Version 2.3 - Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 2023

Laufzeit des Händlers

Archivierte Versionen

Version 2.2, MT Gültig ab: 1. Juli 2022

Version 2.1, MT Gültig ab: 1. April 2021

Version 1.1, MT Gültig ab: 1. Juli 2020

Präambel

Mews ist eine Firma, die sich auf die Entwicklung von Systemen für Betriebsabläufe von Beherbergungsanbietern und anderen Unternehmen sowie auf die Bereitstellung anderer spezialisierter SaaS-Services (Software as a Service) im Zusammenhang mit der Immobilienverwaltung spezialisiert hat. Mews hat eine Softwarelösung für die Verwaltung von Unterkünften entwickelt, die Hotels, Hostels und anderen Unterkünften (nachstehend "du" genannt) hilft, ihre Betriebsabläufe zu automatisieren.

Mews hat in seine Plattform Zahlungsabwicklungs- und Acquiring-Services von Drittanbietern (so genannte Payment Services Providers) integriert, die es dir ermöglichen, Zahlungen von deinen Gästen anzunehmen und andere Services zu nutzen, die über Standardbanken oder Finanzanbieter nicht möglich sind.

Aus vertraglicher Sicht schließt du (i) eine Kooperationsvereinbarung mit Mews ab, die deine Nutzung der Plattform Mews regelt, und (ii) eine Händlervereinbarung mit Mews , die es dir ermöglicht, Zahlungsabwicklung, Acquiring Services und Berichterstattung über unsere Plattform Mews zu nutzen. In vielen Fällen schließt du den Kooperationsvertrag und den Händlervertrag mit demselben Mews Unternehmen ab. Wenn du jedoch in bestimmten Ländern ansässig bist (z. B. in den Vereinigten Staaten oder Australien), kannst du auch Verträge mit verschiedenen Mews Partnerunternehmen abschließen.

Um eine direkte vertragliche Beziehung zu den Anbietern von Services aufzubauen, wirst du aufgefordert, deren Bedingungen anzunehmen, die deinen Unterhändlervertrag bilden.

Wenn du in den Vereinigten Staaten ansässig bist, kannst du auch den Acquiring Addendum abschließen, der einen dreiseitigen Vertrag zwischen dir, dem Mitglied und Adyen darstellt. Mitglied ist eine regulierte Bank in den Vereinigten Staaten von Amerika, die auch als Acquiring-Mitglied von Reservierungsinhabern (wie VISA oder Mastercard) fungiert.

Um die Gesetze für Zahlungsdienste einzuhalten, musst du dich einer Hintergrundüberprüfung deiner Kunden (KYC) sowie einer Überprüfung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterziehen, um die Services für die Zahlungsabwicklung nutzen zu können.

Um den rechtlichen Rahmen für unsere Geschäftsbeziehung, die Beziehung zum Service, den Support und das Risikomanagement festzulegen, schließen wir außerdem einen Händlervertrag (wie oben angegeben) ab, der durch Verweis diese Händlerbedingungen einbezieht.

Eine klare und transparente Beziehung zwischen uns ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung, da wir nicht nur die Zahlungen über unsere Plattform erleichtern, sondern auch für Forderungen, Geldstrafen und Kosten, die durch die Nichteinhaltung der Regelkonformität oder des Unterhändlervertrags entstehen, in vollem Umfang haften und verantwortlich sind.

In der Händlervereinbarung sind die Gebühren festgelegt, die du für die Zahlungsabwicklungsdienste und deren Ermöglichung durch die Plattform Mews an Mews und die Anbieter von Zahlungsdiensten zahlst. In der Händlervereinbarung sind weitere Gebühren festgelegt, die von den Reservierungsinhabern/Banken abgebucht werden (z. B. Interbankenentgelte und Lizenzgebühren). Alle im Händlervertrag vereinbarten Gebühren werden direkt vom jeweiligen Payment Services Provider abgerechnet.

Der Anbieter von Services rechnet verfügbare Gelder auf dem Konto deines Unterhändlers ab und behält die entsprechenden Gebühren ein, die auf der Grundlage des Händlervertrags und des Kooperationsvertrags zu zahlen sind. Mews stellt dir regelmäßig einen elektronischen Bericht zur Verfügung, in dem die Summe der Händlergebühren und anderer Gebühren aufgeführt ist, die vom jeweiligen Anbieter der Services abgerechnet wurden.

Das Geld auf deinem Konto wird innerhalb von maximal dreißig Tagen an dich ausgezahlt.

Diese Präambel hat nur informativen Charakter und ist nicht rechtsverbindlich.

1. Einführung

1.1Die Bestimmungen dieser Händler-Laufzeit gelten für den zwischen Mews und dem Partner geschlossenen Händlervertrag.

1.2Diese Händler-Laufzeiten werden auf der Website Mews veröffentlicht und sind ein wesentlicher Bestandteil des Händlervertrags.

1.3Diese Version der Händler-Laufzeitbedingungen gilt ab dem oben genannten Datum des Inkrafttretens der Händler-Laufzeitbedingungen und ersetzt alle früheren Versionen der Händler-Laufzeitbedingungen.

2. Definitionen und Interpretationen

2.1Die Präambel dieser Händler-Laufzeit stellt keinen Bestandteil der Händler-Laufzeit dar.

2.2Die Überschriften und die Gliederung dieser Händler-Laufzeiten sowie etwaige Beispiele unter bestimmten Klauseln (falls vorhanden) haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.

2.3Die in diesen Händler-Laufzeiten definierten Begriffe haben, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, die Bedeutung, die ihnen in dieser Klausel 2.3 zugewiesen wird:

"Nachtrag"ist ein Vertrag, der zwischen dem Partner, dem Mitglied und dem Zahlungsdienstleister in Bezug auf die Payment Processing Services geschlossen wird.

"Kontoinhaber"ist jede Person, die berechtigt ist, eine Zahlungsmethode oder einen Finanz Service zu nutzen, die/der für sie/ihn ausgegeben oder bereitgestellt wird.

"Verbundene(s) Unternehmen"bedeutet Verbundene(s), wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Maste definiert.

"Card Not Present (CNP) Transaction"bezeichnet eine Transaktion durch einen Karteninhaber oder im Namen des Karteninhabers, bei der der Karteninhaber (oder seine Karte) zum Zeitpunkt der Transaktion nicht physisch im Kassensystem anwesend ist.

"Kartenverarbeitungsgebühr(en)"sind Gebühren, die der Partner für die grundlegende Kartenverarbeitung (z. B. Tokenisierung der Karte) zahlt.

"Kartenschutzgebühr(en)"sind Gebühren, die der Partner für die Kartensicherheit zahlt, um betrügerische Aktivitäten einzuschränken.

"Kooperationsvereinbarung"ist die Kooperationsvereinbarung, wie sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner definiert ist.

"Kunde"ist der Kunde gemäß der Definition in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

"Rückbuchung"bezeichnet eine Transaktion, die auf Antrag des Kontoinhabers oder der ausstellenden Bank gemäß den einschlägigen Regelungen erfolgreich zurückgebucht wird, was zu einer teilweisen oder vollständigen Rückbuchung der Transaktion führt, für die ein Partner bezahlt wurde oder bezahlt werden sollte.

"Rückbuchungsgebühr(en)"sind Gebühren, die der Partner für die Rückbuchung zahlt.

"Interchange & Scheme Fee(s)"sind Gebühren, die von den Reservierungsinhabern festgelegt und abgebucht werden (und teilweise an die ausstellende Bank weitergegeben werden) für die Verarbeitung und Abrechnung einer Transaktion, wie in der Händlervereinbarung näher beschrieben. Interbankenentgelt(e) & Scheme Fee(s) umfassen die Veranlagungsgebühren und alle anderen Gebühren, die von den Reservierungsinhabern abgebucht werden.

"Allgemeine Geschäftsbedingungen"bezeichnet die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (abrufbar unter: https://www.mews.com/de/terms-conditions/master) einschließlich aller Anhänge und sonstiger Dokumente, auf die durch Verweis verwiesen wird, die auch auf der entsprechenden Website Mews verfügbar sind und von Zeit zu Zeit durch Mews geändert werden können. Jeder Verweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner in der vor dem 1. Mai 2021 unterzeichneten Vereinbarung (falls zutreffend) ist als Verweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen.

"Mitglied"bezeichnet eine anwerbende Bank, die im Acquiring Addendum genannt wird.

"Händlervertrag"ist der zwischen Mews und dem Partner geschlossene Vertrag, der die Geschäftsbeziehung zwischen Mews und dem Partner im Zusammenhang mit der Erbringung der Services zur Zahlungsabwicklung regelt, einschließlich dieser Händlerbedingungen und aller Anhänge und anderer Dokumente, die durch Verweis beigefügt sind.

"Händlergebühr(en)": Kartenbearbeitungsgebühr(en), Kartenschutzgebühr(en), Rückbuchungsgebühr(en), Rückerstattungsgebühr(en), Transaktionsgebühren und andere Gebühren, die von Mews und dem Partner im Händlervertrag vereinbart wurden.

"Laufzeit"bezeichnet diese Händler-Laufzeit und alle Anhänge und sonstigen Dokumente, die durch Verweis beigefügt sind.

"Mews"bedeutet Mews wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.

"Mews Konto"bedeutet Mews Konto, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.

"Mews Plattform"bedeutet Mews Plattform, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.

"Mews Services"sind die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Mews Services.

"Mews Website"bedeutet https://www.mews.com/oderhttps://www.mewssystems.com/

"Partner"bezeichnet den Partner gemäß der Definition in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner.

"Zahlungsabwicklungsservices"sind Services zur Zahlungsabwicklung und -akquise, die vom jeweiligen Zahlungsdienstleister und/oder Mitglied (falls zutreffend) erbracht werden.

"Payment Services Provider"ist der in der Händlervereinbarung genannte Anbieter von Services für Zahlungen.

"Kassensystem-Transaktion": Transaktion, die von einem Karteninhaber über ein Kassensystem-Terminal zur Verarbeitung eingereicht wird, bei der die Karte physisch durch ein Lesegerät gezogen wird oder der EMV-Chip zum Zeitpunkt der Transaktion verarbeitet wird

"Rückerstattung"bedeutet eine teilweise oder vollständige Gutschrift einer bestimmten Transaktion, bei der die Gelder auf Initiative oder Antrag des Partners an den Kontoinhaber zurückerstattet werden.

"Rückerstattungsgebühr(en)"sind die vom Partner für die Rückerstattung gezahlten Gebühren.

"Reservierungsinhaber"sind Parteien, die eine bestimmte Zahlungsmethode regeln, wie VISA, Mastercard, Discover oder vergleichbare Stellen.

"Scheme Rules"sind Richtlinien, Satzungen, Regeln und Vorschriften, Verfahren und/oder Verzichtserklärungen, die von den Reservierungsinhabern und anderen Finanzinstituten herausgegeben werden, die Zahlungsmethoden und -netze betreiben, die vom Anbieter von Services unterstützt werden (einschließlich der Betriebsabläufe der Zahlungskartennetze von Visa, Mastercard oder American Express sowie der Betriebsabläufe von Bacs, CHAPs und SEPA).

"Konto des Unterhändlers"bezeichnet das Konto des Partners auf der Plattform des jeweiligen Payment Services Providers.

"Unterhändlervertrag"ist eine Vereinbarung zwischen dem Partner und dem Zahlungsdienstleister in Bezug auf die Payment Processing Services.

"Laufzeit"ist die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner definierte Laufzeit.

"Gebiet"bezeichnet das Gebiet, wie es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner definiert ist.

"Transaktion"ist die Autorisierungsanfrage des Kontoinhabers für eine Zahlung des Kontoinhabers an den Partner, die der Partner dem Zahlungsdienstleister und/oder dem Mitglied (falls zutreffend) übermittelt.

"Transaktionsgebühren"sind alle Gebühren für die Bereitstellung von Payment Processing Services, die von Mews und dem Partner in der Händlervereinbarung vereinbart wurden.

3. Betreff der Vereinbarung mit dem Händler

3.1 Erleichterung von Zahlungsabwicklungsservices Auf der Grundlage des Händlervertrags verpflichtet sich Mews , Zahlungsabwicklungsservices über die Plattform Mews zu ermöglichen und weitere Unterstützung und Services in dem im Händlervertrag vereinbarten Umfang zu erbringen. Der Partner verpflichtet sich, die Transaktionsgebühren und alle anderen in der Händlervereinbarung ausdrücklich vereinbarten Gebühren zu zahlen.

3.2 Gebiet Die Services zur Zahlungsabwicklung werden in dem im Händlervertrag festgelegten Gebiet zur Verfügung gestellt.

3.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen Alle Services, die von Mews angeboten werden, unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner. Im Falle von Abweichungen zwischen diesen Händler-Laufzeiten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner haben diese Händler-Laufzeiten Vorrang.

3.4. Mews Add-ons Der Partner kann Mews Add-ons erwerben, die von Mews angeboten werden, um die Payment Processing Services zu erleichtern. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass solche Mews Add-ons diesen Händler-Bedingungen unterliegen und der Partner verpflichtet ist, die vereinbarte(n) Händler-Gebühr(en) zu zahlen.

4. Anbieter für Zahlungsabwicklung

4.1 Direkte vertragliche Beziehung zwischen dem Zahlungsdienstleister und dem Partner Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass die Payment Processing Services vom Zahlungsdienstleister auf der Grundlage des zwischen dem Zahlungsdienstleister und dem Partner geschlossenen Unterhändlervertrags erbracht werden.

4.1 Unterhändlervertrag Das Verfahren, das zum Abschluss des Unterhändlervertrags zwischen dem Partner und dem Anbieter von Zahlungsdiensten führt, wird vom jeweiligen Anbieter von Zahlungsdiensten im Unterhändlervertrag und seinen jeweiligen Geschäftsbedingungen festgelegt.

5. Mitglied

5.1 Direkte vertragliche Beziehung zwischen dem Zahlungsdienstleister, dem Partner und dem Mitglied Wenn der Partner in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig ist, stimmt der Partner zu, dass die Payment Processing Services vom Zahlungsdienstleister und/oder dem Mitglied auf der Grundlage des Sub-Merchant Agreement und/oder des Acquiring Addendum erbracht werden können.

6. KYC

6.1 Anfängliche KYC-Verifizierung Partner müssen eine KYC-Verifizierung (Know Your Customer) bestehen, um (i) die Zahlungsverarbeitungsdienste nutzen zu können und (ii) Mews und/oder den Zahlungsdienstleistungsanbieter und/oder das Mitglied (falls zutreffend) in die Lage zu versetzen, Anti-Terrorismus-, Anti-Geldwäsche-, Anti-Terrorismusfinanzierungs-, Finanzdienstleistungs- und andere geltende Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Im Rahmen des KYC-Verifizierungsverfahrens muss der Partner vollständige, genaue und aktuelle Informationen über seine Aktivitäten, Anteilseigner, wirtschaftlich Berechtigten und andere Informationen zur Verfügung stellen, wie im KYC-Verifizierungsformular von Mews angegeben. Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, überprüft Mews und/oder der Payment Services Provider und/oder das Mitglied (falls zutreffend) den Partner. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Mews und/oder der Payment Services Provider und/oder das Mitglied (falls zutreffend) weitere Überprüfungen der Identität, der Kreditwürdigkeit und des Hintergrunds des Partners vornehmen können, indem sie die entsprechenden Register und Behörden kontaktieren und konsultieren. Infolge der Überprüfung des Partners Mews und/oder des Zahlungsdienstleisters und/oder des Mitglieds (falls zutreffend) hat der Partner das Recht, nach eigenem Ermessen die Erbringung von Zahlungsabwicklungsdiensten und/oder anderen Services für den Partner anzunehmen oder abzulehnen.

6.2 Änderungen der KYC-Informationen Der Partner informiert Mews im Voraus über alle Änderungen, die sich auf die im Rahmen des KYC-Verifizierungsverfahrens bereitgestellten Informationen beziehen. Da die KYC-Anforderungen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können, um die Regelkonformität zu gewährleisten, muss der Partner diese zusätzlichen Informationen und Belegdokumente unverzüglich an Mews und/oder den Payment Services Provider übermitteln.

6.3 Aussetzung und Kündigung Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass (i) wenn das KYC-Verifizierungsverfahren aus irgendeinem Grund nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann oder (ii) der Partner Mews nicht im Voraus über Änderungen gemäß Klausel 6.2 nicht im Voraus mitteilt oder (iii) der Partner eine aktuelle oder zukünftige Anforderung zur KYC-Verifizierung nicht erfüllt, kann Mews und/oder der Zahlungsdienstleister und/oder das Mitglied (falls zutreffend) (a) die Bereitstellung der Mews Services für den Partner aussetzen; oder (b) die dem Partner zur Verfügung stehenden Funktionen einschränken, bis das KYC-Verifizierungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen ist, oder (c) die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen.

6.4 Berechtigte Weitergabe des KYC-Überprüfungsformulars des Partners Mews hat das Recht, das vom Partner ausgefüllte KYC-Überprüfungsformular an den Payment Services Provider, die verbundenen Unternehmen des Payment Services Providers, das Mitglied und Mews' Affiliate weiterzugeben.

7. Payment Processing Services

7.1 Voraussetzungen für die Nutzung der Payment Processing Services Der Partner kann die Payment Services ab dem Zeitpunkt nutzen, an dem er die folgenden Bedingungen erfüllt hat: (i) Er hat das KYC-Überprüfungsformular ausgefüllt und die von Mewsdurchgeführte KYC-Überprüfung bestanden, (ii) er hat einen Unterhändlervertrag abgeschlossen, (iii) er hat einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, (iv) er hat einen Acquiring-Zusatzvertrag abgeschlossen (falls zutreffend) und (v) er wurde vom Zahlungsdienstleister, vom Mitglied (falls zutreffend) und von Mews als geeignet für die Payment Processing Services genehmigt.

7.2 Annahme durch Mews Mews' Die Annahme des Partners als Benutzer der Zahlungsabwicklungsdienste ist streng persönlich und beschränkt sich auf die Nutzung durch den Partner zur Bezahlung seiner eigenen Produkte und Services. Der Partner darf die Services zur Zahlungsabwicklung nicht nutzen, um die Bezahlung von Produkten oder Services, die von Drittanbietern verkauft werden, zu erleichtern und/oder die Services zur Zahlungsabwicklung an Dritte weiterzuverkaufen.

7.3 Zweck Der Partner möchte die Services zur Zahlungsabwicklung für Zahlungen für seine Produkte und/oder Services nutzen, die hauptsächlich der Organisation von Reisen, Tourismus, Veranstaltungen und Konferenzen zugehören. Die Annahme des Partners als Kunde durch Mews ist streng an diese Beschreibung der Produkte und Services des Partners gebunden.

7.4 Zahlungsabwicklungsanbieter Der Partner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass (i) Mews nach eigenem Ermessen die Bereitstellung von Zahlungsabwicklungsservices von einem Zahlungsabwicklungsanbieter auf einen anderen Zahlungsabwicklungsanbieter umstellen kann, oder (ii) Mews nach eigenem Ermessen die Bereitstellung von Zahlungsabwicklungsservices von einem Mitglied auf ein anderes Mitglied umstellen kann (iii) Zahlungsabwicklungsservices dem Partner von mehreren Zahlungsabwicklungsanbietern und Mitgliedern (falls zutreffend) gleichzeitig bereitgestellt werden können.

8. Händler-Gebühren

8.1 Händlergebühren Der Partner muss die in der Händlervereinbarung vereinbarten Händlergebühren zahlen. Alle Preise und Gebühren sind in Euro angegeben, es sei denn, dies ist in der Händlervereinbarung ausdrücklich festgelegt.

8.2 Aufrechnung Der Partner ermächtigt hiermit Mews und/oder den Anbieter von Services und/oder das Mitglied zum Abzug:

  1. Händler-Gebühren, und
  2. alle Gebühren und Abbuchungen, die der Partner auf der Grundlage des Kooperationsvertrags vom Konto des Unterhändlers abbucht.

8.3 Abrechnung Der Zahlungsdienstleister und/oder das Mitglied begleichen die erhaltenen Beträge, die für den Partner bestimmt sind, unter Einbehaltung der Händlergebühren, der vom Partner im Kooperationsvertrag vereinbarten Gebühren und anderer Gebühren (falls zutreffend).

8.4 Die Rechnung Mews stellt dem Partner monatlich einen elektronischen Bericht über die Payment Services aus.

8.5 Automatische Abbuchungen Mews kann dem Partner andere Services oder Produkte in Rechnung stellen, indem sie die abbuchbaren Beträge vom Konto des Unterhändlers einbehält.

8.6 Steuern Sofern nicht anders angegeben, sind in den Händlergebühren keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Veranlagungen jeglicher Art enthalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwert-, Waren- und Services-, harmonisierte, Verkaufs-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer lokalen, staatlichen, provinziellen, föderalen oder ausländischen Gerichtsbarkeit erhoben werden ("Steuern"). Der Partner ist für die Zahlung aller mit der Vereinbarung verbundenen Steuern verantwortlich. Wenn Mews gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder zu erheben, für die der Partner nach diesem Absatz verantwortlich ist, wird der entsprechende Betrag dem Partner in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt, es sei denn, der Partner legt Mews eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde genehmigte Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Der Partner ist dafür verantwortlich, Mews eine gültige MwSt-Nummer und ein korrektes Konto zur Verfügung zu stellen, um eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen.

