEN PARTNER MÖGLICHERWEISE NICHT GILT. IN DIESEN GERICHTSBARKEITEN WERDEN DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN JEDOCH IN DEM NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG DURCHGESETZT.

10. Vertraulichkeit

10.1 Keine Partei wird vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei verwenden, es sei denn, dies ist für die Ausübung ihrer Rechte oder die Erfüllung ihrer Pflichten gemäß der Vereinbarung erforderlich oder wird von der anderen Partei ausdrücklich schriftlich genehmigt. Jede Partei ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art anwendet, aber unter keinen Umständen darf jede Partei weniger als angemessene Sorgfalt anwenden. Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei an andere Personen oder Organisationen weitergeben als an ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer, Rechtsberater und verbundenen Unternehmen, die Zugang zu diesen vertraulichen Informationen benötigen, um den Zweck der Vereinbarung zu erfüllen, und die Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen haben, die mindestens so restriktiv sind wie die Anforderungen in dieser Klausel.

11. Geistige Eigentumsrechte und Datenschutz

11.1 Rechte an geistigem Eigentum Mews und seine verbundenen Unternehmen, Zulieferer und/oder Lizenzgeber besitzen und behalten alle Rechte, Titel und Anteile (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Patentrechte, Markenrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum) an (i) der Mews Plattform, den Mews Services, der Dokumentation und allen Verbesserungen, Erweiterungen oder Änderungen daran; (ii) jegliche Software, Anwendungen, Erfindungen oder andere Technologien, die im Zusammenhang mit der Implementierung der Mews Services, der Mews Plattform oder der Unterstützung durch Mewsentwickelt wurden; (iii) Informationen, die aus aggregierten und anonymisierten Daten abgeleitet wurden, und (iv) alle Rechte an geistigem Eigentum, die zu den vorgenannten Punkten gehören. Der Partner stimmt zu, dass nur Mews (oder seine verbundenen Unternehmen) das Recht hat, die Services von Mews und die Plattform Mews zu erweitern, zu verändern, zu bearbeiten, anzupassen oder anderweitig zu modifizieren. Im Falle einer Änderung durch den Partner oder im Falle einer Zusammenschaltung mit einem anderen System haftet Mews nicht für Fehler und übernimmt keine Gewähr für die ordnungsgemäße Funktion der Mews Services und der Mews Plattform. Jegliche Änderungen, Implementierungen und/oder Modifikationen der Mews Services oder der Mews Plattform dürfen nur von Mews und/oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Mews unter den Bedingungen der erteilten Zustimmung durchgeführt werden.

11.2 Berichte und Änderungen Wenn der Partner Mews Berichte über Mängel vorlegt und/oder Änderungen vorschlägt ("Bericht"), hat Mews das Recht, diesen Bericht zu verwenden, einschließlich der Einbindung eines solchen Berichts in Mews Services oder andere Softwareprodukte, ohne dass dem Partner gegenüber eine Verpflichtung besteht. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, reserviert Mews alle Rechte und gewährt dem Partner keinerlei Lizenzen, weder stillschweigend noch anderweitig.

11.3 Datenschutz Der Datenschutz wird in dem speziellen Zusatz zur Datenverarbeitung geregelt, der Bestandteil der Vereinbarung ist. Das Addendum zur Datenverarbeitung findest du unter https://www.mews.com/de/terms-conditions/data-processing-transfer-policy-partners

11.4 Artificial Intelligence Services Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung hat Mews das Recht, Daten und andere Informationen über die Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Aspekte der Mews Plattform, der Mews Services und der zugehörigen Systeme und Technologien zu sammeln, zu verfolgen und zu analysieren (d.h., Mews steht es (während und nach der Laufzeit dieses Vertrags) frei, (i) solche Informationen und Daten zur Verbesserung und Erweiterung der Mews Plattform, der Mews Services und aller Fähigkeiten der künstlichen Intelligenz zu nutzen, die die Leistung und Effektivität der Services für die Partner oder für andere Entwicklungen erhöhen, Diagnose- und Korrekturzwecken in Verbindung mit der Mews Plattform, Mews Services und anderen Mews Angeboten (oder Angeboten seiner Partner) zu nutzen, (ii) diese Informationen und Daten zu nutzen, um Mews Services und andere Mews Angebote (oder Angebote seiner Partner) zu bewerben, und (iii) diese Daten in aggregierter und anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen (i.e., über sogenannte anonymisierte Industriestandard-Trends).

