Ob spontane Geschäftsreise oder lang geplanter Urlaub - Hotelbuchungen sind für viele Menschen Teil des Alltags. Doch was passiert, wenn ein Gast kurzfristig absagt? Für Hoteliers stellt sich dann eine entscheidende Frage: Welche Stornogebühren sind im Hotel rechtlich zulässig? In diesem Artikel klären wir auf, was rechtlich erlaubt ist, welche Faktoren berücksichtigt werden müssen und wie moderne Property Management Systeme - wie das von Mews - den Stornierungsprozess effizient und rechtssicher unterstützen.

Inhaltsverzeichnis

Was sind Stornogebühren?

Stornogebühren sind Entgelte, die Hotels erheben, wenn eine Buchung nicht wahrgenommen oder rechtzeitig storniert wird. Sie dienen dem Ausgleich des finanziellen Verlusts, der durch die Absage entsteht - etwa durch entgangene Einnahmen oder Kosten für bereits erbrachte Leistungen.

Beispiele für klassische Stornogebühren:

  • Kostenlose Stornierung bis 48 Stunden vor Anreise, danach 90 % des Übernachtungspreises
  • Nicht erstattungsfähiger Tarif: voller Preis unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung
  • Teilweise Rückerstattung bei Stornierung bis zu einem bestimmten Stichtag

Doch sind diese Regelungen automatisch rechtsgültig? Nicht unbedingt.

Was sind Stornogebühren

Welche Stornogebühren sind zulässig im Hotel?

Ob und in welcher Höhe Stornogebühren zulässig sind, hängt maßgeblich vom geschlossenen Vertrag, der Art der Buchung und der Kommunikation mit dem Gast ab. Grundsätzlich gilt: Ein Hotel darf Stornogebühren erheben - sofern dies transparent und rechtskonform vereinbart wurde.

1. Vertragsfreiheit mit Grenzen


Die rechtliche Grundlage für Beherbergungsverträge bildet in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Laut §§ 535 ff. BGB gilt ein Vertrag als geschlossen, sobald eine Buchung bestätigt wurde. Wird dieser Vertrag vom Gast einseitig aufgelöst - also storniert -, entsteht dem Hotel ein wirtschaftlicher Schaden. Dieser kann durch angemessene Stornogebühren kompensiert werden.

Allerdings dürfen die Gebühren nicht willkürlich festgesetzt werden.

Zulässig sind nur solche Stornokosten, die den realistisch zu erwartenden Verlusten des Hotels entsprechen.

2. Transparenz ist Pflicht

Stornobedingungen müssen klar und für den Gast verständlich formuliert sein - idealerweise schon während des Buchungsvorgangs. Es reicht nicht aus, sie lediglich in den AGB zu erwähnen, wenn diese nicht aktiv bestätigt werden müssen. Moderne Buchungssysteme wie Mews ermöglichen es Hoteliers, Stornierungsbedingungen auf sämtlichen Kanälen transparent darzustellen - etwa auf der Hotel-Website, in Buchungsbestätigungen oder beim Online-Check-in.

3. Staffelung nach Stornierungszeitpunkt

Stornogebühren sollten zeitlich gestaffelt sein. Je kurzfristiger die Absage, desto höher darf die Gebühr ausfallen. Eine häufig genutzte Staffelung sieht so aus:

  • Kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor Anreise
  • 50 % des Preises bei Stornierung bis 3 Tage vorher
  • 90-100 % bei Absage am Anreisetag oder bei No-Show

Diese Staffelung wird in der Regel auch von Gerichten als angemessen eingestuft.

Wann sind Stornogebühren unzulässig?

Nicht jede Stornoklausel ist automatisch wirksam. Unzulässige Regelungen können vom Gast angefochten werden und sind im Streitfall oft nicht haltbar.

Unzulässige Praktiken sind zum Beispiel:

  • Undifferenzierte Pauschalen, die unabhängig vom Zeitraum der Stornierung gelten
  • Keine Möglichkeit zur kostenfreien Stornierung, auch wenn der Aufenthalt erst Monate entfernt liegt
  • Klauseln, die nur einseitig zugunsten des Hotels formuliert sind, ohne Rücksicht auf berechtigte Gründe des Gastes

In solchen Fällen kann ein Gericht die Klausel für unwirksam erklären. Die Folge: Der Anspruch auf Entschädigung entfällt - im schlimmsten Fall drohen zudem negative Bewertungen und ein Imageschaden.

