Version: 1.0, Gültigkeitsdatum: 14.10.2024

Produktspezifische Laufzeiten Wiederverkauf

Services des Partners für Kunden über die Plattform Mews.

1. Erste Bestimmungen

1.1 Anwendbarkeit. Diese produktspezifischen Bedingungen legen die rechtsverbindlichen Konditionen für den Wiederverkauf der Services des Partners an Kunden über die Plattform Mews fest.

2. Definitionen

2.1 Definitionen. Großgeschriebene Wörter, die in diesen produktspezifischen Bedingungen nicht definiert sind, haben die Bedeutung dieser Wörter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Definitionen von Laufzeiten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen produktspezifischen Bedingungen haben die Definitionen in diesen produktspezifischen Bedingungen Vorrang.

  • "Kartengebühr" ist die Gebühr für die Nutzung von Zahlungskartennetzwerken;
  • "Grenzüberschreitender Transfer" bezeichnet Services des Zahlungsdienstleisters, die den grenzüberschreitenden Transfer von Geldern erleichtern;
  • "Kunde" ist eine Person, die die Services des Partners über die Auflistung erwirbt;
  • "Kundengebühr" ist die Gebühr, die auf der Plattform Mews als der vom Kunden zu zahlende Betrag für die Services des Partners aufgeführt ist;
  • "Rückbuchung" bezeichnet eine Transaktion, die auf Antrag des Kunden oder der ausstellenden Bank gemäß den einschlägigen Regelungen erfolgreich zurückgebucht wird, was zu einer teilweisen oder vollständigen Rückabwicklung der Transaktion führt;
  • "Rückbuchungsgebühr" bezeichnet die Gebühr für eine Rückbuchung;
  • "Anfechtung" ist eine von einem Kunden veranlasste Anweisung, eine verarbeitete Transaktion rückgängig zu machen oder für ungültig zu erklären;
  • "Datum des Inkrafttretens" bezeichnet das Datum, an dem diese produktspezifischen Bedingungen in Kraft treten und wirksam werden;
  • "Listing" bezeichnet die Services des Partners, die den Kunden über die Plattform Mews angeboten werden;
  • "Händlergebühren" sind Kartengebühren, Kartenschutz- und Tokenisierungsgebühren, Rückbuchungsgebühren, Gebühren für Zahlungsanforderungen (falls zutreffend), Rückerstattungsgebühren, grenzüberschreitende Gebühren und andere Gebühren, die in der Vereinbarung festgelegt oder dem Partner später von Mews mitgeteilt werden. Alle Händler-Gebühren werden vom Partner an Mews gezahlt.
  • "Payment Processing Services" bezeichnet die vom Zahlungsdienstleister erbrachten Payment Processing Services;
  • "Zahlungsanforderungsgebühr" ist die Gebühr, die für jede über ein Zahlungsterminal abgewickelte Zahlungsanforderung abgebucht wird;
  • "Payment Services Provider" ist Stripe Inc., eine Gesellschaft aus Delaware und/oder die Stripe Payments Company oder ein anderes verbundenes Unternehmen von Stripe;
  • "Auszahlung" ist der endgültige Betrag, der von Mews an den Partner überwiesen wird. Er errechnet sich aus den Kundengebühren, die Mews erhält, abzüglich der Händlergebühren und anderer Gebühren oder Beträge, die der Partner an Mews zu zahlen hat, sowie anderer Gebühren, die an den Payment Service Provider bzw. die Empfängerbank des Partners zu zahlen sind.
  • "Produktspezifische Laufzeiten" sind die produktspezifischen Laufzeiten für den Wiederverkauf;
  • "Veröffentlichungsdatum" bezeichnet das Datum, an dem die produktspezifischen Bedingungen auf der Website Mews veröffentlicht werden;
  • "Rückerstattung" bedeutet eine teilweise oder vollständige Gutschrift einer bestimmten Transaktion, bei der die Mittel auf Initiative oder Antrag des Partners an den Kunden zurückerstattet werden;
  • "Rückerstattungsgebühr" bezeichnet die Gebühren für eine Rückerstattung;
  • "Wiederverkauf" bezeichnet die Vereinbarung, in der Mews die Rolle eines Wiederverkäufers bestimmter Services des Partners über die Plattform Mews übernimmt.
  • "Reservierungsinhaber" sind Parteien, die eine bestimmte Zahlungsmethode regeln, wie VISA, Mastercard, Discover oder vergleichbare Stellen;
  • "Scheme Rules" sind Richtlinien, Satzungen, Regeln, Vorschriften, Verfahren und/oder Verzichtserklärungen, die von den Reservierungsinhabern und anderen Finanzinstituten herausgegeben werden, die die vom Anbieter von Services unterstützten Zahlungsmethoden und -netze betreiben (dazu gehören die Betriebsabläufe der Zahlungskartennetze von Visa, Mastercard oder American Express sowie die Betriebsabläufe von Bacs, CHAPs und SEPA);
  • "Steuern" sind alle Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwert-, Waren- und Services-, harmonisierte, Verkaufs-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer lokalen, staatlichen, provinziellen, föderalen oder ausländischen Gerichtsbarkeit erhoben werden;
  • "Transaktion" ist eine über die Plattform Mews ausgelöste Zahlungsmethode-Transaktionsanforderung zur Überweisung von Geldbeträgen auf oder von einem verbundenen Konto eines Zahlers.

3. Wiederverkauf

3.1 Betreff. Vorbehaltlich der in diesen produktspezifischen Bedingungen genannten Betreffs stellt der Partner Mews während der Laufzeit der Vereinbarung das Listing für den Weiterverkauf der Services des Partners an die Kunden zur Verfügung, und Mews nimmt die entsprechenden Auszahlungen an den Partner vor. Mews erbringt keine der Services des Partners direkt für den Kunden. Der Wiederverkauf gilt als Mews Service im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Wiederverkauf.

3.2 Wiederverkauf Der Partner ernennt hiermit Mews zu seinem nicht-exklusiven Wiederverkäufer bestimmter Services des Partners über die Mews Plattform weltweit an Kunden während der Laufzeit der Vereinbarung. Der Partner ist allein für die Bereitstellung der Services des Partners für den Kunden verantwortlich.

4. Auflistungen

4.1 Auflistung. Der Partner verpflichtet sich, das Angebot auf der Plattform Mews gemäß den Anweisungen oder Spezifikationen von Mews einzureichen. Der Partner hat die volle Kontrolle über die Verfügbarkeit der Beherbergung und anderer Services des Partners, die Teil des Listings sind, und ist vollständig dafür verantwortlich, die Geschäftsbedingungen für die Services des Partners, die über das Listing zur Verfügung gestellt werden, auf dem neuesten Stand zu halten.

4.2 Gebühren für Kunden. Mews ist vom Partner ermächtigt, dem Kunden die Kundengebühren abzubuchen.

4.3 Lizenzerteilung. Mit dem Hochladen seines Angebots auf die Plattform Mews ermächtigt der Partner Mews , alle Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, geschützten Logos, Domainnamen und alle anderen Quellen- oder Geschäftskennzeichen in Verbindung mit dem Wiederverkauf der Services des Partners gemäß der Vereinbarung zu verwenden.

4.4 Garantien. Der Partner sichert zu und gewährleistet, dass das Listing oder jeder andere vom Partner auf die Plattform Mews hochgeladene Inhalt (i) nicht gegen Vereinbarungen verstößt, die der Partner mit Drittanbietern getroffen hat, (ii) alle geltenden Gesetze einhält und (iii) nicht mit den Rechten Dritter kollidiert. Mews ist berechtigt, jederzeit und nach eigenem Ermessen ohne Vorankündigung den Zugang zu verfügbaren Angeboten und den auf die Plattform Mews hochgeladenen Inhalten von Partnern zu entfernen oder zu sperren, wenn diese aus irgendeinem Grund als anstößig erachtet werden, insbesondere wenn sie gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.

5. Auszahlungen

5.1 Auszahlungen. Mews ist für die Auszahlung der Auszahlungen an den Partner verantwortlich. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Auszahlungen vom Payment Service Provider im Namen von Mews vorgenommen werden. Da die Auszahlungen mit grenzüberschreitenden Überweisungen verbunden sind, erkennt der Partner an, dass zusätzliche Anforderungen oder Gebühren von der Empfängerbank des Partners erhoben werden können. Daher erklärt sich der Partner ausdrücklich damit einverstanden, dass der Zahlungsdienstleister oder seine Empfängerbank ihn direkt auf diese Anforderungen hin anspricht und gegebenenfalls zusätzliche Gebühren erhebt.

5.2 Abstellen. Der Partner ermächtigt hiermit Mews , alle Händlergebühren, Entgelte und andere vom Partner zu zahlende Beträge mit Auszahlungen zu verschieben. Wenn die Auszahlungen die an Mewsgeschuldeten Beträge nicht vollständig abdecken, ist der Partner verpflichtet, Mews unverzüglich einen Betrag in Höhe des Restsaldos zu zahlen.

5.3 Auszahlungsverzögerung. Der Partner erkennt an, dass Mews die Auszahlung verzögern oder zurückhalten kann, wenn (a) ein Zahlungsdienstleister oder sein Finanzpartner, eine Behörde, ein Telekommunikationsanbieter oder ein anderer Dienstleister nicht erreichbar ist; (b) falsche Informationen, wie z.B. die Nummern von Bankkonten, die Mewszur Verfügung gestellt wurden; (c) die Ausrüstung, Software oder andere Technologie des Partners; (d) eine Veranstaltung, auf die Mews keinen angemessenen Einfluss hat. Darüber hinaus kann Mews eine Auszahlung verzögern oder zurückhalten, wenn Mews oder der Payment Service Provider vernünftigerweise davon ausgeht, dass es im Zusammenhang mit der Transaktion zu einem Streitfall kommen kann. In solchen Fällen kann die Auszahlung zurückgehalten werden, bis der Streitfall geklärt ist.

5.4 Währungsumrechnung. Der Partner erkennt an, dass die Kundengebühren einer Währungsumrechnung unterliegen und es im alleinigen Ermessen des Zahlungsdienstleisters liegt, zum Zeitpunkt der Transaktion die für die Transaktion geltende Konvertierungsrate zu bestimmen. Im Falle einer Rückerstattung wird die Konvertierungsrate zur Berechnung der Rückerstattung herangezogen, die zum Zeitpunkt der Rückerstattung gültig ist.

5.5 Steuern. Wenn Mews verpflichtet ist, Steuern einzubehalten, kann Mews diese Steuern von dem Betrag abziehen, der dem Partner ansonsten geschuldet wird, und diese Steuern an die zuständige Steuerbehörde abführen. Wenn der Partner von der Zahlung dieser Steuern befreit oder anderweitig zur Zahlung eines ermäßigten Satzes berechtigt ist, kann er Mews eine Originalbescheinigung vorlegen, die den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht und die seine Steuerbefreiung oder die Berechtigung zur Zahlung eines ermäßigten Satzes bescheinigt. Mews wird in diesem Fall die in der Bescheinigung aufgeführten Steuern nicht abziehen. Der Partner muss genaue Informationen über seine Steuerangelegenheiten zur Verfügung stellen, wenn Mews dies angemessenerweise verlangt.

5.6 Anzahlung. Mews kann vom Partner eine Anzahlung oder Reservierung verlangen, um das mit dem Wiederverkaufsmodell verbundene Verlustrisiko für Mews zu mindern. Der Partner erkennt an, dass Mews berechtigt ist, die Reservierung oder Anzahlung aus den Gebühren des Kunden zu finanzieren oder direkt vom Partner anzufordern. Der Partner verpflichtet sich, die erforderlichen Mittel auf Anfrage von Mewsunverzüglich bereitzustellen. Mews kann die Anzahlung oder Reservierung während der Laufzeit und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach deren Beendigung einbehalten.

6. Überprüfung der Kenntnis des Kunden (KYC)

6.1 Die Verpflichtung des Partners, sich einer KYC-Prüfung zu unterziehen. Der Partner muss sich einer Verifizierung (Know Your Customer) unterziehen, um Mews in die Lage zu versetzen, Anti-Terrorismus-, Anti-Geldwäsche-, Anti-Terrorismusfinanzierungs-, Finanzdienstleistungs- und andere geltende Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Der Partner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Zahlungsdienstleister auch eine KYC-Prüfung des Partners durchführen und direkt Informationen oder Dokumente vom Partner zum Zwecke der KYC-Prüfung anfordern kann.

6.2 KYC-Verifizierungsverfahren. Auf Anforderung von Mewsoder des Zahlungsdienstleisters füllt der Partner jederzeit und ohne unnötige Verzögerung das KYC-Prüfungsformular aus, stellt Mews oder dem Zahlungsdienstleister die angeforderten Informationen zu seinen Betriebsabläufen, Anteilseignern, wirtschaftlich Berechtigten und anderen relevanten Details zur Verfügung und legt alle erforderlichen Belegdokumente vor. Der Partner ist verpflichtet, umfassende, genaue und aktuelle Informationen bereitzustellen.

6.3 Zusätzliche Prüfung. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Mews oder der Zahlungsdienstleister zusätzliche Überprüfungen der Identität, der Kreditwürdigkeit und des Hintergrunds des Partners durchführen kann, indem er sich mit den entsprechenden Registern und staatlichen Behörden in Verbindung setzt und diese konsultiert.

6.4 Ergebnisse der KYC-Prüfung. Nach der Einreichung aller erforderlichen Informationen und Dokumente wird Mews und/oder der Payment Services Provider den Partner überprüfen. Nach der Überprüfung des Partners liegt es im alleinigen Ermessen von Mews , die Bereitstellung von Mews Services für den Partner anzunehmen oder abzulehnen.

6.5 Änderungen der Informationen. Der Partner verpflichtet sich, Mews im Voraus über alle Änderungen der im KYC-Verifizierungsverfahren angegebenen Informationen zu informieren.

6.6 Berechtigte Offenlegung. Mews behält sich das Recht vor, die während des KYC-Verifizierungsverfahrens über den Partner gesammelten Informationen und Dokumente an den Payment Service Provider, die verbundenen Unternehmen des Payment Service Providers und die verbundenen Unternehmen von Mewsweiterzugeben.

6.7 Aufhängung und Beendigung. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass Mews berechtigt ist: (a) die Bereitstellung der Mews Services für den Partner mit sofortiger Wirkung einstellen und/oder (b) die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen kann, wenn eine der folgenden Bedingungen eintritt: (i) der Partner füllt das KYC-Verifizierungsformular nicht aus oder stellt Mews die angeforderten Informationen oder Dokumente nicht unverzüglich nach einer Aufforderung zur Verfügung, (ii) das KYC-Verifizierungsverfahren kann aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß abgeschlossen werden, (iii) der Partner unterlässt es, Änderungen der KYC-Informationen gemäß Klausel 6 zu melden.5 beschrieben, (iv) der Partner die aktuellen oder zukünftigen Anforderungen an die KYC-Prüfung nicht erfüllt oder (v) Mews sich nach eigenem Ermessen weigert, dem Partner aufgrund der KYC-Prüfung den Weiterverkauf zu ermöglichen.

7. Haftung und Entschädigung

7.1 Haftung. Der Partner ist verantwortlich und haftet gegenüber Mews in vollem Umfang für Rückbuchungen, Rückerstattungen, Rückerstattungsgebühren und Gebühren, die sich aus Streitigkeiten, Ansprüchen und Bußgeldern ergeben, die im Zusammenhang mit der Verletzung dieser produktspezifischen Bedingungen durch den Partner stehen.

7.2 Entschädigung. Der Partner stellt Mews und seine verbundenen Unternehmen in vollem Umfang von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus (i) dem Weiterverkauf, (ii) der Erbringung von Services des Partners an Kunden, einschließlich aller damit verbundenen Zahlungen, Ausgaben, Transaktionen, Rückbuchungen, Rückbuchungsgebühren, Rückerstattungen, Ansprüche und Geldbußen, (iii) dem Abbruch von über die Plattform Mews bestellten Services des Partners und (iv) grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrug des Partners ergeben. 7.3 Die Haftung des Partners gemäß Ziffer 7 ist unbegrenzt.

8. TERMINALS UND AUSSETZUNG

8.1 Beendigung und Aussetzung durch Mews. Zusätzlich zu den in Klausel 6 oder an anderer Stelle in der Vereinbarung aufgeführten Gründen kann Mews die Mews Services aussetzen und alle Kundengebühren einbehalten oder diese Vereinbarung kündigen, wenn (i) Mews nach eigenem Ermessen feststellt, dass der Partner aufgrund eines erheblichen Betrugsrisikos oder eines anderen Risikos illegaler Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der Mews Services durch den Partner nicht für die Mews Services qualifiziert ist, oder (ii) geltende Gesetze, Anforderungen des Zahlungsdienstleisters oder die Regeln des Systems dies erfordern Mews.

9. ÄNDERUNGEN AN DIESEN PRODUKTSPEZIFISCHEN LAUFZEITEN 9.1 Änderungen an den produktspezifischen Laufzeiten. Mews kann diese produktspezifischen Laufzeiten nach eigenem Ermessen und zu jeder Zeit ändern. Mews verpflichtet sich, den Partner über entsprechende Änderungen zu informieren, bevor diese in Kraft treten, indem er eine neue, aktualisierte Version der produktspezifischen Bedingungen auf der Website Mews veröffentlicht. 9.2 Abschlussrecht. Wenn der Partner mit den von Mews vorgenommenen Änderungen dieser produktspezifischen Bedingungen nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Vertrag (und die Nutzung der Plattform Mews und den Weiterverkauf) jederzeit innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung einer neuen Version auf der Website Mews zu kündigen.