12. Zusicherungen, Garantien und Restriktionen

12.1 Allgemeines Jede Partei sichert der anderen Partei zu und gewährleistet, dass: (i) die betreffende Partei nach dem Recht des Landes, in dem sie ansässig ist, ordnungsgemäß gegründet wurde und rechtsgültig existiert; (ii) die Ausführung, Lieferung und Erfüllung der Vereinbarung eine rechtmäßige, gültige und verbindliche Verpflichtung der betreffenden Partei darstellt; und (iii) die betreffende Partei über die erforderliche unternehmerische und finanzielle Macht und Autorität verfügt, um ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung auszuführen, zu liefern und zu erfüllen.

12.2 Restriktionen Der Partner darf Folgendes nicht tun (und darf Drittanbieter nicht dazu ermächtigen oder unterstützen): (i) die Plattform Mews oder die Services Mews zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, es sei denn, die Durchsetzung der vorstehenden Restriktionen ist durch geltende Gesetze untersagt; (ii) Benutzerbeschränkungen oder andere Zeit-, Nutzungs- oder Funktionsbeschränkungen der Plattform Mews oder der Services Mews zu umgehen; (iii) Eigentumshinweise, Kennzeichnungen oder Marken von der Plattform Mews oder den Services Mews zu entfernen; (iv) Inhalte, die Teil der Plattform Mews oder der Services Mews sind, zu rahmen, einzubetten oder zu spiegeln; (v) auf die Plattform Mews oder die Services Mews zuzugreifen, um (a) ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Service zu erstellen oder (b) Ideen, Module, Funktionen oder Grafiken der Plattform Mews oder der Services Mews zu kopieren; (vi) direkt oder indirekt Marken, Geschäftsnamen oder andere Bezeichnungen von Mews (oder zugehörige oder ähnliche Geschäftsnamen oder andere Bezeichnungen) zu registrieren; (vii) die geistigen Eigentumsrechte von Mews(oder zugehörige oder ähnliche Logos und/oder Marken von Mews) zu seinem Vorteil zu nutzen, z.g., durch Kombination der Logos und/oder Marken von Mews mit seinem eigenen Geschäftsnamen und/oder Firmennamen oder seinen eigenen Produkten oder Services; (viii) die Plattform Mews oder die Services von Mews in einer Weise zu nutzen, die durch die Nutzungsbedingungen untersagt ist.

13. Kommunikation und Referenzen

13.1 Adressen des Partners Alle an den Partner gerichteten Mitteilungen (einschließlich aller rechtswirksamen Mitteilungen und Rechnungen) können auf elektronischem Wege an die vom Partner in der Vereinbarung angegebene E-Mail-Adresse oder eine andere vom Partner angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.

13.2 Partnerverweise Mews ist berechtigt, den Partner öffentlich als Benutzer der Mews Services zu bezeichnen und zu diesem Zweck die Marke und das Logo des Partners zu verwenden.

14. Laufzeit, Beendigung und Änderungen

14.1 Laufzeit Sofern in der Vereinbarung nicht anders angegeben, wird die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit geschlossen.

14.2 Beendigung aus wichtigem Grund Beide Parteien können die Vereinbarung schriftlich mit einer Frist von einem (1) Monat kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des auf die Zustellung der Kündigung folgenden Kalendermonats zu laufen und endet mit Ablauf des letzten Tages des betreffenden Kalendermonats. Durch die Kündigung der Vereinbarung verzichtet Mews nicht auf seine Rechte, die nicht gezahlten Gebühren, andere Abbuchungen oder Schadensersatzansprüche einzufordern. Ungeachtet von Ziffer 5.1 hat der Partner, wenn Mews die Vereinbarung aus wichtigem Grund gemäß dieser Ziffer 14.2 kündigt, das Recht auf eine anteilige Rückerstattung der vom Partner im Voraus gezahlten Plattform-Gebühren, die in den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung fallen.