Wann sind Stornogebühren unzulässig

Wie können Hoteliers Stornogebühren rechtssicher gestalten?

1. Klare und faire Buchungsbedingungen

Stornierungsrichtlinien sollten so formuliert sein, dass sie transparent, verständlich und nachvollziehbar sind. Je einfacher die Sprache, desto klarer der Eindruck - besonders dann, wenn Gäste die Bedingungen vor der Buchung aktiv bestätigen müssen.

2. Integration in den Buchungsprozess

Ein modernes Property Management System (PMS) wie Mews ermöglicht die zentrale Verwaltung aller Stornierungsbedingungen und synchronisiert sie automatisch auf allen Vertriebskanälen. So lassen sich Tarife konsistent steuern und Missverständnisse vermeiden.

3. Flexible Tarife anbieten

Flexible und nicht erstattungsfähige Tarife schaffen Wahlmöglichkeiten für unterschiedliche Gästebedürfnisse. Diese Transparenz erhöht nicht nur die Buchungswahrscheinlichkeit, sondern verbessert auch die Direktbuchungsrate auf der eigenen Website. Viele Reisende - insbesondere Geschäftsreisende oder Familien - zahlen gerne etwas mehr für die Sicherheit flexibler Bedingungen.

4. No-Show-Absicherungen nutzen

Für den Fall, dass Gäste ohne Absage nicht erscheinen, können Kreditkartengarantien oder Vorauszahlungen vor finanziellen Ausfällen schützen. Über Mews lassen sich No-Show-Gebühren automatisiert abwickeln - inklusive Rechnungsstellung und Zahlungsprozess. Das spart Zeit und sorgt für rechtssichere Abläufe.

Rechtliche Sonderfälle: Corona, höhere Gewalt & Co.

In Situationen höherer Gewalt - wie Naturkatastrophen oder Pandemien - kann die Pflicht zur Zahlung von Stornogebühren entfallen. Ob und wie, hängt vom jeweiligen Fall und der geltenden Rechtsprechung ab.

Während der Corona-Pandemie mussten beispielsweise viele Hotels auf Gebühren verzichten, da staatliche Reiseverbote galten. In solchen Fällen ist es wichtig, sämtliche Vorgänge sorgfältig zu dokumentieren und die Stornierungsbedingungen flexibel an die aktuelle Lage anzupassen.

Wie Mews Hotels bei Stornierungen unterstützt

Mit Mews PMS lassen sich Buchungen, Stornierungen und Gebühren übersichtlich und effizient verwalten. Automatisierte Prozesse, flexible Tarifregeln und klare Workflows sorgen für mehr Kontrolle und weniger Aufwand - unter anderem durch folgende Funktionen:

  • Stornobedingungen individuell pro Tarif definieren
  • Stornierungen automatisch erfassen und berechnen
  • Gäste transparent über ihre Optionen informieren
  • No-Shows zuverlässig identifizieren
  • Zahlungen direkt im System abwickeln

Das minimiert Fehlerquellen, spart wertvolle Zeit und verbessert gleichzeitig die Gästeerfahrung.

Fazit: Klare Regeln schaffen Vertrauen

Wer auf transparente Stornobedingungen, flexible Tarifmodelle und automatisierte Prozesse setzt, ist rechtlich und operativ auf der sicheren Seite. Die Frage, welche Stornogebühren im Hotel zulässig sind, lässt sich zwar nicht pauschal beantworten - doch mit der richtigen Systemunterstützung wird sie zur lösbaren Aufgabe.

Mews hilft dabei, Stornierungsprozesse effizient und rechtskonform zu gestalten - zum Vorteil für Gäste und Betrieb gleichermaßen.

FAQ - Häufige Fragen zu Stornogebühren im Hotel

Welche Stornogebühren sind zulässig im Hotel?

Zulässig sind Gebühren, die dem realistischen Schaden des Hotels entsprechen, transparent kommuniziert wurden und zeitlich gestaffelt sind.

Darf ein Hotel 100 % des Preises verlangen?

Ja - sofern dies im Tarif (z. B. bei nicht erstattungsfähigen Buchungen) klar geregelt und vom Gast akzeptiert wurde.

Was ist bei No-Shows erlaubt?

Bei garantierten Buchungen (z. B. mit Kreditkarte) darf die volle Gebühr verlangt werden, sofern dies vorher vereinbart wurde.

Wie kann ein Hotel rechtssicher stornieren?

Durch transparente Bedingungen, automatisierte Prozesse mit einem PMS wie Mews und die Berücksichtigung der jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben.