Richtlinie für Zahlungsterminals

Richtlinie für Zahlungsterminals

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Version 2.1, Gültig ab: 1. Juli 2022 Version 2.0, Gültig ab: 1. April 2021 Version 1.0, Gültig ab: 1. Mai 2020

Diese Richtlinie für Zahlungsterminals legt die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der vom Partner erworbenen Zahlungsterminals und die Erbringung der damit verbundenen Services fest.

Sie besteht aus zwei Teilen:

  • Adyen Zahlungsrichtlinie für Zahlungsterminals, die für von Adyen bereitgestellte Zahlungsterminals gilt und
  • Zahlungsrichtlinie von Stripe für Zahlungsterminals, die für von Stripe bereitgestellte Zahlungsterminals gilt.

(im Folgenden zusammenfassend als "Richtlinie" bezeichnet). Diese Richtlinie ist ein integraler Bestandteil der Vereinbarung. Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Richtlinie verwendet, aber nicht definiert werden, haben die in der Vereinbarung, den Händlerbedingungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Bedeutung.

Teil 1

Adyen Zahlungssterminal Richtlinie

1. Einführung

1.1 Diese Adyen-Richtlinie für Zahlungsterminals ("Adyen-Richtlinie für Zahlungsterminals") regelt die Nutzung von Zahlungsterminals, die Adyen dem Partner über Mews für die Transaktion am Kassensystem (Kassensystem) zur Verfügung stellt, und die Erbringung der damit verbundenen Services.

1.2 Im Sinne dieser Adyen-Richtlinie für Zahlungsterminals sind Zahlungsterminals Geräte, die dazu bestimmt sind, Kassensystem-Transaktionen an Adyen N.V., eine in den Niederlanden unter der Nummer 34259528 eingetragene Firma mit Sitz in der Simon Carmiggeltstraat 6-50, NL-1011 DJ, Amsterdam, Niederlande ("Adyen"), zu übermitteln, indem sie die relevanten Daten auf der Karte auslesen, die Zustimmung des Karteninhabers zu der Transaktion registrieren, die Zahlungsdaten verschlüsseln und sie über das öffentliche Internet zur Verarbeitung an Adyen senden ("Zahlungsterminal").

2. Zahlungsterminal

2.1 Zahlungsterminals

Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass die Zahlungsterminals https://www.adyen.com/legal/schedule-payment-terminal-services Laufzeit unter https://www.adyen.com/legal/terms-and-conditions und Adyen Payment Terminal Services Description unter https://www.adyen.com/legal/schedule-payment-terminal-services zur Verfügung gestellt werden .

2.2 Rechtstitel

Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass das rechtliche Eigentum an den Zahlungsterminals direkt von Adyen auf den Partner übergeht.

2.3 Services für Zahlungsterminals

Sofern nicht anders vereinbart, stellt Mews dem Partner die folgenden Services zugehörig zu Zahlungsterminals zur Verfügung: (i) Unterstützung bei der Konfiguration von Zahlungsterminals und (ii) Bereitstellung von Benutzer-Support ("Payment Terminal Services").

2.4 Bestellung und Lieferung

Der Partner bestellt das Zahlungsterminal, indem er Mews über einen eigens dafür vorgesehenen Kommunikationskanal von Mews kontaktiert. Auf Anfrage von Mewsstellt der Partner zusätzliche Informationen zur Verfügung, die zu dieser Bestellung gehören. Eine Bestellung ist für Mews erst dann verbindlich, wenn sie von Mews bestätigt wird. Keine Bestimmung der Vereinbarung oder dieser Richtlinie ist so auszulegen, dass Mews' Verpflichtung zur Bestätigung einer vom Partner aufgegebenen Bestellung besteht.

2.5 KYC

Der Partner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er als Voraussetzung für die Nutzung der Zahlungsterminals die KYC (Know your Customer)-Überprüfung im Rahmen des Händlervertrags bestehen muss.