14.3 Aussetzung Mews kann die Bereitstellung der Mews Services für den Partner aussetzen, wenn (i) der Partner mit der Zahlung der Gebühren für mehr als zehn (10) Tage in Verzug ist, (ii) der Partner mit der Zahlung eines negativen Saldos oder einer Anzahlung in Verzug ist oder (iii) der Partner die Vereinbarung wesentlich verletzt oder (iv) wie in der Händlervereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung festgelegt. Alle anderen Rechte von Mews , die sich aus dem Verstoß des Partners ergeben, bleiben davon unberührt. Während der Aussetzung funktionieren die Mews Services wie gewohnt, aber der Partner hat keinen Zugriff auf das Mews Konto.

14.4 Kündigung Die Vereinbarung kann zusätzlich zu den in dieser Klausel 14 genannten Gründen wie folgt gekündigt werden: (i) wenn eine Partei gegen eine wesentliche Laufzeit oder Bedingung der Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den Verstoß behebt; (ii) eine Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, unbeschadet aller Rechte oder Rechtsmittel, die den Parteien zum Zeitpunkt der Kündigung zur Verfügung stehen, oder ihrer Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten, wenn: (a) die andere Partei einen Auflösungsbeschluss fasst oder ein Gericht eine entsprechende Anordnung trifft; (b) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit oder im Wesentlichen ihre gesamte Geschäftstätigkeit einstellt; oder (c) die andere Partei für insolvent erklärt wird, einen Zahlungsaufschub erhalten hat oder in freiwillige Liquidation gegangen ist, zahlungsunfähig ist oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern abschließt oder abzuschließen beabsichtigt. Der Partner muss die Beendigung der Integration und die Reduzierung der damit verbundenen Gebühren im Voraus ankündigen. Wenn der Partner gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, kann Mews die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen; Mews wird den Partner vor der Kündigung über den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen informieren, sofern eine solche Benachrichtigung angesichts der Art des Verstoßes des Partners und der potenziellen Schäden, die durch diesen Verstoß verursacht werden können, angemessen ist. Bei Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung stellt der Partner die Nutzung der Mews Services ein. Mews kann den Vertrag gemäß den Laufzeiten und Bedingungen des Händlervertrags kündigen.

14.5 Stornierung von Schulungen und Installationen Wenn der Partner seine bestätigten Schulungs- und Installationstermine vor Ort innerhalb von vier (4) Wochen vor dem vereinbarten Installationstermin abbricht, muss er eine Stornierungsgebühr in Höhe von 60 % der in der Vereinbarung festgelegten Gebühr für die bestätigten Schulungen und Installationen entrichten. Im Voraus gebuchte Flüge oder Reisekosten, die zu einem beliebigen Zeitpunkt gebucht werden, werden entsprechend abgebucht.

14.6 Negativer Saldo Der Partner ist verpflichtet, alle ausstehenden Beträge innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Beendigung der Vereinbarung an Mews zu zahlen und zu begleichen. Der Partner erkennt an, dass bei einem negativen Saldo Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % pro Tag gemäß Klausel 5.3 anfallen. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

14.7 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Zeit zu Zeit durch Mews geändert werden. Wenn Mews eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornimmt, informiert Mews den Partner mindestens dreißig (30) Kalendertage vor Inkrafttreten der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach geltendem Recht erforderlich; in diesem Fall kann eine kürzere Frist gelten. Mews kann, ist aber nicht verpflichtet, den Partner über die Änderungen zu informieren, die ausschließlich in der nicht rechtsverbindlichen Übersicht auf der linken Seite vorgenommen wurden.

14.8 Widerspruch gegen Änderungen und Kündigung im Falle von Änderungen Ist der Partner mit den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Ziffer 14.7, den Änderungen der Mews Services, die zu einer wesentlichen Verschlechterung der Mews Services gemäß Ziffer 3 führen, nicht einverstanden.9 dieser AGB oder mit den Änderungen der Gebühren gemäß Ziffer 5.6 dieser AGB ("Änderungen") nicht einverstanden, muss der Partner Mews schriftlich benachrichtigen und kann die Vereinbarung (i) zum Tag des Inkrafttretens der jeweiligen Änderungen oder (ii) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die jeweiligen Änderungen kündigen, je nachdem, was später eintritt. Wenn die Kündigung des Partners nicht vor diesem Datum bei Mews eingeht, ist der Partner nicht mehr berechtigt, die Vereinbarung aus den in dieser Klausel 14.8 genannten Gründen zu kündigen.