8.7 Rückerstattung Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle einer Rückerstattung (i) die Transaktionsgebühr für die ursprüngliche Transaktion (wenn das Interbankenentgelt++ Preismodell Anwendung findet) oder (ii) die gemischte Gebühr für die ursprüngliche Transaktion (wenn das gemischte Preismodell Anwendung findet), wie beides in der Vereinbarung festgelegt ist, vom Partner bezahlt und von Mews vom Konto des Unterhändlers abgezogen wird.

9. Anzahlung, negativer Saldo

9.1 Anzahlung Mews und/oder der Payment Services Provider und/oder das Mitglied können vom Partner eine Anzahlung oder eine Reserve verlangen, um das Verlustrisiko für Mews, den Payment Services Provider, das Mitglied, die Kunden oder andere, die mit dem Unterhändlerkonto verbunden sind, zu decken. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Mews, die Anbieter von Zahlungsdiensten oder das Mitglied berechtigt sind, die Reservierung oder Anzahlung mit Geldern zu finanzieren, die durch die Nutzung der Zahlungsabwicklungsdienste des Partners verarbeitet werden, indem sie das Konto des Unterhändlers oder ein anderes mit dem Konto des Unterhändlers verbundenes Bankkonto belasten oder direkt beim Partner Gelder anfordern; der Partner ist verpflichtet, auf Anfrage von Mews, den Anbietern von Zahlungsdiensten oder dem Mitglied unverzüglich Gelder bereitzustellen. Mews kann die Anzahlung oder die Rückabwicklung während der Laufzeit und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach deren Beendigung einbehalten.

9.2 Negativer Saldo Im Falle eines negativen Saldos während der Laufzeit des Händlervertrags sind (i) Mews und/oder die Anbieter von Zahlungsdiensten und/oder das Mitglied berechtigt, die Verarbeitung von Zahlungen auszusetzen und alle an den Partner zu zahlenden Rückerstattungen einzubehalten und (ii) der Partner ist verpflichtet, den ausstehenden Saldo innerhalb von sieben (7) Tagen nach Mews' Aufforderung zurückzuzahlen.

9.3 Negativer Saldo nach Beendigung der Vereinbarung Der Partner erkennt an, dass der negative Saldo auch nach Beendigung der Kooperationsvereinbarung und der Händlervereinbarung im Zusammenhang mit den darunter abgewickelten Transaktionen auftreten kann ("Zukünftiger negativer Saldo"). Wenn die Anzahlung nach der Kündigung gemäß Klausel 9.1. einbehalten wird. ermächtigt der Partner Mews , den zukünftigen Negativsaldo mit der Anzahlung zu verschieben. Andernfalls ist der Partner verpflichtet, den ausstehenden zukünftigen Negativsaldo innerhalb von sieben (7) Tagen nach Aufforderung durch Mewsan Mews zurückzuzahlen. Der Partner erkennt an, dass auf den künftigen Negativsaldo, der bei Fälligkeit nicht bezahlt wird, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % pro Tag anfallen.

10. Haftung

10.1 Haftung Der Partner ist verantwortlich und haftet gegenüber Mews in vollem Umfang für die Nutzung der Payment Processing Services durch den Partner (einschließlich aller Transaktionen, Rückbuchungsgebühren, Rückerstattungen, Ansprüche, Bußgelder im Zusammenhang mit solchen Aktivitäten oder der Nutzung der Payment Processing Services in einer nach dem Unterhändlervertrag verbotenen Weise). Die Haftung des Partners gemäß dieser Klausel 10.1 ist unbegrenzt.

10.2 Schadloshaltung Der Partner hält Mews und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter schadlos, die sich aus der Nutzung der Payment Processing Services durch den Partner ergeben, einschließlich aller Transaktionen, Rückbuchungen, Rückerstattungen, Forderungen, Bußgelder, die mit einer solchen Nutzung verbunden sind, oder einer Nutzung der Payment Processing Services in einer Art und Weise, die nach dem Unterhändlervertrag und/oder dem Acquiring Addendum verboten ist.

11. Laufzeit

11.1 Datum des Inkrafttretens Der Händlervertrag tritt mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrags in Kraft.