2.6 Laufzeit

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Services für Zahlungsterminals für die Dauer von 12 Kalendermonaten ab dem Tag der Bestellung des betreffenden Zahlungsterminals durch den Partner erbracht ("erste Laufzeit"). Die anfängliche Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Kalendermonate ("Verlängerungslaufzeit"), es sei denn, eine der Parteien teilt mindestens 30 Tage vor Ablauf der anfänglichen Laufzeit oder der aktuellen Verlängerungslaufzeit schriftlich mit, dass sie keine Verlängerung wünscht (sowohl die anfängliche Laufzeit als auch die Verlängerungslaufzeit werden im Folgenden als "Laufzeit" bezeichnet). Der Partner ist nicht berechtigt, die Payment Terminal Services ohne Grund zu kündigen. Am Ende der Laufzeit, im Falle einer Beendigung der Payment Terminal Services und/oder im Falle, dass die Zahlungsterminals dauerhaft nicht mehr vom Partner genutzt werden, wird der Partner sich unverzüglich mit Mews in Verbindung setzen und alle Zahlungsterminals zur ordnungsgemäßen Entsorgung gemäß den Anweisungen von Mews an Adyen zurückgeben, es sei denn, Mews weist den Partner ausdrücklich anders an. Sofern nicht anders vereinbart, bedarf die Verlängerung der dem Partner in der ersten Laufzeit gewährten (d.h. ermäßigten) Gebühren der Zustimmung von Mews.

3. SIM-Abonnement

3.1 Anwendung

Dieser Bereich 3 gilt nur für die Nutzung von Zahlungsterminals, die mit einer SIM-Karte ausgestattet sind ("Mobile SIM-Zahlungsterminals").

3.2 Dauer des Abonnements

Bei mobilen SIM-Zahlungsterminals liefert Adyen die SIM-Karte zusammen mit dem Zahlungsterminal und aktiviert die SIM-Karte auf Anfrage des Partners per Fernzugriff. Der Antrag jedes Partners auf (erneute) Aktivierung der SIM-Karte muss über einen speziell für diesen Zweck von Mews eingerichteten Kommunikationskanal eingereicht werden. Ungeachtet der Klausel 2.6 beginnt mit der (erneuten) Aktivierung ein SIM-Abonnement mit einer Laufzeit von 12 Monaten, das sich stillschweigend um weitere 12 Monate verlängert, bis der Partner Mews mindestens zwei Monate vor Ablauf des entsprechenden Abonnements benachrichtigt. Bei einer solchen Beendigung wird die SIM-Karte deaktiviert (und kann gemäß den vorstehenden Bestimmungen wieder aktiviert werden). Der Partner ist nicht berechtigt, das Abonnement ohne Grund vor Ablauf der jeweiligen Abonnementdauer zu kündigen.

3.3 Abonnement-Gebühr

Mews wird die Abonnement-Gebühr für aktivierte SIM-Karten monatlich in Rechnung stellen. Mobile SIM Zahlungsterminals können nur mit SIM-Karten verwendet werden, die von Adyen geliefert werden. Bei Beendigung des Abonnements oder der Vereinbarung werden die SIM-Karten automatisch deaktiviert und müssen vom Partner zusammen mit den Zahlungsterminals zurückgegeben werden.

4. Services für den Austausch von Zahlungsterminals

4.1 Defekte

Um einen Ersatz für das Zahlungsterminal gemäß dieser Klausel zu beantragen, muss der Partner eine Bestellung bei Mews einreichen und alle von Mews geforderten Informationen und Unterlagen über das betreffende Zahlungsterminal bereitstellen. Mews ersetzt die defekten Zahlungsterminals nur in den folgenden Fällen: (i) aufgrund eines Hardwaredefekts kann das Zahlungsterminal nicht zur Einreichung von Transaktionen bei Adyen verwendet werden; oder (ii) das Zahlungsterminal funktioniert anderweitig wesentlich nicht in Übereinstimmung mit seiner Dokumentation. In diesen Fällen werden dem Partner keine zusätzlichen Gebühren abgebucht. Andernfalls kann Mews allein über den Austausch der Zahlungsterminals entscheiden und die dem Austausch zugehörigen Kosten abbuchen.

4.2 Out of Scope Services

Mews alle Kosten für die Untersuchung, den Austausch oder die Reparatur abbuchen, wenn: (i) kein Mangel festgestellt wird oder der Mangel verursacht wird durch (ii) Öffnen, Ändern, Reparieren, Modifizieren oder Hinzufügen des Zahlungsterminals durch andere als von Mews autorisierte Personen (oder den Versuch, dies zu tun); (iii) Verwendung mit ungeeigneten Verbrauchsmaterialien, Zubehör oder Geräten; (iv) unzulässige äußere Einflüsse (z. B. Kontakt mit Wasser, Temperatur außerhalb der Betriebsabläufe, Oxidation, Fallenlassen des Geräts usw.); (v) unsachgemäße Verwendung, d.h. Verwendung entgegen der Mews oder der Betriebsanleitung von Adyen für das betreffende Zahlungsterminal; (vi) Defekt der Stromversorgung (Überspannung); (vii) fehlende Teile oder beschädigte Kunststoffe; (viii) Probleme, die der Partner durch Aktualisierung oder Freigabe von Updates der Zahlungsterminal-Software gemäß nachstehendem Bereich selbst hätte beheben können; (ix) Ausfall der wiederaufladbaren Batterien. Diese Liste der verbotenen Handlungen dient jedoch nur als Beispiel und sollte nicht als erschöpfend angesehen werden.

5. Gebühren

5.1 Gebühren

Der Partner ist verpflichtet, die in der Vereinbarung festgelegten Gebühren für Payment Terminal Services und Payment Terminals zu zahlen. Mews behält sich das Recht vor, die Gebühren mit Bezug auf Preisänderungen durch Adyen zu erhöhen und/oder zu senken.

5.2. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, stellt Mews die Gebühren für die Payment Terminal Services monatlich in Rechnung. Die erste Rechnung wird am ersten Tag des Kalendermonats ausgestellt, der auf den Monat folgt, in dem das betreffende Zahlungsterminal vom Partner bestellt wurde. Die Parteien vereinbaren, dass die Gebühren für die Payment Terminal Services für jeden Kalendermonat, in dem der Partner das Zahlungsterminal im Rahmen dieses Vertrags nutzt, in voller Höhe zu zahlen sind. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind Zahlungsverpflichtungen, die den Zahlungsterminals zugehören, nicht abbrechbar und die Gebühren werden nicht zurückerstattet. Der Partner stimmt zu, dass alle Zahlungen vom Konto des Unterhändlers des Partners abgebucht werden können.

6. Haftung

6.1 Haftung

Der Partner ist gegenüber Mews für die Nutzung des Zahlungsterminals durch den Partner verantwortlich und voll haftbar. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die der Partner Mews gemäß dieser Klausel 6.1. zufügt.

6.2 Entschädigung

Der Partner stellt Mews und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung des Zahlungsterminals durch den Partner ergeben, einschließlich aller Transaktionen, Rückbuchungen, Rückerstattungen, Forderungen, Bußgelder im Zusammenhang mit einer solchen Nutzung oder der Nutzung der Zahlungsterminal Services und anderer zugehöriger Services in einer Art und Weise, die nach dem Händlervertrag und dem Unterhändlervertrag verboten ist.

7. Verantwortlichkeiten der Partner

7.1 Verwendung des Zahlungsterminals

Der Partner stellt sicher, dass das Zahlungsterminal in einer geeigneten Umgebung aufbewahrt und betrieben wird, dass es nur für die Zwecke verwendet wird, für die es bestimmt ist, und dass es ordnungsgemäß betrieben wird. Der Anbieter darf die Zahlungsterminals nicht unbeaufsichtigt betreiben, es sei denn, das jeweilige Terminal ist als unbeaufsichtigtes Zahlungsterminal mit Selbstbedienung zertifiziert.

7.2 Regelkonformität

Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für die Nutzung von Zahlungsterminals und die Regelkonformität mit den geltenden Gesetzen, dem Vertrag, den Regeln des Systems, den PCI DSS-Sicherheitsanforderungen und allen Dokumentationen oder Nutzungshandbüchern, die die Nutzung von Zahlungsterminals regeln.

7.3 Verantwortlichkeiten der Partner

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Partner allein für die Aktivitäten in Bereich 6 (Allgemeine Pflichten des Händlers) der Adyen Payment Terminal Service Beschreibung verantwortlich.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Diese Richtlinie für Zahlungsterminals von Adyen gilt ab dem oben angegebenen Datum des Inkrafttretens.

8.2 Diese Richtlinie für Zahlungsterminals von Adyen ist freibleibend. Der Partner wird über die Plattform Mews oder auf der Website Mewsbenachrichtigt, bevor die Änderung in Kraft tritt.

Teil 2

Stripe Zahlungsterminal-Richtlinie

1. Einführung

1.1 Diese Stripe-Zahlungsterminal-Richtlinie ("Stripe-Zahlungsterminal-Richtlinie") regelt die Nutzung von Zahlungsterminals für die Transaktion am Kassensystem (Kassensystem), die der Partner von Mews als autorisiertem Wiederverkäufer und Vertriebspartner von Stripe erworben hat, sowie die Erbringung der damit verbundenen Services.

1.2 Für die Zwecke dieser Stripe-Zahlungsterminal-Richtlinie sind Zahlungsterminals Hardwareprodukte, Instrumente oder ein Gerät, das der Partner von Mewsals autorisiertem Vertriebspartner von Stripe-Zahlungsterminals erwirbt und bei dem es sich um ein physisches Kassensystem (Kassensystem), ein Zubehör, eine Komponente oder ein Ersatzteil handeln kann, sowie die auf diesem Hardwareprodukt installierte Software ("Zahlungsterminal").

2. Zahlungsterminal

2.1Zahlungsterminals

Mit der Anordnung des Zahlungsterminals akzeptiert der Partner hiermit unwiderruflich die Stripe Terminal Purchase Terms (zu finden unter https://stripe.com/legal/terminal-purchase) und die Stripe Terminal Services Terms (zu finden unter https://stripe.com/[countrycode]/legal/ssa, wobei "countrycode" die zweibuchstabige Abkürzung für das Land bedeutet, in dem sich das Stripe Konto des Partners befindet), soweit anwendbar. Der Partner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Stripe seine Laufzeiten und Bedingungen jederzeit und ohne Benachrichtigung des Partners und/oder Mews aktualisieren oder ändern kann. Für die Nutzung der Zahlungsterminals gelten die Laufzeiten, die zum Zeitpunkt der Bestellung des Zahlungsterminals durch den Partner auf der Website von Stripe gebucht sind. Ohne die anderen Verpflichtungen des Partners im Rahmen dieser Richtlinie einzuschränken, erklärt sich der Partner, wenn er Geräte, Software oder Zubehör der Marke Verifone innerhalb des Vereinigten Königreichs oder des Europäischen Wirtschaftsraums erwirbt, damit einverstanden, die Verifone-Mindestlaufzeiten einzuhalten (zu finden unter: https://stripe.com/[Landesvorwahl]/legal/verifone). Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Richtlinie und den Stripe Terminal Purchase Terms oder den Stripe Terminal Services Terms oder den Verifone Minimum Terms hat diese Richtlinie Vorrang. Stripe Terminal Purchase Terms, Stripe Terminal Services Terms und Verifone Minimum Terms (falls zutreffend) werden im Folgenden als "Stripe Terms" bezeichnet.

2.2Rechtlicher Titel

Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass das rechtliche Eigentum an dem Zahlungsterminal von Mews auf den Partner übergeht, sobald es ihm geliefert wird.

2.3Payment Terminal Services

Sofern nicht anders vereinbart, stellt Mews dem Partner die folgenden Services zugehörig zu Zahlungsterminals zur Verfügung: (i) Unterstützung bei der Konfiguration von Zahlungsterminals und (ii) Bereitstellung von Benutzer-Support ("Payment Terminal Services").

2.4 Bestellung und Lieferung

Der Partner bestellt das Zahlungsterminal, indem er Mews über einen eigens dafür vorgesehenen Kommunikationskanal von Mews kontaktiert. Auf Anfrage von Mewsstellt der Partner zusätzliche Informationen zur Verfügung, die zu dieser Bestellung gehören. Eine Bestellung ist für Mews erst dann verbindlich, wenn sie von Mews bestätigt wird. Keine Bestimmung der Vereinbarung oder dieser Richtlinie ist so auszulegen, dass Mews' Verpflichtung zur Bestätigung einer vom Partner aufgegebenen Bestellung besteht.

2.5Territorium

Soweit zutreffend, verpflichtet sich der Partner, Zahlungsterminals nur in dem Land zu verwenden, in das Stripe oder Mews die Zahlungsterminals ursprünglich geliefert hat.

2.6KYC

Der Partner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er als Bedingung für die Nutzung von Zahlungsterminals die KYC (Know your Customer)-Überprüfung im Rahmen des Händlervertrags bestehen muss.

2.7 Laufzeit

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Services für Zahlungsterminals für einen Zeitraum von 12 Kalendermonaten ab dem Tag der Bestellung des jeweiligen Zahlungsterminals durch den Partner erbracht ("erste Laufzeit"). Die anfängliche Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Kalendermonate ("Verlängerungslaufzeit"), es sei denn, eine der Parteien teilt mindestens 30 Tage vor Ablauf der anfänglichen Laufzeit oder der aktuellen Verlängerungslaufzeit schriftlich mit, dass sie keine Verlängerung wünscht (sowohl die anfängliche Laufzeit als auch die Verlängerungslaufzeit werden im Folgenden als "Laufzeit" bezeichnet). Der Partner ist nicht berechtigt, die Payment Terminal Services ohne Grund zu kündigen.

2.8 Veräußerung des Zahlungsterminals

Betreffend der Laufzeit des Stripe Terminal-Kaufs (zu finden unter https://stripe.com/legal/terminal-purchase) kann der Partner das von Stripe angebotene Recycling-Programm für elektronische Geräte in Anspruch nehmen. Der Partner verpflichtet sich, alle Kosten zu tragen, die mit der Rückgabe des Zahlungsterminals oder anderer elektronischer Geräte zu deren Entsorgung verbunden sind. Keine der Bestimmungen in dieser Klausel ist so auszulegen, dass Mewsdie alleinige Verpflichtung hat, das Zahlungsterminal oder andere elektronische Geräte zu entsorgen oder zu recyceln oder deren Entsorgung oder Recycling über einen Drittanbieter sicherzustellen, es sei denn, die geltenden Gesetze schreiben etwas anderes vor. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass weder Mews noch Stripe für den Verlust, die Veränderung, die unbefugte Weitergabe, den unbefugten Zugriff auf oder die Vertraulichkeit der Daten des Partners (einschließlich personenbezogener Daten oder anderer Informationen) auf den zum Recycling gesendeten Geräten verantwortlich oder haftbar sind. Vor dem Versand muss der Partner Daten (einschließlich personenbezogener Daten) auf Festplatten und anderen Speichergeräten in den zu entsorgenden elektronischen Geräten löschen. Wenn möglich, muss der Partner alle Wechselmedien, wie z. B. Festplattenmodule, entfernen und nicht mehr verwenden. Der Partner darf keine gefährlichen Materialien enthalten. Sobald die elektronischen Geräte versandt wurden, gibt es keine Möglichkeit mehr, sie oder die darauf enthaltenen Daten zurückzugeben. Die Teilnahme an diesem Recyclingprogramm bedeutet einen Verzicht auf alle Rechte an den elektronischen Geräten und anderen zugehörigen Materialien, die an Stripe (oder Mews, falls zutreffend) geschickt werden.

3. Garantie

3.1 Defekte

Mews gewährt eine einjährige beschränkte Garantie ("Garantiezeit") auf Material- und Verarbeitungsfehler in einem Zahlungsterminal. Die Garantiezeit beginnt am Tag des Kaufs des Zahlungsterminals und endet ein Jahr nach diesem Datum. Diese eingeschränkte Garantie gilt nur für unveränderte Hardwarekomponenten des Zahlungsterminals, die in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie, den Stripe-Laufzeiten und dem Benutzerhandbuch verwendet werden und nicht Gegenstand eines Unfalls, Missbrauchs oder Nachlässigkeit sind. Um diese Garantieklausel in Anspruch nehmen zu können, muss der Partner einen schriftlichen Antrag an Mews stellen und alle von Mews geforderten Informationen und Unterlagen über das betreffende Zahlungsterminal bereitstellen. Mews wird nach eigenem Ermessen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, entweder das Zahlungsterminal reparieren, das Zahlungsterminal ersetzen oder dem Partner den Kaufpreis des Zahlungsterminals ganz oder teilweise zurückerstatten. Mews behält sich das Recht vor, Gewährleistungsansprüche abzulehnen, die nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eingereicht werden oder wenn der Anspruch ungerechtfertigt ist oder anderweitig nicht den Bedingungen dieser Richtlinie und der Stripe-Bedingungen entspricht.

3.2 Out of Scope Services

Mews alle Kosten für die Untersuchung, den Austausch oder die Reparatur abbuchen, wenn: (i) kein Mangel festgestellt wird oder der Mangel verursacht wird durch (ii) Öffnen, Ändern, Reparieren, Modifizieren oder Hinzufügen des Zahlungsterminals durch andere als eine von Mews autorisierte Person (oder den Versuch, dies zu tun); (iii) Verwendung mit ungeeignetem Verbrauchsmaterial, Zubehör oder Geräten; (iv) unzulässige äußere Einflüsse (z.B.. Kontakt mit Wasser, Temperatur außerhalb der Betriebsbedingungen, Oxidation, Fallenlassen des Geräts usw.); (v) unsachgemäße Verwendung, d. h. Verwendung entgegen den Stripe-Bedingungen, dieser Richtlinie, dem Benutzerhandbuch oder Mews oder der Betriebsanleitung von Stripe für das betreffende Zahlungsterminal; (vi) Defekt der Stromversorgung (Stromstoß); (vii) fehlende Teile oder beschädigte Kunststoffe; (viii) Ausfall der wiederaufladbaren Batterien. Diese Liste der verbotenen Handlungen dient jedoch nur als Beispiel und sollte nicht als erschöpfend angesehen werden.

4. Gebühren

4.1 Gebühren

Der Partner ist verpflichtet, die in der Vereinbarung festgelegten Gebühren für Payment Terminal Services und Payment Terminals zu zahlen. Mews behält sich das Recht vor, die Gebühren mit Bezug auf Preisänderungen durch Stripe zu erhöhen und/oder zu senken.

4.2. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, stellt Mews die Gebühren für Payment Terminal Services und Payment Terminals monatlich in Rechnung. Die erste Rechnung wird am ersten Tag des Kalendermonats ausgestellt, der auf den Monat folgt, in dem das betreffende Zahlungsterminal vom Partner bestellt wurde. Die Parteien vereinbaren, dass die Gebühren für die Payment Terminal Services für jeden Kalendermonat, in dem der Partner das Zahlungsterminal im Rahmen dieses Vertrags nutzt, in voller Höhe zu zahlen sind. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind Zahlungsverpflichtungen, die den Zahlungsterminals zugehören, nicht abbrechbar und die Gebühren werden nicht zurückerstattet. Der Partner stimmt zu, dass alle Zahlungen vom Konto des Unterhändlers des Partners abgebucht werden können.

5. Haftung

5.1 Haftung

Der Partner ist gegenüber Mews für die Nutzung des Zahlungsterminals durch den Partner verantwortlich und voll haftbar. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die der Partner Mews gemäß dieser Klausel 5.1. zufügt.

5.2 Entschädigung

Der Partner stellt Mews und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung des Zahlungsterminals durch den Partner ergeben, einschließlich aller Transaktionen, Rückbuchungen, Rückerstattungen, Forderungen, Geldbußen im Zusammenhang mit einer solchen Nutzung oder der Nutzung der Zahlungsterminal Services und anderer zugehöriger Services in einer Weise, die in der Vereinbarung und der Unterhändlervereinbarung untersagt ist.

6. Verantwortlichkeiten der Partner

6.1 Verwendung des Zahlungsterminals

Der Partner stellt sicher, dass das Zahlungsterminal in einer geeigneten Umgebung aufbewahrt und betrieben wird, dass es nur für die Zwecke verwendet wird, für die es bestimmt ist, und dass es ordnungsgemäß betrieben wird. Das Zahlungsterminal darf nur für gewerbliche Zwecke genutzt werden, und der Partner darf das Zahlungsterminal nicht für den persönlichen, familiären oder häuslichen Gebrauch nutzen oder einer anderen Person die Nutzung gestatten. Der Partner darf die Zahlungsterminals nicht unbeaufsichtigt betreiben, es sei denn, das jeweilige Zahlungsterminal ist als unbeaufsichtigtes Zahlungsterminal mit Selbstbedienung zertifiziert.

6.2 Regelkonformität

Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für die Nutzung von Zahlungsterminals und die Regelkonformität mit den geltenden Gesetzen, dem Vertrag, den Stripe Terminal Services Bedingungen, den Stripe Terminal Kaufbedingungen, den Systemregeln, den PCI DSS Sicherheitsanforderungen und allen Dokumentationen oder Nutzungshandbüchern, die die Nutzung von Zahlungsterminals regeln. Der Partner benachrichtigt Mews unverzüglich, wenn er gegen eine der in dieser Klausel genannten Laufzeiten verstößt, und arbeitet auf Anfrage mit Mews und/oder Stripe zusammen, um den Verstoß zu beheben.

6.3 Restriktionen

Der Partner darf es keinem Drittanbieter erlauben oder versuchen zu erlauben:

  1. Zahlungsterminals weiterzuverkaufen oder zu vertreiben oder einem Dritten zu erlauben, sie weiterzuverkaufen oder zu vertreiben.
  2. das Zahlungsterminal für Benchmarking- oder ähnliche Testzwecke zu verwenden;
  3. an Aktivitäten teilzunehmen oder von ihnen zu profitieren, die Stripe als eingeschränkte Geschäfte oder Aktivitäten identifiziert hat (siehe https://stripe.com/restricted-businesses) oder sich einzubinden.

Der Partner ist außerdem allein dafür verantwortlich, das Zahlungsterminal in Übereinstimmung mit der von Stripe in den Stripe Terminal Services Terms und den Stripe Terminal Purchase Terms festgelegten Regelkonformität zu nutzen.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Diese Stripe Zahlungssterminal-Richtlinie gilt ab dem oben angegebenen Datum des Inkrafttretens.

7.2 Diese Stripe Zahlungsrichtlinie für Terminals ist freibleibend. Der Partner wird über die Plattform Mews oder auf der Website Mewsdarüber informiert, bevor die Änderung in Kraft tritt.