14.9 Mews Add-on's Abonnement kündigen Die Parteien können den Zugang oder das Abonnement für ein jeweiliges Mews Add-on jederzeit unter Einhaltung der Stornierungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Die Stornierungsfrist wird in den Produktinformationen für ein bestimmtes Mews Add-on angegeben und beginnt ab dem Datum der Stornierungsanfrage des Partners über Mews Marketplace zu laufen. Wenn die Stornierung nicht in den Produktinformationen für ein bestimmtes Mews Add-on angegeben ist, kann der Zugang oder das Abonnement für ein entsprechendes Mews Add-on mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Nach der Kündigung wird der Zugang des Partners zu Mews Add-on sofort gesperrt. Die Vereinbarung gilt auch nach Beendigung des Abonnements von Mews Add-on und bleibt in vollem Umfang in Kraft. Wenn der Vertrag ausläuft oder gekündigt wird, endet das Abonnement und/oder die Bereitstellung aller Mews Add-ons automatisch.

15. Besondere Bestimmungen für den Weiterverkauf

15.1 Anwendung Diese Klausel gilt, wenn die Parteien im Vertrag ausdrücklich den Weiterverkauf vereinbart haben.

15.2 Wiederverkauf Wenn dies in der Vereinbarung vereinbart wurde, stellt Mews den Kunden Beherbergung und andere Services im eigenen Namen zur Verfügung, vorbehaltlich der hierin festgelegten Einschränkungen und vorbehaltlich der geltenden Geschäftsbedingungen. In diesem Zusammenhang veröffentlicht Mews eine Auflistung von Angeboten für Beherbergung und andere Services, die der Partner bereitstellt. Der Partner verpflichtet sich, Mews die Arten von Partner Services zur Verfügung zu stellen, deren Weiterverkauf von Mews erwartet wird. Alle Gebühren werden von Mews abgezogen, wozu der Partner unwiderruflich seine Zustimmung erteilt.

15.3 Bestätigung der Partner Services Auf Anfrage des Kunden zur Reservierung der Partner Services über die Plattform Mews ist Mews berechtigt, dem Kunden eine solche Reservierung im eigenen Namen zu bestätigen, sofern die angefragten Partner Services verfügbar sind und alle spezifizierten Anforderungen des jeweiligen Partnerverzeichnisses durch die Reservierung des Kunden erfüllt wurden.

15.4 Stornierung durch den Partner Storniert der Partner, aus welchem Grund auch immer, eine bestätigte Servicebestellung, so hat er alle bereits eingezogenen Beträge unverzüglich an den jeweiligen Kunden zurückzuzahlen (dies gilt auch, wenn der Kunde selbst die Reservierung aufgrund einer Rückbuchung im Sinne des Händlervertrags storniert hat). Der Partner stellt Mews von allen Ansprüchen und allen Schäden frei, die der Stornierung durch den Partner gemäß dieser Klausel zugehörig sind, und hält sie schadlos.

15.5 Stornierung durch den Kunden Mews ist berechtigt, (i) dem Kunden die Stornierung der Reservierung zu gestatten und (ii) dem Kunden einen Teil der Kundengebühren gemäß den geltenden Stornierungsbedingungen von Mews zurückzuerstatten.

15.6 Rückzahlung der Kundengebühren Mews zahlt nur im Wiederverkäufermodell einen Betrag an den Partner, der den Kundengebühren für den bereitgestellten Partner Service entspricht. Mews ist nicht verpflichtet, dem Partner diesen Betrag an Kundengebühren zu zahlen, bis die entsprechenden Zahlungen vom Kunden ordnungsgemäß bei Mews eingegangen sind. Der Partner stimmt hiermit unwiderruflich zu, dass Mews alle Gebühren mit den an den Partner zu zahlenden Beträgen verrechnen darf.

15.7 KYC-Prüfung Partner müssen die KYC-Prüfung (Know Your Customer) bestehen, um die Mews Services nutzen zu können. Im Rahmen des KYC-Verifizierungsverfahrens muss der Partner vollständige, genaue und aktuelle Informationen über seine Aktivitäten, Anteilseigner, wirtschaftlich Berechtigten und andere Informationen zur Verfügung stellen, wie im KYC-Verifizierungsformular von Mews angegeben. Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird Mews die Überprüfung des Partners durchführen. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Mews weitere Überprüfungen der Identität, der Kreditwürdigkeit und des Hintergrunds des Partners vornimmt, indem er sich mit den entsprechenden Registern und Behörden in Verbindung setzt und diese konsultiert. Als Ergebnis der Überprüfung durch den Partner hat Mews das Recht, nach eigenem Ermessen die Bereitstellung von Mews Services anzunehmen oder abzulehnen.

15.8 Änderungen der KYC-Informationen Der Partner informiert Mews im Voraus über alle Änderungen, die sich auf die im Rahmen des KYC-Verifizierungsverfahrens bereitgestellten Informationen beziehen. Da die KYC-Anforderungen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können, um die Regelkonformität und andere Anforderungen sicherzustellen, muss der Partner solche zusätzlichen Informationen und Belegdokumente unverzüglich an Mews übermitteln.

15.9 Aussetzung und Beendigung Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass (i) wenn das KYC-Verifizierungsverfahren aus irgendeinem Grund nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann oder (ii) der Partner Mews nicht im Voraus über Änderungen gemäß der obigen Klausel informiert oder (iii) der Partner die aktuellen oder zukünftigen Anforderungen an die KYC-Verifizierung nicht erfüllt, Mews (a) die Bereitstellung der Mews Services für den Partner aussetzen kann oder (b) die dem Partner zur Verfügung stehenden Funktionen einschränken kann, bis das KYC-Verifizierungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen ist, oder (c) die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung beenden kann.

15.10 Berechtigte Weitergabe des KYC-Prüfungsformulars des Partners Mews ist berechtigt, das vom Partner ausgefüllte KYC-Prüfungsformular an Mews' Verbundene Unternehmen und, falls gesetzlich vorgeschrieben, an andere Drittanbieter weiterzugeben.

15.11 Anzahlung Mews kann vom Partner eine Anzahlung oder Reservierung verlangen, um das mit dem Weiterverkauf der Services des Partners verbundene Verlustrisiko auf Mews abzudecken. Der Partner stimmt zu, dass Mews berechtigt ist, die Reservierung oder Anzahlung aus der Rückzahlung von Kundengebühren oder durch direkte Anforderung von Mitteln beim Partner zu finanzieren; der Partner ist verpflichtet, auf Anfrage von Mews unverzüglich Mittel bereitzustellen. Mews kann die Anzahlung oder Reservierung während der Laufzeit und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach deren Beendigung einbehalten.

15.12 Freistellung Der Partner stellt Mews und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere der Kunden, frei, die sich aus dem Wiederverkauf, der Bereitstellung von Beherbergung und anderen Partner Services für den Kunden und den damit verbundenen Zahlungen der Kunden ergeben, einschließlich aller Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Kosten, Gebühren (insbesondere der in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Gebühren), Auslagen, Transaktionen, Rückbuchungen, Rückerstattungen, Ansprüche und damit verbundenen Gebühren.

16. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

16.1 Anwendbares Recht Der Vertrag unterliegt dem in diesem Vertrag festgelegten Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und der Kollisionsnormen.

16.2 Gerichtsstand Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, einschließlich Streitigkeiten über den Bestand, die Gültigkeit oder die Beendigung der Vereinbarung oder die Folgen ihrer Nichtigkeit, werden von den zuständigen Gerichten eines in der Vereinbarung festgelegten Landes endgültig entschieden.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Salvatorische Klausel Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als rechtswidrig, nicht durchsetzbar, ungültig, unwirksam oder unanwendbar erweisen (oder es später werden), so bleiben die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit und Wirksamkeit.

17.2 Aufrechnung Der Partner ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen von Mewszu verschieben, noch ist er berechtigt, Zahlungen, die für Mews bestimmt sind, in irgendeiner Weise zurückzuhalten, unabhängig von der Art und/oder dem Zweck dieser Zahlungen. Mews ist berechtigt, seine Forderungen gegen die Forderungen des Partners zu verschieben.

17.3 Abtretung Der Partner erteilt hiermit seine Zustimmung zur Abtretung der Rechte und zur Übernahme der Verpflichtungen von Mews , die sich aus diesem Vertrag ergeben, an ein Mews verbundenes Unternehmen oder einen Drittanbieter. Um jeden Zweifel auszuschließen, kann der Partner den Vertrag oder seine Rechte, Interessen oder Verpflichtungen aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Mews einem Drittanbieter zuweisen.

17.4 Verzicht Keine Partei wird so behandelt, als hätte sie auf irgendwelche Rechte verzichtet, indem sie die Ausübung von Rechten aus der Vereinbarung nicht (oder nur verzögert) wahrnimmt.

17.5 Keine Drittbegünstigten Die Bestimmungen der Vereinbarung sind für die Vertragsparteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare verbindlich und kommen ihnen allein zugute; sie sind nicht so auszulegen, dass sie Drittanbietern irgendwelche Rechte zuweisen.

17.6 Gesamter Vertrag Der Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderer hierin erwähnter, auf die Beziehung der Parteien anwendbarer Bedingungen, stellt den gesamten Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf den vorliegenden Betreff dar und ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Angebote, Verhandlungen, Zusicherungen, Verpflichtungen, Schriftstücke und alle anderen Mitteilungen zwischen den Parteien.

Anhang 1 - Definitionen

"Acceptable Use Policy" bezeichnet eine Reihe von Richtlinien für die Nutzung der Mews Services. Abrufbar unter https://www.mews.com/de/terms-conditions/acceptable-use-policy; die Acceptable Use Policy ist durch Verweis in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen integriert und bildet einen integralen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

"Verbundene(s) Unternehmen": In Bezug auf ein Unternehmen ist das "Verbundene Unternehmen" jedes andere Unternehmen, das das ursprüngliche Unternehmen direkt oder indirekt beherrscht, von diesem beherrscht wird oder unter direkter oder indirekter gemeinsamer Beherrschung durch dieses steht. Ein Unternehmen beherrscht ein anderes Unternehmen, wenn es entweder direkt oder indirekt (i) 20 % oder mehr der Anteile mit gewöhnlichen Stimmrechten für die Wahl der Manager/Geschäftsführerinnen dieses Unternehmens besitzt; oder (ii) die Macht hat, die Leitung oder die Politik des anderen Unternehmens zu bestimmen oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch einen Vertrag oder auf andere Weise.

Mews "Vertrag" ist der Kooperationsvertrag, jeder andere Vertrag, der zwischen Mews und dem Partner geschlossen wird und auf dessen Grundlage Mews Services für den Partner bereitstellt, der Händlervertrag oder jeder andere Vertrag, auf dessen Grundlage Mewsdem Partner Zahlungsabwicklungsservices zur Verfügung stellt. Mews und der Partner erklären sich durch den Abschluss des Vertrages an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden.

"Vertrauliche Informationen" sind technische und nicht-technische Informationen, einschließlich Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, geschützte Informationen, Techniken, Skizzen, Zeichnungen, Modelle, Erfindungen, Know-how, Verfahren, Geräte, Ausrüstungen, Algorithmen, Softwareprogramme, Software, Quelldokumente und Informationen über aktuelle, zukünftige und vorgeschlagene Produkte und Services, Forschung, experimentelle Arbeiten, Entwicklung, Konstruktionsdetails und -spezifikationen, Technik und alle anderen Informationen, die mit "vertraulich" oder "geschützt" gekennzeichnet sind oder von denen der Empfänger weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass sie als vertraulich gelten; Zur Klarstellung: Diese Laufzeit umfasst keine Informationen, von denen die empfangende Partei anhand ihrer schriftlichen Aufzeichnungen nachweisen kann: (i) ihr bereits vor der Offenlegung durch den offenlegenden Vertragspartner bekannt waren; (ii) ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten öffentlich bekannt sind oder geworden sind; (iii) rechtmäßig von einem zur Offenlegung berechtigten Drittanbieter erhalten wurden; (iv) vom empfangenden Vertragspartner unabhängig entwickelt wurden; (v) mit der schriftlichen Genehmigung der offenlegenden Partei zur Veröffentlichung genehmigt wurde; oder (vi) aufgrund einer gerichtlichen Bestellung oder einer anderen gesetzlichen Anforderung offengelegt wurde, vorausgesetzt, die zur Offenlegung verpflichtete Partei informiert die andere Partei rechtzeitig, damit diese eine Schutzanordnung beantragen oder die Offenlegung anderweitig verhindern kann.

"Kooperationsvereinbarung" ist die zwischen Mews und dem Partner geschlossene Vereinbarung, auf deren Grundlage die Mews Services von Mews für den Partner erbracht werden, einschließlich aller Zeitpläne und anderer Dokumente, die dem Vertrag durch Verweis beigefügt sind.

"Kunde" ist eine Person, die Partner Services anfordert, erhält oder erhalten hat, unabhängig davon, ob sie auf der Plattform Mews registriert ist oder nicht.

"Kundengebühren" sind die Gebühren, die von den Kunden für die von den Partnern bereitgestellten Services zu zahlen sind (wie vom jeweiligen Partner festgelegt) und die auf der Plattform Mews verfügbar sind, einschließlich der Händlergebühren, die an Mews zu zahlen sind.

"Dokumentation" bezeichnet Benutzerhandbücher, Anleitungen, technische Dokumentationen, technische Anforderungen und FAQ (Häufig gestellte Fragen), die für einige oder alle Mews Services entwickelt wurden und dem Partner von Mews zur Verfügung gestellt werden können.

"Betriebsabläufe" sind Hotels, Hostels oder andere vom Partner betriebene Einrichtungen, wie in der Vereinbarung angegeben.

"Gebühren" sind Plattformgebühren, Händlergebühren, Gebühren für die Installation, das Onboarding und/oder die Schulung sowie alle anderen Gebühren, die der Partner für die Mews Services oder andere in der Vereinbarung genannte Services zu zahlen hat.

"Höhere Gewalt" ist ein Ereignis, das sich der Kontrolle einer der Parteien entzieht, insbesondere ein Ausfall des Stromnetzes, ein Ausfall des Internets, eine Naturkatastrophe, ein Wetterereignis, ein Krieg, ein Aufruhr, ein Aufstand, eine Epidemie, ein Streik, eine Überschwemmung, ein Terrorakt, ein Verstoß eines Drittanbieters, ein Ausfall, eine Ausfallzeit oder eine Verspätung eines Internet Service Providers oder eines Hosting Providers, ein Arbeitskampf, ein Terroranschlag, ein Denial-of-Service-Angriff oder andere Ereignisse, die sich der Kontrolle der jeweiligen Partei entziehen.

"Hosting-Plattform" bezeichnet die Microsoft Azure-Hosting-Lösung oder eine andere Hosting-Plattform, die dem Partner von Mews von Zeit zu Zeit mitgeteilt wird.

"Hosting-Anbieter" ist die Microsoft Corporation oder ein anderer Anbieter von Hosting für Mews Services, der den Partnern von Zeit zu Zeit von Mews mitgeteilt wird.

"Gesetzgebung" bezeichnet alle allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften des Landes, in dem Mews registriert ist, und der Europäischen Union, sofern diese Vorschriften direkt und/oder indirekt auf die Rechtsbeziehungen der Parteien oder Mews Services Anwendung finden.

"Listing" bezeichnet die Services des Partners, die dieser den Gästen über die Plattform Mews zur Verfügung stellt.

"Allgemeine Geschäftsbedingungen" bezeichnet die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anhänge und sonstiger Dokumente, die durch Verweis beigefügt sind, die auch auf der entsprechenden Website Mews verfügbar sind und von Zeit zu Zeit durch Mews geändert werden können. Jeder Verweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner in der vor dem 1. Mai 2021 unterzeichneten Vereinbarung (falls zutreffend) ist als Verweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen.

"Mitglied" bedeutet Mitglied gemäß der Definition in den Händler-Laufzeiten.

"Händlervertrag" bedeutet Händlervertrag gemäß der Definition in den Händlerbedingungen.

"Händlergebühren" sind die in den Händlerbedingungen definierten Gebühren für Händler.

"Händler-Laufzeiten" sind die Händler-Laufzeiten, die unter https://www.mews.com/de/products/merchant/terms-conditions

"Mews" bedeutet Mews' Verbundene Unternehmen, die in der Vereinbarung als Vertragspartei angegeben sind.

"Mews Konto" bezeichnet ein Konto, das für den Partner auf der Plattform Mews erstellt wird, um auf die Services von Mews zuzugreifen.

"Mews Add-on" bezeichnet ein oder mehrere Produkte, die direkt von Mews betrieben werden und über Mews Marketplace oder auf einem anderen Weg, wie von Mews angeboten, verfügbar sind.

"Mews Marketplace" bezeichnet die Benutzeroberfläche, auf der Mews dem Partner das Mews Add-on, das Mews Marketplace Produkt eines Drittanbieters oder ein anderes Produkt zur Verfügung stellt.

"Mews Plattform" bezeichnet eine Software-Plattform für die Verwaltung von Unterkünften, die dem Partner von Mews auf der Grundlage des Vertrags als Teil der Mews Services zur Verfügung gestellt wird.

"Mews Services" sind die Services, die Mews dem Partner über die Plattform Mews zur Verfügung stellt, darunter u.a. die Erleichterung des Buchungsvorgangs für die Beherbergung oder andere Partner-Services für den Kunden, der Wiederverkauf, die Installation, die Schulung, die Erleichterung von Zahlungsabwicklungsservices auf der Grundlage des Händlervertrags und alle anderen Services, die Mews auf der Grundlage des Vertrags bereitstellt oder erleichtert.

"Partei" oder "Parteien" bezieht sich sowohl auf Mews als auch auf den Partner einzeln oder Mews und den Partner gemeinsam.

"Partner" ist ein Beherbergungs- oder sonstiger Dienstleistungsanbieter oder ein anderes Unternehmen, das die Plattform Mews auf der Grundlage der Vereinbarung mit Mews nutzt, oder derjenige, der Services von Mews in Anspruch nimmt.

"Payment Processing Services" bedeutet Payment Processing Services gemäß der Definition in den Händler-Laufzeiten.

"Plattformgebühren" sind alle Gebühren, die für die Nutzung der Plattform Mews vereinbart werden, wie in der Vereinbarung angegeben.

"Bereitgestellter Partner Service" ist der vom Kunden bestellte Partner Service, wie auf der Plattform Mews ersichtlich, der nicht vor dem Verbrauch abgebrochen wurde, ungeachtet dessen, dass dieser Service ordnungsgemäß erbracht wurde. Alternativ kann der bestellte Partner Service jederzeit vor dem Verbrauch abgebrochen werden, wenn die Gesamtzahl der zuvor abgebrochenen Anordnungen bereits 5% aller bereitgestellten Partner Service Bestellungen innerhalb desselben Monats überschritten hat.

"Wiederverkauf" oder "Wiederverkäufer" bezeichnet Services, die Mews dem Partner über die Plattform Mews zur Verfügung stellt, wobei die Vereinbarung über die Erbringung der Services zwischen dem Kunden und Mews geschlossen wird, der Partner-Service jedoch vom Partner zugunsten der Kunden erbracht wird.

"Partner Service(s)" ist eine Beherbergung oder ein anderer Service, der vom Partner für Kunden über die Nutzung der Mews Services oder auf andere Weise mit Hilfe von Mews veröffentlicht, angeboten oder bereitgestellt wird.

"Payment Services Provider" bezeichnet den Anbieter von Payment Services gemäß der Definition in den Händler-Laufzeiten.

"Startdatum" ist das Datum, an dem der Mews Service beginnt, d.h. der Tag, an dem die Anmeldedaten für die Mews Plattform ausgegeben werden, es sei denn, in der Vereinbarung wurde etwas anderes vereinbart.

"Unter-Händler-Konto" bedeutet Unter-Händler-Konto gemäß der Definition in den Händler-Laufzeiten.

"Laufzeit" bedeutet die Laufzeit der Vereinbarung, wie in Klausel 14.1 angegeben. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

"Hosting-Bedingungen" sind der Servicevertrag und die Laufzeiten (verfügbar unter https://azure.microsoft.com/en-us/support/legal) oder andere Bedingungen des Hosting-Anbieters (Microsoft Azure).

"Gebiet" bezeichnet das in der Vereinbarung definierte Gebiet.

"Third-Party Marketplace Product" bezeichnet Software oder Services, bei denen der Anbieter der Drittanbieter ist und die über Mews Marketplace oder über einen anderen von Mewsangebotenen Weg verfügbar sind. Um Zweifel auszuschließen, kann das Third-Party Marketplace Product von Mews über Mews Marketplace weiterverkauft werden oder über die Website eines Drittanbieters aktiviert oder bezahlt werden.