11.2 Laufzeit Der Händlervertrag bleibt bis zur Kündigung und/oder zum Ablauf des Kooperationsvertrags in Kraft.

11.3 Beendigung Im Falle des Auslaufens oder der Beendigung der Kooperationsvereinbarung endet auch diese Händlervereinbarung oder wird von Rechts wegen beendet, ohne dass weitere rechtliche Schritte erforderlich sind.

11.4 Beendigung des Händlervertrags Dieser Händlervertrag kann aus denselben Gründen beendet werden, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart. Im Falle der Beendigung des Händlervertrags wird auch der Kooperationsvertrag von Rechts wegen beendet, ohne dass weitere rechtliche Schritte erforderlich sind.

12. Änderungen

12.1 Änderungen Mews kann jederzeit und nach eigenem Ermessen Änderungen an diesen Händlerbedingungen (nicht am Hauptteil der Händlervereinbarung), einschließlich aller verlinkten Dokumente, vornehmen.

12.2 Benachrichtigung Wenn Mews eine Änderung dieser Händlerbedingungen vornimmt, informiert Mews den Partner über die Website Mewsoder das Konto Mews mindestens (30) dreißig Kalendertage vor Inkrafttreten der geänderten Händlerbedingungen, es sei denn, die Änderung der Händlerbedingungen ist nach geltendem Recht erforderlich; in diesem Fall kann eine kürzere Frist gelten. Dies gilt nicht, wenn Änderungen an der (nicht rechtsverbindlichen) Präambel der Händler-Laufzeit vorgenommen werden.

12.3 Widerspruch gegen die geänderten Händlerbedingungen Wenn der Partner mit den geänderten Händlerbedingungen nicht einverstanden ist, muss er Mews schriftlich darüber informieren und kann die Vereinbarung zum Tag des Inkrafttretens der geänderten Händlerbedingungen kündigen. Wenn du uns nicht benachrichtigst, bevor die überarbeiteten Händler-Laufzeiten verbindlich werden, erklärst du dich durch die weitere Nutzung der Payment Processing Services mit den überarbeiteten Händler-Laufzeiten einverstanden.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Geltendes Recht Der Händlervertrag unterliegt den im Händlervertrag festgelegten Gesetzen unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und ohne Bezugnahme auf seine kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

13.2 Gerichtsstand Für die Entscheidung von Streitigkeiten, die sich aus dem Händlervertrag ergeben, sind ausschließlich die Gerichte des Landes zuständig, das im Händlervertrag vereinbart wurde.

13.3 Gesamte Vereinbarung Die Händlervereinbarung enthält alle zwischen den Parteien vereinbarten Laufzeiten und ersetzt alle anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien, die sich auf ihren Betreff beziehen. Beim Abschluss des Händlervertrags hat sich keine Partei auf eine Erklärung, Zusicherung oder Garantie (egal ob fahrlässig oder unschuldig) verlassen und keine Partei hat ein Recht oder einen Rechtsanspruch darauf, mit Ausnahme derjenigen, die ausdrücklich im Händlervertrag aufgeführt sind. Die Laufzeiten unter einer URL, auf die in der Händlervereinbarung verwiesen wird, werden durch Bezugnahme in die Händlervereinbarung aufgenommen. Nach dem Datum des Inkrafttretens der Händlerbedingungen kann Mews eine aktualisierte URL anstelle der URL in der Händlervereinbarung angeben.

13.4 Trennbarkeit Sollte eine Laufzeit (oder ein Teil einer Laufzeit) des Händlervertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt der Rest des Händlervertrags in Kraft.

13.5 Abtretung Der Partner kann den Händlervertrag oder seine Rechte, Interessen oder Verpflichtungen aus dem Händlervertrag ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Mews an einen Drittanbieter zuweisen. Der Partner erteilt Mews hiermit seine Zustimmung, den Händlervertrag oder seine Rechte, Interessen oder Verpflichtungen aus dem Händlervertrag an ein verbundenes Unternehmen von Mews oder einen Drittanbieter zuzuweisen.

13.6 Kein Verzicht Keine der Parteien wird so behandelt, als hätte sie auf irgendwelche Rechte verzichtet, indem sie die Rechte aus dem Händlervertrag nicht (oder nur verzögert) ausübt.

13.7 Keine Vertretung Der Händlervertrag begründet keine Vertretung, Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien.